haftbefehl wegen 562,44 € Schulden! Bitte um Hilfe

7 Antworten

Ja, denn Du hast den Hafbefehl nicht wegen der Schulden, sondern wegen der Ladung zur eidesstattlichen Versicherung. Und die besteht zunächst weiter...

Hier sind ja lauter "Rechtskundige" zugange. Wenn mit dem Inkassounternehmen (auch mit anderen Gläubigern) vereinbarte Ratenzahlungen nicht gezahlt werden, wird i. d. R. ein Titel beim Amtsgericht erwirkt. Dem geht stets ein Mahnbescheid voraus, gegen den man - ohne Begründung - innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen kann.

Tut man das nicht, ergeht recht schnell dieser angestrebte Titel gegen den Schuldner, und meist sofort die Vollstreckungsmaßnahmen. Alsda wäre der Gerichtsvollzieher, der erst mal Briefe (Zahlungsaufforderungen bis zu einem bestimmten Datum, oder Vorladungen) schreibt. Rührt sich der Schuldner auch dann nicht, wirds weniger lustig - denn nun kommt die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung e. V., früher Offenbarungseid, OE.

Dem folgt, wenn der Schuldner immer noch nicht willig ist sich zu rühren, der Zwang zu dieser Abgabe - mit Erzwingungshaftandrohung, bzw. Haftbefehl. Das steht immer in in der Schufa. Ein Mahnbescheid auch, aber nicht zwangsläufig; das hängt vom Umtrieb des Gläubigers ab. Das sind probate Maßnahmen zur Geldeintreibung. Durch Absitzen der Erzwingungshaft wird der Schuldenberg aber nicht kleiner. Nach Abgabe der e. V. ist für 3 Jahre "Ruhe". Nach Ablauf dieser Zeit, sofern man sich nicht mit dem Gläubiger geeinigt hat, und die Schuld nicht gezahlt wird, findet das gleiche Prozedere wieder statt.

Doch merke: der Gerichtsvollzieher als Organ der Exekutive darf eigentlich keine e. V. abnehmen, sondern nur ein gesetzlicher Richter beim AG! Der Haftbefehl muss immer von einem gesetzlichen Richter angeordnet und handschriftlich (leserlich, keine Paraphe)unterschrieben sein.

Und weiter: Nach Protokoll 4 des Zusatzprotokolls der europäischen Menschenrechte (EMR) ist eine Inhaftierung wegen zivilrechtlicher Ansprüche unzulässig; ebenso für die Abgabe der e. V. Die Abgabe der e. V. ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit Haft erzwungen/erpresst werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK = Europäische Menschenrechtskommission). Das trifft auch für eine in Haft erzwungene Erklärung zu. Nach dem Zusatzprotokoll Nr. 4 des EGMR ergeht laut Art. 25 des GG Völkerrecht VOR Bundesrecht. Zu allen Angaben (Stichworte) kann jeder Interessierte guckeln und weitere Infos erhalten.

Mit dem Einzahlungsbeleg (Zahlungsnachweis) erst zur Polizei gehen, dann die Kopie an den GV - und die Sache ist erledigt. Den Austrag bei der Schufa muss jeder selbst anstrengen, indem er/sie sich vom Gläubiger die Zahlung mitsamt Aktenzeichen schriftlich bestätigen lässt.

PatrickLassan  24.11.2012, 20:02

der Gerichtsvollzieher als Organ der Exekutive darf eigentlich keine e. V. abnehmen, sondern nur ein gesetzlicher Richter beim AG!

Lt. ZPO darf er das sehr wohl.

Der Haftbefehl muss immer von einem gesetzlichen Richter angeordnet und handschriftlich (leserlich, keine Paraphe)unterschrieben sein.

Erstaunlicherweise wissen Richter das.

Polksaladannie  09.01.2013, 18:41
@PatrickLassan

Natürlich wissen die Richter das; die nicht gesetzlichen Ganoven (Art. 101 GG + § 16 GVG) arbeiten an den nichtstaatlichen, Privat- bzw. Ausnahmegerichten (außer das Schiedsgericht für Arbeitsangelegenheiten) alle zusammen gegen das PERSONAL mit der "Staats"anghörigkeit "Sprache" - also "Deutsch". (vergl. § 15 GVG)

Seit 2007 sind sämtliche Gesetze aufgehoben: incl. EGOWIG
Es gibt keine ZPO, StGB, kein OWiG, GVG, § 1 EG u. v. a. nicht mehr. Es ist ein Stillstand in der Rechtspflege eingetreten. Dem Bunzelbürger wird das natürlich nicht gesagt, der soll weiter ausgeplündert werden. Und das PERSONAL(ausweis) läßt es sich gefallen. "PERSONALien, PERSONALdaten, WohnHAFT - die deutsche Sprache ist sehr präzise. Sie drückt den Status der Kriegsgefangenen mit beschränktem Freigang schon richtig aus!

