Aufhebung der Gleitzeitregelung

4 Antworten

Wenn die Arbeitszeiten nicht vertraglich fixiert sind, kann der ArbG im Rahmen seines Direktionsrechts die Zeiten unter Umständen ändern. Ich würde aber grds. raten, die Sachlage detailliert einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen, da wir hier nicht wissen können, ob evtl. Begebenheiten existieren, die einen Anspruch wegen einer sog. Betrieblichen Übung auf die bisherigen Arbeitszeiten ergeben könnten.

Warum gibt es keinen Betriebsrat? Kann eigentlich kaum sein. Möglich ist es, dass Dein Arbeitgeber Deine Arbeitszeiten den Bedürfnissen des Betriebes anpassen kann.

wer hat denn seinerzeit die betriebsvereinbarung geschlossen,wenn es keinen betriebsrat gibt?

dein AG kann nicht verlangen, dass du mehr arbeitest, als im arbeitsvertrag, aber natürlich kann er u.U. die arbeitszeiten ändern............

du hast freitags nicht 5 stunden später feierabend, nur, weil dann die kernzeit wegfällt????

stammt noch aus der Vorgängerfirma und wurde übernommen

@neuhier1408

beantwortet jetzt aber nicht die frage............

@Karambole

ich soll dann von 9.15 bis 17 Uhr arbeiten mit 45 min Pause

"Betriebsvereinbarung " -> wer hat des denn vereinbart?

Wenn Du dann jeden Tag von 7-17 Uhr da bist, dann sind das 9.25 Stunden am Tag (mit der gesetzlichen Pause).

Damit dürftest Du wahrscheinlich über den Arbeitsvertrag hinaus laufen.

ich soll dann von 9.15 bis 17 Uhr arbeiten mit 45 min Pause