Wohngeldberechtigt wenn man Kindergeld bezieht?

Warum bist du nicht BAföG-berechtigt und wohnst du alleine?

Ich wohne zu nah an meiner Schule

6 Antworten

Für einen Wohngeldanspruch kommt es auf dein Gesamteinkommen, auf deinen Mietanteil u. Mietenstufe sowie auf die Anzahl der Haushaltsmitglieder an: z.B.

In Mietenstufe 4 bei einem Haushaltsmitglied ist der Miethöchsbetrag 478€ und die Einkommensgrenze bei 1061€ mtl. Gesamteinkommen!

Näheres unter www.bmi.bund.de/wohngeld

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du alleine wohnst, dann kommt es auf den Grund der Bafög - oder BAB - Ablehnung an, denn Bafög - bzw. BAB - könnte ja auch nur nicht gezahlt werden, weil das Einkommen der Eltern oder das eigene zu hoch ist, denn dann hätte man dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög - oder BAB - hätte dann aber trotzdem keinen Anspruch auf Wohngeld.

Etwas anderes wäre es z.B. dann, wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hätte und im Regelfall bei einer Zweitausbildung keinen BAB - Anspruch mehr hat, weil im Normalfall nur eine Erstausbildung gefördert werden kann, dann hätte man also dem Grunde nach auch keinen Anspruch mehr auf BAB - und könnte bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen ggf. Wohngeld bekommen.

Aber selbst wenn du dem Grunde nach keinen Bafög - Anspruch haben würdest, müsstest du ein Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) , durch eigenes Einkommen erreichen.

Bei einem Single sind das derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Würde deine KDU - angenommen bei 354 € liegen, dann würde dein ALG - 2 Bedarf inkl. der 446 € Regelbedarf bei min. 800 € liegen, du würdest dann bei min. 80 % auf min. um die 640 € an eigenem Einkommen kommen müssen, oder das fehlende Mindesteinkommen durch vorhandenes Vermögen decken können.

Da du alleine wohnst, zählt auch dein Kindergeld zum anrechenbarem Einkommen, würdest du mit deinen Eltern wohnen, dann ist Kindergeld kein anrechenbares Einkommen, in deinem Fall dann schon, weil es dann als gezahlter Unterhalt der Eltern angesehen wird und dieser ist anrechenbares Einkommen.

Um Wohngeld zu erhalten darfst du keinen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben, musst ein zuschussfähiges Einkommen ( mindestens den Regelsatz ALG II plus einen Teil der Miete) und Mieter oder Eigentümer von sebstbewohnten Wohnraum den.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

wenn du das Mindesteinkommen hast und dem Grunde nach nicht bafögberechtigt bist, dann ja.

Welches Einkommen hast du denn? Kindergeld kann man auch als "Einkommen" angeben.

Schau einfach beim "Wohngeldrechner" nach.

Das hängt vom Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen, der Personenanzahl und der zu berücksichtigenden Miete ab und lässt sich mit so wenigen Infos leider nicht pauschal sagen.

Liebe Grüße

Sasnrw (25 Jahre, gelernte Immobilienkauffrau)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nur mit diesen 3 Kriterien läßt sich allemal der Mietzuschuß ausrechnen, falls die Mietenstufe bekannt ist ;-)) unter www.bmi.bund.de/wohngeld

@siola55

Dies ist mir bekannt, leider sind die Kriterien wie erwähnt hier nicht in der Frage aufgeführt, um dies genau berechnen zu können.

@sasnrw

Die Frage war auch nicht nach einer genauen Berechnung, sondern nur, ob der Fragesteller wohngeldberechtigt ist!

@siola55

Ja und das lässt sich nur mit den genauen Zahlen beantworten. Hat er zu viel Einkommen o.ä. (siehe dazu Deinen Link), wird er nicht wohngeldberechtigt sein.