Strafantritt versäumt?

10 Antworten

Die Strafe ist wegen offenen Forderungen zu verbüßen.

Wegen einer offenen Geldstrafe, die ihr aufgrund einer begangenen Straftat auferlegt wurde.

Mit welchen Rechtlichen Konsequenzen hat sie jetzt zusätzlich zu rechnen? Sie hat sich mir offenbart und ich will ihr helfen, weil sie ihre Arbeit auch nicht verlieren möchte.

Sie soll sich so früh wie möglich zum Haftantritt stellen und davor der JVA Bescheid geben. Bei der Arbeit soll sie eben Urlaub nehmen oder es dort erklären. Das ist jedenfalls besser als von der Polizei von der Arbeit vor allen Kollegen unvorbereitet zur JVA gebracht zu werden, was früher oder später passieren wird.

Alternativ kann die Geldstrafe natürlich noch nach wie vor beglichen werden.

Vielen Dank für die Antwort!

Muss sie denn zusätzlich noch mit einer höheren Strafe rechnen, weil sie ja seit 2 Monaten, ich nenne es mal übertrieben, "flüchtig" ist?

Und die kommen tatsächlich auch auf die Arbeitsstelle?

LG!

@Nikki6277

Weitere Kosten fallen meines Wissens normalerweise nicht an. Wenn sie nicht Zuhause anzutreffen ist, dann wird man sich natürlich erkundigen, wo sie es denn sein könnte. Natürlich ist sie keine Schwerverbrecherin, aber auch Leute, die lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, wird man notfalls auf der Arbeit abholen.

Des Weiteren kann sie sich noch erkundigen, ob sie die Ersatzfreiheitsstrafe eventuell nicht noch durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abwenden kann, darum hätte sie sich aber schon früher kümmern sollen.

Sie ist nun zur Fahndung ausgeschrieben und muss jederzeit damit rechnen, dass die Polizei entweder zu ihrer Wohnung oder sogar zum Arbeitsplatz kommt und sie dann gleich mitnimmt und zur JVA bringt.

Was mich doch sehr wundert, warum hat sie ihre Schuld nicht bezahlt? Oder aber auch die Möglichkeit genutzt durch gemeinnützige Stunden zu leisten, so kann man problemlos auch ohne Geld einer Ersatzhaftstrafe entgehen. ich fürchte für gemeinnützige Stunden ist es jetzt bereit zu spät.

Sie ist psychisch instabil und hat sich versucht das Leben zu nehmen indem sie betrunken gegen einen Baum fährt. sie ist ein Mensch der Unterstützung braucht, weil das fiese Loch namens Depression es ihr nicht erlaubt sich vernünftig um Angelegenheiten zu kümmern.

@Nikki6277

Wenn sie betrunken gegen einen Baum fährt und möglicherweise auch noch andere Personen in Gefahr bringen könnte, dann sehe ich sowohl eine Eigen- als auch Fremdgefährdung. Daher frage ich mich, warum sie nicht längst schon in psychiatrischer Behandlung ist, sogar vorübergehen in einer entsprechenden geschlossenen psychiatrischen Abteilung.

Dann hat sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand, der einen Strafantritt verhindert.

Nur wenn sie sich nicht helfen lassen will, dann lass sie in Ruhe, erst wenn sie ganz unten ist wird sie selbst merken, dass sie Hilfe von anderen annehmen muss.

@Jewi14

Das hat sie alles schon hinter sich mit der Psychiatrie. Sie war fast 12 Monate in Behandlung. Und der Suizidversuch geschah wärend des Aufenthaltes, woraufhin sie auf die geschlossene verlegt wurde. Sie ist jetzt seit März wieder auf "freiem Fuß" und geht seit Mai wieder arbeiten. Nur leider können so depressive Episoden immer wieder kommen.

Es handelt sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Tagen. Die Strafe ist wegen offenen Forderungen zu verbüßen.......

Bevor so etwas passiert, muss sich deine "Freundin" aber schon massiv unbelehrbar verhalten haben. Ich finde es einfach lächerlich, unendlich viele Warnungen zu ignorieren und jetzt auf einmal die "Mitleidsmasche" vorzukramen ....... Sie sollte wenigstens jetzt zu ihrem Fehlverhalten stehen, Jahresurlaub einreichen und die Haftstrafe absitzen!

So ist es! Für Mitleid ist in diesem Falle kein Platz!

Dazu muss ich sagen, dass die offene Geldstrafe auf einen Verkehrsdelikt zurückzuführen ist. Sie ist psychisch instabil und hat sich versucht das Leben zu nehmen indem sie betrunken gegen einen Baum fährt. Sie zieht keine Mitleidsmasche ab, sie ist einfach ein Mensch der Unterstützung braucht, weil das fiese Loch namens Depression es ihr nicht erlaubt sich vernünftig um Angelegenheiten zu kümmern.

@Nikki6277

das ist - so leid es mir tut - eine Ausrede! Depressionen sind behandelbar ..... und wenn sie Hilfe zur Regelung ihrer Angelegenheiten braucht (was du ihr ja geben willst ...), wartet man nicht erst, bis das in den Brunnen gefallene Kind "ersoffen" ist.

Mit welchen Rechtlichen Konsequenzen hat sie jetzt zusätzlich zu rechnen? Sie hat sich mir offenbart und ich will ihr helfen, weil sie ihre Arbeit auch nicht verlieren möchte.

Eine Möglichkeit sehe ich darin, ihr zuzureden, sich zu stellen.
Sie zu verstecken, oder den Behörden falsche Angaben über ihren Aufenthaltsort zukommen zu lassen, würde den Straftatbestand der Strafvereitelung zu Lasten deiner Person erfüllen.

Ihren Arbeitsplatz wird sie sehr wahrscheinlich verlieren, vor allem wenn die Polizei sie dort antrifft und in Handschellen abführt. Aber vielleicht hat sie ja einen sehr gnädigen Arbeitgeber, der ihr stehenden Fußes 24 Tage Urlaub am Stück gewährt.

macht euch nicht unglücklich und geht zur Polzei und klärt die Sache auf. Was sein muss muss sein. Sonst versinkt ihr noch in viel mehr Schulden und die maßnahmen der Polizei werden nur noch härter.