Beweisfoto von Nachbarn für Hausverwaltung machen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine Frage, die du hier nicht stellen solltest. Es ist abzusehen, dass nun - wie jedesmal bei Fragen zu Fotos anderer Personen - wieder recht viele Kindchen mit dem üblichen "Recht am eigenen Bild"-Gebrabbel anfangen werden, ohne zu wissen, wovon sie da eigentlich reden, weil sie das mal in irgendeinem Zusammenhang gehört haben. Die ersten Antworten in dieser Richtung sind ja bereits da.

Bei Google wirst du mit dem Suchbegriff "Recht am eigenen Bild" genug Lesestoff finden, der dir ausführlich erklärt, warum du andere Personen in der Regel ohne Probleme fotografieren darfst und wann das Fotografieren und die Weitergabe der Bilder untersagt ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass ein öffentlicher, gemeinsam genutzter und für jeden einsehbarer Weg zu diesen Einschränkungen zählt.

Die Weitergabe an Dritte würde ich mir allerdings nochmal überlegen.

ja das merke ich auch immer wieder, dass man sich doch besser die Mühe macht, ausführlich zu googeln - auf anderen Seiten. Danke für deine Antwort!

 Er hätte ein Recht an dem Bild, auf dem er drauf ist. ... ???

Nein, hat er nicht.

So, habe jetzt bei der Polizei angerufen, weil mir die Sache keine Ruhe ließ: mir kann gar nichts passieren. Ich kann mich mit dem Foto bei der Verwaltung beschweren, da er dort ja bekannt ist als Mieter. 

Es stimmt, Du darfst Fotos machen, hier steht es.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Schade, dass man hier bei jeder Frage auf massive Ablehnung stößt!

Das kommt vor, aber nicht bei jeder Frage.

MfG

Johnny

okay Johnny, interessanterweise hatte ich auch den gleich Link und jetzt erkläre als Experte mal einem Laien wie mir, was hier gegen das Grundrecht verstoßen hatte?

Das Recht am eigenen Bild, Text siehe §22 KuG, bedeutet eigentlich: Das Recht darüberzu bestimmen, was mit Fotografien ( daher auch: Fotorecht) oder anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit (Verbreitungoder Zurschaustellung) geschieht. Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägungdes allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Ansicht des BGH handelt es sich um ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht, da sowohl ideelle Interessen als auch kommerzielle Interessen des Abgebildeten betroffen sein können.

Freilich kann der Abgebildete nicht allein darüberbestimmen, was mit seinem Bildnis oder seinen Bildnissen geschieht. Das Rechtam eigenen Bild des Abgebildeten findet seine Schranken dort, wo andere Grundrechte gleichberechtigt Platz beanspruchen können. Das kann zum Beispieldie Pressefreiheit sein oder die Kunstfreiheit.

@schwarzwaldkarl

Verstößt ja nicht gegen das Grundrecht, zumal Du es ja auch nicht veröffentlichst, sondern nur als Beweismittel dient.

@johnnymcmuff

Wenn der Mann mit seinem Sohn nicht gegen das Grundrecht verstoßen hat, dann darf das Bild als auch nicht verwendet werden oder? 

@schwarzwaldkarl

Es reicht, dass er sich in einer Mietergemeinschaft nicht korrekt verhält. Das allein möchte ich dokumentieren.

Er hat ein recht darauf, zu entscheiden, ob du das Foto veröffentlichen darfst, da er - sicher gut zu erkennen - auf dem Bild ist. Wären es 20 Personen hätte er das recht nicht

ich möchte das Foto nicht veröffentlichen, sondern der Hausverwaltung als Beweis schicken

Natürlich hat er Recht, denn Du hast hier gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoßen und er selbst darf bestimmen, was mit dem Foto passiert... Ähnlich wär es z.B. wenn Du Dich mit Bikini auf dem Rasen sonnen würdest und er würde Dich fototgrafieren... Du würdest das garantiert auch nicht lustig finden...  

Das Ganze nennt man übrigens "Recht am eigenen Bild"...

Du hast hier gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoßen

Rechtsgrundlage?

@judgehotfudge

Das Recht am eigenen Bild, Text siehe §22 KuG, bedeutet eigentlich: Das Recht darüber zu bestimmen, was mit Fotografien ( daher auch: Fotorecht) oder anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit (Verbreitung oder Zurschaustellung) geschieht. Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägungdes allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Ansicht des BGH handelt es sich um ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht, da so wohl ideelle Interessen als auch kommerzielle Interessen des Abgebildeten betroffen sein können.

@schwarzwaldkarl

Die Fragestellerin hat den Nachbarn fotografiert. Damit hat sie gegen überhaupt kein Recht verstoßen. In dem von Dir genannten Paragraphen geht es ausschließlich um die Verbreitung und Veröffentlichung von Fotos.

Ja, er hat Recht. Damit verletzt Du im Grunde seine Persönlichkeitsrechte. Erlaubt ist es nur, wenn Du ihn in einer Gruppe fotografierst.

Rechtsgrundlage?