ALG2 während Urlaubssemester wegen PRAKTIKUM?

3 Antworten

https://www.studierenplus.de/studienfinanzierung-urlaubssemester/

Hier kannst du das eine oder andere herausfiltern für dich.

Hartz4 und Praktikum wird problematisch, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und das ist eine Bedingung für H4.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 17:47

Hallo, Danke. Aber ausserhalb der Zeit des Praktikums sollte ich ALG2 Leistungen dann beziehen dürfen, ja? Das Praktikum ist ja innerhalb des etwa 6 Monatigen Urlaubssemesters lediglich etwa 3 Monate.

maja0403  12.01.2020, 17:48
@Autonomia

Außerhalb des Praktikums ja. Du mußt dich aber bewerben, das nachweisen und kannst nicht einfach Jobs ablehnen.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 17:53
@maja0403

okay Danke. aber gibt es keinerlei Möglichkeit auf finanziellen Support während des Praktikums? Im Endeffekt dient es ja meinem Studium und ist ja keine "Faullenzerei" oder "Arbeitsverweigerung".

(Wie ich mit dem Jobcenter innerhalb der verfügbaren Zeit umgehe, weiß ich - Ich nehme an die wenigsten Stellen nehmen gerne Arbeiter für wenige Monate.)

maja0403  12.01.2020, 18:11
@Autonomia
Ich nehme an die wenigsten Stellen nehmen gerne Arbeiter für wenige Monate.

Da irrst du dich aber. Es geht auch nicht nur um eine Arbeitsstelle. Alleine schon Termine beim JC können dich ins Schleudern bringen.

Und wenn das heraus kommen sollte, bist du eine arme Socke.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 18:21
@maja0403

Was meinst du, falls was herauskommen sollte?
Aber keine Sorge, ich habe meine Erfahrung mit dem Jobcenter, das ist das wenigste Problem.
(Wenn 1 mal im Monat ein Termin ist, ist das auch vollkommen okay. Wenn sie mir eine temporäre Stelle für meine letzte bzw derzeitge Ausbildung organisieren können, auch gut. Und bei sinnlosen und unzumutbaren Maßnahmen gibt es im allerschlimmsten Fall Krankschreibungen.)

maja0403  12.01.2020, 18:46
@Autonomia

Das nennt man Sozialbetrug. Kommt dich teuer zu stehen, weil du neben Strafe alle zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurück zahlen mußt.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 18:53
@maja0403

Maja0403: bitte konkretisiere dich. Ich habe gefragt, was du meintest -
"falls was heraukommen sollte" -
und bez. Sozialbetrug: Dieser findet nicht statt, wenn ich krank bin und mir ein Arzt ein Attest ausschreibt. Das ist aber auch nicht der Gegenstand der Frage gewesen, sondern nur Theorien auf deinen Vermerk zur gängigen Jobcenter Praktik.
Jetziger Stand ist lediglich:
Ich beantrage ein Urlaubssemester in der Uni, wegen Praktikum dass die Hälfte des Urlaubssemesters ausmachen wird.
Ich gehe zum Jobcenter und erhalte Leistungen für die Zeit innerhalb des Urlaubssemesters, in der ich kein Praktikum mache. Daran ist nichts illegales.
Daraufhin schriebst du:
"Und wenn das heraus kommen sollte, bist du eine arme Socke.".
Nur was?

maja0403  12.01.2020, 19:38
@Autonomia

Was willst du von mir?

Darauf habe ich geantwortet:

okay Danke. aber gibt es keinerlei Möglichkeit auf finanziellen Support während des Praktikums? Im Endeffekt dient es ja meinem Studium und ist ja keine "Faullenzerei" oder "Arbeitsverweigerung".

Auch wenn das deinem Studium dient, muß das nicht die Allgemeinheit über H4 mit finanzieren.

Mir scheint das so, als wolltest du vor dem JC dein Praktikum verschweigen. Das solltest du tunlichst lassen.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 19:53
@maja0403

Gegenfrage: Was willst du von mir?

Ich habe gefragt, ob es Möglichkeiten auf finanziellen Support während des Praktikums gibt. Zb in Form eines Halbtages-Praktikum oder flexiblen Zeiten, bei denen zB noch Nebenjobs möglich wären und man somit für das Jobcenter für den Arbeitsmarkt verfügbar wäre.
Nicht mehr und nicht weniger.
Dir scheint es so, als wolle ich dem JC mein Praktikum verschweigen, davon war niemals die Rede, nirgendwo.
Was die Allgemeinheit über H4 mitfinanziert, entscheidet ja letztendlich das Jobcenter. Wenn es eine offizielle Möglichkeit gibt auch während des Praktikums finanziellen Support vom JC zu bekommen, dann gut so. Wenn nicht, dann eben nicht.

Hallo,

um ALG II zu bekommen musst du ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Du musst dich bewerben, zu Vorstellungsgesprächen hingehen, arbeiten.

Da das Praktikum reine Freiwilligkeit ist, müsstest du das eben abbrechen und arbeiten gehen. Das ist ja aber nicht, was du willst?!

Generell verstehe ich auch nicht, wieso du 6 Monate ein unbezahltes Praktikum machen willst? Das hört sich gar nicht sinnvoll an und es gäbe bessere Methoden praktische Erfahrungen zu sammeln. 6 Monate unbezahltes Praktikum sollte sich keiner antun und schon gar nicht, wenn man es sich nicht leisten kann.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 17:45

Hallo, Danke. Das unbezahlte Praktikum findet INNERHALB des Urlaubssemesters nur bisschen mehr als 3 Monate statt, da es die Vorlesungszeit abdecken muss (also: Mitte April bis Ende Juli)
, das gesamte Urlaubssemester findet ja zwischen Anfang April und Ende September statt. Also würde ich theoretisch dem Arbeitsmarkt ausserhalb der Praktikumszeit zur Verfügung stehen?

Fortuna1234  12.01.2020, 20:30
@Autonomia

Dann könntest du also Anfang April bis Mitte April und Anfang August bis Ende Semptember arbeiten. Wenn du jedoch ALG II beziehen willst, musst du dann schon dem Arbeitsmarkt komplett zur Verfügung stehen.

Oder möchtest du dann nur Ende Juli bis September ALG II beziehen?

Du musst ja auch Bewerbungen schreiben, Termine im Jobcenter etc. wahrnehmen. Das klappt ja alles nicht.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 21:02
@Fortuna1234

exakt, das Praktikum wird vermutlich auf Mitte April bis Ende Juli fallen.
Normalerweise stehe ich dadurch dem Arbeitsmarkt von April - Mitte April und dann wieder von August bis Ende September zur Verfügung und bin dadurch berechtigt, ALG2 zu beziehen.

Was klappt nicht durch Bewerbungen schreiben, Termine wahrnehmen etc?

Wie gesagt, ich stehe in diesen Zeiten dem Arbeitsmarkt ja zu Verfügung, ich würde ja auch Hartz4 bekommen, wenn ich nur 1 Monat arbeitslos wäre.

Deswegen sollten die Schlagwörter "Bewerbungen schreiben, Termine wahrnehmen" den Bezug der Leistungen nicht beeinträchtigen, ich muss ja in der arbeitslosen Zeit offiziell von etwas leben.

Deswegen die Frage: was heisst "dem Arbeitsmarkt komplett zur Verfügung stehen" und sind das Vermutungen oder sind das offizielle Regelungen des JC?

Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das tust du nicht durch die Beschäftigung.

Einen Antrag stellen kannst du- die Chancen- wage ich zu bezweifeln.

Ein Urlaubssemester oder unbezahlte Beschäftigung solltem an sich immer "leisten" können.

Autonomia 
Fragesteller
 12.01.2020, 17:41

Die Sache ist ja:
während der Zeit in der ich kein Praktikum absolviere, stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Also hatte ich mich gefragt: wird das komplette Urlaubssemester nicht bezahlt oder eben nur in der Zeit, in der ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, also den 3 Monaten innerhalb des 6 Monatigen Urlaubssemesters in denen ich ein Praktium absolviere.