07/1990 wurde mit Streichung des Art. 23 GG die Bundeskasperbude komplett aufgelöst - incl. GG. Was gilt nun wo - in einem Niemandsland, also ohne Geltungsbereich? Wie konnte nun eine sog. "Wiedervereinigung" am 03.10.1990 stattfinden? Das Besatzerkonstrukt BRiD (Staatssimulation) war/ist faktisch aufgelöst! Wen interessierts?

Stattdessen trat (Art. 133 GG) ein sog. "Bund" in die Rechte und Pflichten des "Verwaltungsgebietes" ein. Wer ist dieser ominöse "Bund"? Blumenbund? Ehebund? Schlüsselbund? Oder doch eher die 3 Alliierten (Besatzer) vorrangig usA, GB und F? Deren verlängerter Arm seit 1949 die Treuhandverwalter sind - gerne "Regierung" genannt. Die sich ohne gültiges Wahlrecht (weder legalisiert, noch legitimiert) von der Schafherde, die ihnen auch noch zujubelt, legitimieren lassen.

Wessen Interessen vertreten demzufolge die "Volksvertreter" der BRD Finanz GmbH? Eine Gesellschaft (Firma), die nach §§ 705ff BGB agiert! Somit gibt es keine Ämter und keine Beamten, nicht mal Behörden - sondern nur Gewerbebetriebe, die dem Bürger das Geld (Gebühren..) aus den Taschen ziehen sollen! Steuern sind Provisonen! Es gibt kein gültiges Steuergesetz und keine gültige Abgabenverordnung! Inkasso trifts exakt! Schön jedoch, dass die eigenen Leute auf ihre Landseute losgehen; als Hiwis der Besatzer! Dazu zählt besonders das Juristengesindel! Wobei die zu 95 %, incl. der Verwaltung, keine Deutschen sind. Das einzige, was in diesem Terror-Regime gilt, ist die Gewalt! Die Gewalt der Waffen und der Psychiatrisierung - wegsperren in Klappsen! Und die Wenigsten merken etwas.... www.der-runde-tisch-berlin.info

Noch ein äußerst passendes Zitat von Napoleon Bonaparte: "Die Deutschen sind ein gutgläubiges, schlichtes Volk. Keine Lüge kann grob genug ersonnen sein, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gibt, verfolgen sie ihre Landsleute erbitterter als ihre wirklichen Feinde".

PatrickLassan  20.03.2013, 14:42
@Polksaladannie

Natürlich wissen die Richter das; die nicht gesetzlichen Ganoven (Art. 101 GG + § 16 GVG) arbeiten an den nichtstaatlichen, Privat- bzw. Ausnahmegerichten

Derartige Privat- und Ausnahmegerichte gibt es höchstens in deiner Fantasie.

Seit 2007 sind sämtliche Gesetze aufgehoben: incl. EGOWIG Es gibt keine ZPO, StGB, kein OWiG, GVG, § 1 EG u. v. a. nicht mehr

Durch die Bereinigungsgesetze wurden lediglich die Einführungsgesetze aufgehoben, das ist etwas völlig anderes.

Und das PERSONAL(ausweis) läßt es sich gefallen. "PERSONALien, PERSONALdaten, WohnHAFT - die deutsche Sprache ist sehr präzise

Deine Kenntnisse der deutschen Sprache lassen allerdings zu wünschen übrig, da dir der Sinn dieser Worte offensichtlich nicht bekannt ist.

Sie drückt den Status der Kriegsgefangenen mit beschränktem Freigang schon richtig aus!

Du kannst jederzeit diesen Staat verlassen - 'beschränkter Freigang' ist etwas anderes.

07/1990 wurde mit Streichung des Art. 23 GG die Bundeskasperbude komplett aufgelöst - incl. GG.

Artikel 23 GG a.F. gab an, in welchen Bundsesländer das GG vor der Wiedervereinigung in Kraft getreten war. Bei Gesetzen gibt es im übrigen das sogenannte Territorialitätsprinzip, d.h. ein Gesetz gilt im gesamten Bereich des Gesetzgebers.

