Verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt wegen 3000€ Schulden?

10 Antworten

Also wegen "Schulden" alleine kannst du eine Eidestattliche Versicherung abgeben und dann wird der Haftbefehl meines Wissens aufgehoben.

Wenn natürlich was Illegales vorliegt kann das auch ganz anders ausgehen.

Es sollte laut deiner Schilderung um die Abgabe einer Vermögensauskunft gehen. Wenn er diese abgibt, kommt er umgehend wieder frei.

Es ist natürlich denkbar, dass die Schulden im Zusammenhang mit anderen Straftaten stehen. Dann wird er aber keineswegs wegen der Forderungen verhaftet, sondern aufgrund der zugrundeliegenden Straftaten

er ist dem Haftrichter heute morgen vorgeführt worden und dieser fällt jetzt ein Urteil. Bisher weiß ich noch nichts. Wenn er diese eidesst. Vermögensauskunft gemacht hat müsste er doch jetzt schon wieder frei sein.. oder muss der Richter auch darüber urteilen?

@Fienchen1907

Meines Wissens muss er wegen einer nicht abgegebenen Vermögensauskunft keinem Haftrichter mehr vorgeführt werden. Wenn das wirklich so stimmt, steckt da mehr dahinter...

Natürlich würde er sofort freikommen, wenn er das Geld auf den Tisch legt. Allerdings hat er es jetzt so weit kommen lassen, dass man ihm Böswilligkeit unterstellen muss. Er wird monate- wenn nicht sogar jahrelang Briefe ignoriert haben. Das ist schlecht.

Wenn man in der Notlage ist, aus irgendwelchen Gründen etwas nicht bezahlen zu können, sollte man immer SCHRIFTLICH antworten und den kompletten Schriftverkehr sorgfältig ablegen.

Jetzt ist es bei Deinem guten Freund allerdings so weit, dass Gerichts-, Mahn- und was-weiss-ich-noch für Kosten oben drauf kommen werden, da ist man dann schnell bei € 4 - 5.000!

Vielleicht ist der Richter verständnisvoll und entlässt ihn noch mal, wenn er sich bereit erklärt, Raten zu zahlen, mindestens € 100 monatlich, damit die Tilgung der Schuld wenigstens absehbar ist.

Ich drück die Daumen.

Das hoffe ich.. :(

Natürlich würde er sofort freikommen, wenn er das Geld auf den Tisch legt. 

Die Haft hat mit der Begleichung der Schuldsumme nichts zu tun.

Hier wird es einfach um die Abgabe der Vermögensauskunft gehen. Wenn er das nachholt, kommt er frei - ohne einen Cent zu zahlen

!Bin mir nicht sicher. Aber wenn sie ihn ersteinmal eingebuchtet haben dann bleibt er vorerst auch da. Er hätte sich vorher, zB. um eine Ratenzahlung,  bemühen können/sollen.

kann man mit den wenigen infos nicht beantworten

welche Infos werden denn noch benötigt? Ich weiss nicht wo er diese Schulden hat und ob noch mehr da sind