Studenten BaföG und Mutter bezieht Hartz-4?

2 Antworten

Dein Bedarf nach dem SGB - ll berechnet sich min.aus der derzeitigen Regelleistung für den Lebensunterhalt ( 18 - 24 ) von 332 € + deinen Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), bei 5 Personen wären das dann 1/5 von der Warmmiete !

Sollten deine Eltern nach dem Bafög - Rechner nicht leistungsfähig sein, dann wirst du sicher dein Bafög - Satz erhalten der dir je nach Art der Ausbildung zusteht.

Solange du außer deinem Bafög - ( vorrangige Leistung ) kein Erwerbseinkommen beziehst, stehen dir auf dein Bafög - pauschal 100 € an Freibetrag zu, diese sind gedacht um deine Aufwendungen für das Studium zu decken.

Wären deine Aufwendungen höher und notwendig, dann müsstest du dem Jobcenter dies nachweisen, dann würden die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden müssen.

Also mal angenommen die KDU - würde bei 1000 € liegen, dann wäre dein KDU - Kopfanteil 200 €, dazu würde die Regelleistung von derzeit 332 € kommen, dein Bedarf würde dann bei min.532 € pro Monat liegen.

Würdest du dann 450 € Bafög - bekommen, dann würden wie gesagt pauschal 100 € in Abzug gebracht, es blieben dann max.350 € anrechenbares Bafög - übrig und dazu käme dein volles Kindergeld von derzeit min.194 €.

Dein anrechenbares Gesamteinkommen würde dann bei etwa 544 € liegen, somit könntest du dann deinen SGB - ll Bedarf aus eigenem Einkommen decken und wärst auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus.

Sie würde also vom Jobcenter weder etwas für deine Regelleistung, noch für deinen KDU - Kopfanteil bekommen, du müsstest dann dementsprechend selber an deine Mutter zahlen.

Wenn wir also mal bei diesem Beispiel bleiben, du einen Bedarf von 532 € hättest, aber ein anrechenbares Einkommen von 544 €, dann hättest du einen Überschuss von 12 € und diese bräuchtest du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr, diese 12 € würden deinem Kindergeld zugerechnet.

Dann würden diese 12 € zum Einkommen deiner Mutter, hat sie außer diesem Einkommen kein weiteres Einkommen, dann kann sie min.30 € Versicherungspauschale ( auf sonstiges Einkommen ab 18 Jahren ) in Abzug bringen.

Es würden dann also von den angenommenen 12 € nichts auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet, dass wäre dann erst ab angenommen über 30 € der Fall.

Zieht man diese angenommenen 12 € Überschuss von den min.194 € Kindergeld ab und deine Mutter würde das Kindergeld nicht an dich weiter geben, dann hätte deine Mutter noch angenommen vom Kindergeld 182 € für die Deckung deines Bedarfs zur Verfügung.

Diese 182 € könnte sie dann z.B. schon einmal für deinen KDU - Kopfanteil verwenden, du hättest dann deine angenommenen 450 € Bafög - und müsstest ihr erst einmal den Differenzbetrag von 182 € - zu den 200 € KDU - Kopfanteil zahlen.

Zu diesen angenommenen 18 € käme dann dein Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom, also vom monatlichen Abschlag den deine Mutter an den Energieversorger zahlt 1/5 und wenn du angenommen noch Telefon / Internet usw.nutzen würdest käme auch davon jeweils 1/5 Kopfanteil dazu.

Dann musst du mit deiner Mutter klären was sie für deine Verpflegung / Versorgung an Kostgeld von dir möchte, oder du machst das dann alles selber, der Rest wäre dann deine und damit musst du alle weiteren Ausgaben finanzieren.

Würdest du einen Nebenjob aufnehmen, dann würden diese pauschalen 100 € entfallen, dafür stünden dir dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto = Netto wären das dann 170 € Freibetrag, diese würden dann theoretisch von deinen 450 € abgezogen, es blieben dann 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig, dazu käme dein Bafög - von angenommen 450 € + 194 € Kindergeld.

Dann läge dein anrechenbares Gesamteinkommen vorerst bei angenommen 924 € und davon gingen dann zunächst deine angenommenen 532 € an Bedarf ab.

Es blieben dann vorerst um die 392 € an Überschuss, in diesen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, es blieben dann also max.70 € die du für deine notwendigen Aufwendungen fürs Studium + Nebenjob ausgeben müsstest.

Sollten diese 70 € nicht ausreiche, dann müsstest du die tatsächlichen Kosten nachweisen, dieser übersteigende Betrag der über diesen 70 € liegen würde könntest du dann von den vorerst übersteigenden 392 € abziehen.

Angenommen es würden dann noch 300 € übrig bleiben, dann würden das mehr als dein Kindergeld sein, also würden die gesamten 194 € Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und dementsprechend auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Du würdest dann also angenommen dann deine 450 € Bafög + deine 450 € Brutto = Netto haben, davon musst du dann alle Aufwendungen + Lebensunterhalt + Anteil Miete usw.selber zahlen, was übrig bleibt ist dann deine.

da du im haus deiner mutter wohnst, ist diese rechnung korrekt. deine eltern haben nicht genügend einkommen um unterhalt zu leisten und da du zu hause lebst, bekommst du nur das "kleine bafög".

von diesem einkommen zahlst du an deine mutter die anteile miete, strom, internet/telefon, lebensmittel und vom rest dann die dinge die du noch benötigst: fahrtkosten, kleidung, studiengebühren etc.