Bewährungswiderruf und EU-Haftbefehl?

3 Antworten

Das wird hier vielleicht Niemand wissen.
Wenn du aber mit der Auslieferung nach Deutschland einverstanden bist, sollte der Transport schnell gehen. Da der Knast hier überall auch recht gut besucht ist, könntest du sogar das Glück haben, dass dir ein Teil der Strafe erlassen wird.
Ob das aber nun auch bei verwirkter Bewährung möglich ist, weiß ich nicht.
Zumindest soll es ja hierzulande teilweise angenehmer sein, das Sonnenlicht mit Streifenmuster zu genießen, als andernorts ungefiltert.

Dein Lebenslauf ist wirklich sehr abwechslungsreich, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Umso besser finde ich es, dass du nun beschlossen hast, einen Strich unter die Vergangenheit zu machen und neu anzufangen. Dazu gehört natürlich auch, die restliche Strafe vollends abzusitzen. Wenn du dich über die Gesetzmässigkeiten informieren möchtest, würde ich dir aber schon empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Er kann dir auch helfen, die Formalitäten zu erledigen, die sicher erforderlich sein werden.

Erstens: Es war kurzsichtig, zu flüchten. Zweitens: Ein Haftbefehl auf EU-Ebene wird auch EU-weit ausgeführt! Du kannst dich natürlich stellen und wenn du Glück hast, geht's schnell.