Darf mein Vorgesetzter mündlich, ab sofort, Kernarbeitszeiten vorschreiben?

2 Antworten

Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, so gibt es auch einen Betriebsrat. Nur ein Betriebsrat (oder eine Personalvertretung) darf Vereinbarungen abschliessen.

Gehen Sie zum Betriebsrat und sagen Sie dort Bescheid. Der wird sich darum kümmern.

Ausserdem sollten Sie Ihren Vertrauensmann oder ihre Vertrauensfrau der Gewerkschaft ansprechen, damit Sie auch von der Seite (eventuell sogar juristische) Unterstützung bekommen. Ich hoffe, Sie sind so klug, Mitglied zu sein.

KERNARBEITSZEIT ist in der Regel von 09:30 bis 15:00 , bei einer Öffnungszeit des Betriebes von 06:00 bis 20:00 . Die max. 10 Std liegen davor und oder danach .

Was bei ihnen läuft ist ne Lachnummer . Setzen sie sich mal zusammen und reden mit der Personalverwaltung .