Arbeitszeit, Ruhezeiten?

6 Antworten

Nur wenn der Betrieb brennt oder abgesoffen ist, kannst Du zu Notarbeiten am Tag des Unglücks die Ruhezeit unterschreiten.

Ruhezeiten umgehen funktioniert maximal ausnahmsweise, sonst kannst Du das vergessen.

Dein AG macht sich strafbar, wenn er nicht auf Einhaltung  der RZ achtet.. sicherlich hat er kein Interesse, dass zu tun, auch wenn Du selber das willst.

Strafbar macht er sich nämlich so oder so, siehe Fürsorgepflicht des AG.

Ich brauche eine Lösung. KEINE MORAL PREDIGTEN

@Turek85

Es gibt keine

Mach dich selbstständig, dann darfst du so viel arbeiten wie du willst. Sogar Sonntags, Nachts, Feiertags, wann immer es dir beliebt.

Selbstständig bin ich schon. Aber ich habe auch einen Vollzeit Job. Es geht um mein Vollzeit Job!

@Turek85

Und bei dem gilt das Arbeitsschutzgesetz. 

Wenn du deine Selbstständigkeit auch noch ausübst zahlt übrigens keine Versicherung wenn dir was passiert und dir nachgewiesen werden kann das du dich nicht an die Ruhezeiten hälst.

@augsburgchris

@ augsburgchris:

Dass der Versicherungsschutz in diesem Fall entfällt, ist Unsinn: Diese Bestimmungen betreffen nur Arbeitnehmer in ihrer Arbeitnehmereigenschaft!

Was jemand als Privatperson tut - ob er als Selbstständiger die Nacht durcharbeitet, als Partyfreak die Nacht durchfeiert oder bis in den Abend im Schrebergarten buddelt - spielt keine Rolle und ist von der Vorschrift über die Einhaltung der Ruhezeiten nicht betroffen!

Deiner Logik folgend müsste man dann, wenn man am nächsten Morgen um 5 Uhr mit der Arbeit beginnen will, auch schon um 18 Uhr eine Party verlassen (aber die hat dann ja wahrscheinlich noch nicht einmal begonnen) oder mit der Gartenarbeit aufhören, um die Ruhezeit einhalten zu können!

Unter gar keinen. Das verbietet das Arbeitszeitgesetz

Der Gesetzgeber hat im § 4 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz die Ausnahmen aufgelistet, in denen die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden ausnahmsweise nicht eingehalten werden muss.

Es steht aber auch dabei, dass diese Verkürzungen durch Verlängerungen anderer Ruhezeiten wieder ausgeglichen werden müssen.

Du kannst das Gesetz nicht "aushebeln" oder umgehen und ob es einen Betriebsrat und/oder eine Gewerkschaft im Betrieb gibt, spielt keine Rolle. Das Gesetz gilt immer.

Solltest Du z.B. mal einen Arbeits-/Wegeunfall haben, schaut die BG Deine Arbeitszeiten und Ruhepausen an. Auch das Gewerbeaufsichtsamt kann durchaus mal vorbeikommen und die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze prüfen. Da genügt z.B. schon ein kurzer Anruf eines "aufmerksamen" Kollegen.

Dein Arbeitgeber begeht im Übrigen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG sondern macht sich evtl. nach § 23 ArbZG sogar strafbar, wenn er nicht auf die Einhaltung der Ruhezeiten schaut und Dir die Verkürzung derselben erlaubt.

Es gibt also keine Lösung Deines Problems