müssen betriebsvereinbarungen von mitarbeitern unterzeichnet werden?

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Eine Betriebsvereinbarung hat zwei Vertragspartner. Auf der einen Seite die Vertreter der Arbeitgeber, in der Regel die Personalabteilung, und auf der anderen Seite die Vertreter der Arbeitnehmer, der Betriebsrat.

Eine Aufgabe des Betriebsrates ist es als Vertreter der Arbeitnehmer die kollektive Vertretung der Arbeitnehmerinteressen wahrzunehmen. Hierzu schließt der Betriebsrat mit den Arbeitgebervertretern Betriebsvereinbarungen ab, die dann für alle Mitarbeiter, die Arbeitnehmer gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind, gelten.

Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung muss im Betriebsratsgremium mehrheitlich beschlossen werden.

Erst danach darf die Betriebsvereinbarung durch den Vertreter des Betriebsrats, in der Regel durch den Betriebsratsvorsitzenden, unterschrieben werden. Hat auch der Arbeitgebervertreter unterschrieben kann die Betriebsvereinbarung in Kraft treten.

Die Arbeitnehmer dürfen (müssen) eine Betriebsvereinbarung nicht unterschreiben. Die Arbeitnehmer können keine Betriebsvereinbarung abschließen, jeder verhandelt alleine für sich.

Den Arbeitnehmern ist der Abschluss und der Inhalt einer Betriebsvereinbarung bekanntzugeben. Zudem müssen die Arbeitnehmer Einsicht in alle gültigen Betriebsvereinbarungen nehmen können.

Üblicherweise gibt es gedruckte Exemplare in den Sekretariaten oder beim Meister etc. In vielen Betrieben sind die Betriebsvereinbarungen im Intranet abrufbar.

Peter Kleinsorge

Die Anzahl der arbeitsvertraglichen Arbeitsstunden kann der Betriebrat meistens nicht ändern. Ich stelle mir vor, dass bei einem 400,- Euro Job jemand Mehrarbeit leisten soll und damit steuerlich und sozialversicherungspflichtig ungünstiger steht. So eine Änderung des Arbeitsvertrages muß niemand zustimmen. Der Betriebsrat hat hierzu auch keine Regelungsbefugnis. Leider kenne ich diese Betriebsvereinbarungen zur den Arbeitszeiten auch, wobei der einzelne Mitarbeiter nur durch Klage sich dagegen wehren kann. Hier kam es dazu, dass der Arbeitgeber eine Änderungskündigung (wg höhere Stundenzahl) aussprach, ansonsten würde drohte er das Arbeitsverhältnis ganz zu kündigen.

Der BR wird sowas nicht über die Köpfe der MA entscheiden. Zumindest wird im Vorfeld ausgelotet, ob die Regelung Zustimmung findet. Allerding macht der BR auch einen Eiertanz, der muss schon mal Kröten schlucken und auch unpopuläre Änderungen hinnehmen, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten werden. Die BV ist im wesentlichen nur die schriftliche Fixierung der Einigung zwischen AG und BR. Letztlich kann der BR derartige Vereinbarungen im Rahmen einer Versammlung mitteilen, dann liegt meist eine Anwesenheitsliste aus, Durch Untershcrift wird die Kenntnisnahme der Vereinbarung bestätigt. Alternativ kann der BR jeden MA einzeln anschreiben oder schließlich, in den meisten Fällen üblich, die MA werden durch Aushang am Schwarzen Brett informiert.

Ja ansich schon, das werden nur Unterschiede gemacht um was es dabei geht .

ob es die Mitarbeiter selbst betrifft ob es schon vorweg im AB Vetrag fesgehalten wurde ( Veränderungen auf die monatlichen Stunden variabel)

aber vereinbarungen werden eh meist über die innerbetriebliche Gemeinschaft ( Betriebsrat ) an die MA geführt

eine betriebsvereinbarung muss sowohl vom betriebsleiter als auch vom betriebsrat unterschrieben werden (den hat die belegschaft ja mehrheitlich gewählt) - es ist eine zweiseitige vereinbarung. meist unterrichtet der betriebsrat die belegschaft. also braucht es nicht die unterschrift jedes einzelnen beschäftigten.