Amt behält gesamte Rückzahlung?

3 Antworten

Ob nun Leistungen nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder nach dem SGB - Xll vom Sozialamt gezahlt worden ist nicht relevant, wenn diese in Vorleistung gegangen sind, obwohl andere vorrangige Ansprüche bestanden, dann ist es natürlich korrekt wenn sie sich diese dann Erstatten lassen.

Wenn du raus bist bekommst du einen Aufhebungsbescheid.

Gilt das auch wenn mein Bafög-Satz den der Grundsicherung überschreitet?

@w33dkw33n

Sie können sich nur das erstatten lassen, was sie an Vorleistung an dich gezahlt haben, dazu gehört dann aber auch dein Beitrag für die Kranken - und Pflegeversicherung.

Wenn Bafög geringer als Hartz 4 ausfällt dann geht alles an Nachzahlung an das Amt,das Amt weiss durch die Rückzahlung das Du nun Bafög beziehst und stellt von sich aus alle Leistungen ein,Du kannst denen das aber auch noch eimal schriftlich mitteilen.

Oh hatte vergessen es mit rein zu schreiben. Mein Bafög-Satz ist höher als das was ich als Grundsicherung bekommen habe und deshalb bin ich so verwundert, dass da nichts von der Rückzahlung übrig blieb. Aber schon sehr hilfreich die Antworten danke :)

Das müsste im Grunde für Dich erledigt sein - das Sozialamt ist zunächst mit einem Darlehen in Vorleistung getreten, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern, bis das BAföG bewilligt wird.

Die Ämter haben untereinander die Daten ausgetauscht und das vorübergehend ersatzweise ausgezahlte Sozialgeld wurde direkt durch das BAföG-Amt an das Sozialamt zurückgezahlt (BAföG ist vorrangig vor Sozialgeld)

Du müsstest dann voraussichtlich noch einen Aufhebungsbescheid des Sozialamtes erhalten.