Was passiert nach 6 Monaten Beugehaft?

7 Antworten

Zivilprozessordnung
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
(1) Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen.
(2) Gegen den Schuldner, der ohne sein Zutun auf Antrag des Gläubigers aus der Haft entlassen ist, findet auf Antrag desselben Gläubigers eine Erneuerung der Haft nicht statt.
(3) Ein Schuldner, gegen den wegen Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft eine Haft von sechs Monaten vollstreckt ist, kann innerhalb der folgenden zwei Jahre auch auf Antrag eines anderen Gläubigers nur unter den Voraussetzungen des § 802d von neuem zur Abgabe einer solchen Vermögensauskunft durch Haft angehalten werden.
Zivilprozessordnung
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
(1) Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c dieses Gesetzes oder nach § 284 der Abgabenordnung innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Andernfalls leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses zu; ein Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung ist unbeachtlich. Der Gläubiger darf die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten und hat die Daten nach Zweckerreichung zu löschen; hierauf ist er vom Gerichtsvollzieher hinzuweisen. Von der Zuleitung eines Ausdrucks nach Satz 2 setzt der Gerichtsvollzieher den Schuldner in Kenntnis und belehrt ihn über die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c).
(2) Anstelle der Zuleitung eines Ausdrucks kann dem Gläubiger auf Antrag das Vermögensverzeichnis als elektronisches Dokument übermittelt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme geschützt ist.

Die Story glaube ich dir in keiner Weise, denn für eine zivilrechtliche Forderung gibt es weder "Beugehaft" (welche Aussage sollte er dann als Zeuge bringen??!!) noch eine Erzwingungshaft (zur Zahlung einer Geldbuße).

Insofern: troll dich

Er will es absitzen.

Schön blöd.

Was passiert nach den 6 Monaten?

Dann darf er nach Hause gehen. Die Erzwingungshaft darf maximal 6 Monate betragen.

Kann er dannach wieder in Haft kommen?

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802j.html

muxall3n 
Fragesteller
 17.05.2021, 23:05

Aha und dann passiert nix mehr? Er hat nichts pfänbares. Er wird und kann es nicht zahlen.

PatrickLassan  17.05.2021, 23:06
@muxall3n
Er hat nichts pfändbares.

Dann soll er einfach die Vermögensauskunft abgeben anstatt 6 Monate im Knast zu verbringen.

muxall3n 
Fragesteller
 17.05.2021, 23:08
@PatrickLassan

Der meint ob er jetzt Zuhause oder in Haft sitzt ist ihm egal. Er will das nicht abgeben aus Prinzip. Er ist extrem stur und zieht es durch.

PatrickLassan  17.05.2021, 23:09
@muxall3n

Was ich davon halte, habe ich ja schon geschrieben.

muxall3n 
Fragesteller
 17.05.2021, 23:10
@PatrickLassan

Naja so kostet er letzten Endes dem Steuerzahler mehr als die sache Wert ist.

Rolf42  17.05.2021, 23:33
@muxall3n

Ich würde sagen, er ist extrem bescheuert.

PatrickLassan  17.05.2021, 23:34
@Rolf42

Ein echter 'Mehrtürer'.

Still  18.05.2021, 07:04

Glaubst du an eine Erzwingungshaft zur Beibringung von GEZ-Gebühren??

Die Forderung bleibt bestehen.

Absitzen ist also nicht.

Nach spätestens 1-2 Wochen will er da wieder raus und macht, was er machen muss.

Na klar bis er irgendwann zahlt oder gepfändet wird alles andere wäre ja gegenüber den Millionen ehrlichen GEZ Zahlern auch ungerecht.

PatrickLassan  17.05.2021, 23:07

Durch die Erzwingungshaft soll nicht die Zahlung, sondern die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden.