Betriebsvereinbarung umgehen?

4 Antworten

Eine Betriebsvereinbarung (wenn das in deiner Frage der richtige Begriff ist) wird mit dem Betriebsrat abgeschlossen. Daher solltest du auch mit diesem Kontakt aufnehmen und dein Problem schildern. Es muss ja bestimmte Überlegungen für diese Regelung gegeben haben, die wir hier nicht kennen.

Kann man pauschal nicht sagen. Wir wissen ja nicht, worum es genau geht.

Imperialis 
Fragesteller
 12.11.2018, 15:30

Kann ich die Betriebsvereinbarung umgehen, wenn sie für mich ungünstig ist? Beispiel: Bei meinem neuen Arbeitsgeber, muss ich nach einer bestimmten Arbeitszeit, eine Pause von 30 Minuten machen, obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ich finde diese Regelung lästig. Sie ist ungünstig für mich und zögert nur meinen Feierabend hinaus.

Gestiefelte  12.11.2018, 15:31
@Imperialis

Das solltest du den Betriebsrat oder Chef fragen.

Imperialis 
Fragesteller
 12.11.2018, 15:33
@Gestiefelte

Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt. Es wurde mir gesagt, dass dies wohl bindend ist. Was ja eigentlich richtig ist, aber ich habe gelesen, dass ich sehr wohl Vereinbarungen abschließen kann, wenn sie zu meinem Vorteil sind, also besser als die Betriebsvereinbarung. Nun ist das eine Ansichtssache, meiner Meinung nach.

Allexandra0809  12.11.2018, 18:29
@Imperialis

Hast Du auch mal den Betriebsrat dazu gefragt?

Imperialis 
Fragesteller
 09.02.2020, 08:10
@Allexandra0809

Nein, habe nicht. Ich habe mich damit abgefunden, da ich festgestellt habe, dass meine Arbeitszeit meistens über 6 Stunden liegt, auch wenn es nur ein paar Minuten sind, werden sie so geplant.

Betriebsvereinbarungen sind wie ein "Gesetz". Sie sind für beide Seiten (AG und AN) bindend.

Betriebsvereinbarungen stehen über dem Arbeitsvertrag. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag können die Betriebsvereinbarung nur "schlagen", wenn diese für den AN vorteilhafter sind. Das nennt sich dann Günstigkeitsprinzip.

Wenn es im Betrieb z.B. 60% eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld gibt, im Arbeitsvertrag eines AN allerdings 100 % Weihnachtsgeld vereinbart sind, bekommt dieser AN den höheren Betrag, da diese Vereinbarung "günstiger" für den AN ist.

Bei Deinem Anliegen, sehe ich allerdings nicht, dass der Arbeitsvertrag die Betriebsvereinbarung "schlägt".

Der Gesetzgeber sagt, dass Mindestpausen (nach spätestens sechs Stunden 30 Minuten bei Volljährigen) gegeben werden müssen. Er sagt aber nicht, dass man nicht vorher Pausen machen kann/darf.

Wenn es im Betrieb festgelegte Pausen gibt und für Teilzeitkräfte, die die sechs Stunden nicht überschreiten, nichts anderes vereinbart ist, dann gilt die BV selbstverständlich.

In unserer Betriebsvereinbarung zu den Pausen, haben wir für Schichtarbeiter die Pausen ebenso festgelegt, wie für AN ohne Schichten die z.T Gleitzeitvereinbarungen haben.

Für Teilzeitkräfte wurde extra festgelegt, dass bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden keine Pausen festgelegt werden, da diese Arbeitnehmer selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Pause wollen oder nicht. Die muss dann individuell vereinbart sein, bzw. gestempelt werden.

Ohne diese spezielle Vereinbarung für die "Teilzeitler", müssten sie sich selbstverständlich auch an die Pausenzeiten tl. BV halten.

Ich vermute mal, es steht weder in Deinem Arbeitsvertrag, noch in der BV etwas zu Pausen bei Teilzeit. Dann gilt eben die BV auch für Dich.

Deinen Betriebsrat solltest Du mal darauf ansprechen, er kann Dir die BV auch genau erklären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das hängt davon ab, welchen Status die Betriebsvereinbarung in deinem Arbeitsvertrag einnimmt.

Wenn es bloss ein Vorschlag ohne Rechtsbindung darstellt, kannst du sie anders anwenden. Wenn sie bindender Vertragsbestandteil darstellt, ist es ein Verstoss gegen den individuellen oder den Gesamtarbeitsvertrag.

Imperialis 
Fragesteller
 12.11.2018, 15:54

Soweit ich gelesen habe, ist eine Betriebsvereinbarung bindend. Sie muss nicht mal im Arbeitsvertrag stehen. Du kannst nur einen besseren Vertrag abschließen, keinen schlechteren.