Stattdessen trat (Art. 133 GG) ein sog. "Bund" in die Rechte und Pflichten des "Verwaltungsgebietes" ein.

Anscheinend hast du den Artikel weder richtig gelesen noch verstanden. Er lautet:"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein." Von Verwaltungsgebiet steht dort also schon mal nichts. Das 'Vereinigte Wirtschaftsgebiet' war der Zusammenschluss der amerikanischen und britischen Besatzungszone, die sogenannte 'Bi-Zone', und die Bundesrepublik ist der Rechtsnachfolger.

. Wer ist dieser ominöse "Bund"? Blumenbund? Ehebund? Schlüsselbund?

Polemik. Wer ausser der Bundesrepublik sollte denn gemeint sein?

PatrickLassan  20.03.2013, 18:43
@PatrickLassan

Um noch mal auf das Wörtchen 'wohnHAFT' zurück zu kommen. 'Haft' ist in diesem Zusammenhang ein Suffix und bedeutet lt. Duden:

drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache vergleichbar mit jemandem, etwas oder so geartet wie jemand, etwas ist

http://www.duden.de/rechtschreibung/_haft

Mit dem Substantiv 'Haft' (= Gewahrsam, Gefängnis) hat es nichts zu tun.

Ich halte den Brief für entweder unecht, oder eher einen Haftbefehl zur Zwangsinhaftierung weil du eine Eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben hast.

Inkassobüros können niemanden einfahren lassen.

CussyBussyKax 
Fragesteller
 20.09.2012, 20:45

genau so ist es zwangshaftierung ! aber ich hab sie bezahlt also die volle summe. Kann noch etwas passieren ?

krassmeister  20.09.2012, 20:46
@CussyBussyKax

Wegen Schulden wirst du NICHT Zwangsinhaftiert.

Geht es um die Eidesstattliche Versicherung?

australian  20.09.2012, 20:46
@CussyBussyKax

Wenn du einen Beleg über die Zahlung mitbringen kannst kann ich mir das nicht vorstellen.

CussyBussyKax 
Fragesteller
 20.09.2012, 20:50
@krassmeister

Ja es geht um die eidesstattlichen versicherung

krassmeister  20.09.2012, 20:59
@CussyBussyKax

Eigentlich müsstest du die Versicherung abgeben, aber ich denke dass sich durch die Zahlung das Thema erledigt hat.

CussyBussyKax 
Fragesteller
 20.09.2012, 21:08
@australian

krassmeister@ was soll das genau heissen eine versicherung abzugeben ?

Rotmilan1805  20.09.2012, 21:46
@CussyBussyKax

Versicherung abgeben : das heißt das du versicherst/sagst/schreibst/zu Protokoll gibst dass.....

Haftbefehl wegen Schulden an ein Inkassounternehmen??? Habe ich noch nie gehört..... Geldstrafen, zu denen man verurteilt ist, muß man absitzen, sofern man keine Raten zahlt oder sich nicht an die Ratenzahlungsvereinbarung hält. Aber im zivilrechtlichen Bereich (Inkassounternehmen an dich) gibt es so etwas nicht. Ich glaube, daß die dich nur mit einem phantasievoll gestalteten Brief eingeschüchtert haben....

MosqitoKiller  20.09.2012, 20:57

Natürlich gibt es das, wenn man zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen wurde und nicht erscheint...

Eulenpapi  02.10.2012, 09:25
@MosqitoKiller

Das ist mir auch klar..... Der Haftbefehl kommt aber dann nicht vom Inkassounternehmen!

Soll das ein Witz sein? Wegen Schulden wird man nicht verhaftet. Erst recht nicht, weil man Raten an ein Inkassounternehmen nicht bezahlt hat.

CussyBussyKax 
Fragesteller
 20.09.2012, 20:43

es ist so hab kein Grund hier ein Witz zu erzählen !

krassmeister  20.09.2012, 20:45
@CussyBussyKax

Es ist NICHT so, du hast vermutlich eher was falsch verstanden.

Oder du hast da ein unseriöses Inkassounternehmen was dich vollgelogen hat und du glaubst den Mist.

australian  20.09.2012, 20:47

Natürlich kann man deswegen ins Gefängnis müssen. Da muss man das Spiel schon ganzschön lange treiben aber möglich ist es wohl.

ralosaviv  21.09.2012, 17:13
@australian

Nein, dass kann man eben nicht! Ein Haftbefehl wird höchstens dann erlassen, wenn man aufgrund eines Vollstreckungsbescheides zur Abgabe der EV aufgefordert wird und dieser nicht nachkommt.