Betriebsvereinbarung Anwesenheitsprämie?

4 Antworten

Du schreibst, es gibt eine "Betriebsvereinbarung". Dann muss es doch einen Betriebsrat geben der Deine Frage beantworten kann.

Was steht denn genau in dieser "Betriebsvereinbarung"? Ist das eine zusätzliche Prämie oder muss der AN Einbußen in kauf nehmen wenn er nicht da ist? Aus welchem Grund hat der AN das nicht unterschrieben?

Ich vermute mal, es handelt sich hier nicht um eine "Betriebsvereinbarung". Bei einer Betriebsvereinbarung muss der einzelne AN nichts unterschreiben, die wird zwischen AG und Betriebsrat vereinbart und bedarf nicht der Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers.

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 11:28

Es handelt sich ja auch nicht um eine Betriebsvereinbarung, da wir keinen Betriebsrat haben.

Text der Vereinbarung:

Durch meine Unterschrift erkläre ich mich mit den Rahmenbedingungen der Anwesenheitsprämie einverstanden.

Diese freiwillige, jederzeit abänder- und widerrufbare Sonderzahlung wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt. Auch eine wiederholte Zahlung stellt keinen Rechtsanspruch für die Zukunft dar.

Es ist eine zusätzliche Prämie zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Hexle2  25.03.2019, 11:33
@timbo97

Ich habe "Betriebsvereinbarung" geschrieben, weil Du von "Betriebsversammlung" geschrieben hast.

Eine Betriebsversammlung gibt es, wenn es einen Betriebsrat gibt. Hier hat es sich wohl um eine "Mitarbeiterversammlung" gehandelt (das aber nur mal nebenbei)

So wie ich das sehe, ist das eine einzelvertragliche Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Warum solltet Ihr den Kollegen das "Extrageld" nicht auszahlen können?

Wenn es eine Zusatzprämie gibt und die AN diese Vereinbarung anerkennen kann man sie auch auszahlen. Da spielt es keine Rolle, wenn ein Kollege nicht unterschrieben hat.

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 11:37
@Hexle2

Richtig, es hat sich um eine Mitarbeiterversammlung gehandelt, sorry dafür... Genau das war ja meine Frage. So wie ich das jetzt verstehe ist aufgrund der Freiwilligkeit auch keine Unterschrift nötig. Wieso diese Zahlung nicht anerkennt weiß ich leider noch nicht. Das heißt also bei den anderen Kollege kann es als eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag gesehen werden und Ihnen auch die Prämie gezahlt werden. Dem anderen, der nicht unterschrieben hat, eben nicht. Korrekt? :)

Hexle2  25.03.2019, 11:48
@timbo97

Den Kollegen, die das unterschrieben haben kann man selbstverständlich die Prämie zahlen.

Ich empfehle, diese interne, vom AN unterschriebene Vereinbarung zur Personalakte zu legen.

Dem AN der das nicht unterschrieben hat, steht m.E. die Prämie nicht zu.

In der Vereinbarung wird klar und deutlich gesagt dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Prämie gibt, diese jederzeit änderbar ist oder ganz abgeschafft werden kann und dass außerdem keine "Betriebliche Übung" entsteht, wenn mehrmals eine Prämie gezahlt wird.

Ein AN der mit dieser Formulierung nicht einverstanden ist und das nicht unterschreibt, kann u.U. auf die Prämie bestehen, wenn es diese einmal nicht gibt.

Es gibt zwar den "Arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz", bei sachlicher Begründung kann ein AG aber auch Ausnahmen bei diesen Sonderzahlungen machen.

Ich bin allerdings kein Anwalt. Daher empfehle ich einen solchen sicherheitshalber zu fragen

Es ist eine schwierige Frage.

Aus Gründen der Gleichbehandlung ist auch an diesen einen Mitarbeiter die Prämie zu zahlen. Da es sich um eine Sonderzahlung ohne Rechtsanspruch handelt, ist die Prämie nicht an jeden Mitarbeiter zu zahlen.

Ich vermute, dass sich hier auch Juristen nicht einig sind. Im Falle einer Nichtzahlung kann der Mitarbeiter klagen und dann wird man sehen, wie ein Richter entscheidet.

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 15:12

DANKE! Gibt es dafür eine Grundlage, wo das geschrieben steht...? :)

Nordlicht979  25.03.2019, 15:44
@timbo97

Ja, dafür gibt es eine Reihe von Gesetzen sowie Rechtsgrundsätze. Weil es eben verschiedene Gesetze gibt, ist Deine Frage eben auch nicht so klar und einfach zu beantworten.

Dieser Mitarbeiter ist halt nicht damit einverstanden und er muss es auch nicht unterschreiben. Wobei so eine Anwesenheitsprämie auch dazu führen kann, dass die Arbeitnehmer sich krank zum Arbeitsplatz schleppen, Andere gleich mit anstecken und dann die Krankheitsrate höher ist als je zuvor... Wenn er es nicht unterschreibt, dann bekommt er auch keine Prämie. Oder doch? Gleichbehandlungsgesetz...?

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 11:12

Über den Sinn einer solchen Prämie hat jeder seine eigene Meinung, das verstehe ich auch. Aber genau das ist eben meine Frage. Oder doch? Bzw. was ist mit den anderen Arbeitnehmern?

Kessie1  25.03.2019, 11:26
@timbo97

Die Prämie ist doch eine freiwillige Zahlung. Warum sollten die Arbeitnehmer diese Betriebsvereinbarung überhaupt unterschreiben? Es entstehen ja keine Nachteile wenn sie krank sind. Ist dieser Arbeitnehmer gesund und ständig anwesend, dann bekommt er die Prämie... Anders sehe es aus, wenn man Lohn abziehen wollen würde (was rechtlich eh nicht zulässig ist).

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 11:30
@Kessie1

Lohn wollen wir definitiv nicht abziehen!:) Wir wollten diese Vereinbarung nur deswegen unterzeichnen lassen um auch von unserer Seite zu signalisieren, dass diese Zahlung für jeden transparent ist. Also ist die Unterzeichnung sowieso nicht nötig?

Kessie1  25.03.2019, 11:34
@timbo97

Meines Erachtens nicht. Denn dafür hat ja der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber etwas ausgehandelt, was Allen Arbeitnehmern zu Gute kommt. Es steht nicht in Konflikt mit den geltenden Gesetzen und ist vorteilhaft (na ja,- mehr oder weniger... das wird die Zeit zeigen). Würden wir in unserer Firma ständig irgendwas unterschreiben müssen was der BR ausgehandelt hat, dann würden wir nicht mehr zum Arbeiten kommen :-).

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 11:38
@Kessie1

Bei uns gibt es keinen Betriebsrat. Hat hier eben schonmal zur Verwirrung geführt... Sorry dafür.

Kessie1  25.03.2019, 12:37
@timbo97

Ah ok... Aber ich schätze dennoch, dass es keiner Unterschrift bedarf, da es ja nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ist. Wenn der Arbeitgeber mehr zahlen will: nur zu ;-).

Warum soll der Mitarbeiter eine vertragliche Vereinbarung machen, wenn die Prämie zusätzlich freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Die Betriebsvereinbarung reicht doch.

Auch ohne Unterschrift bekommt der Mitarbeiter die Prämie, wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 11:09

Damit wollten wir uns einfach absichern, dass die Mitarbeiter einen Anspruch auf mehrmals gezahlte Prämien erhalten.

In die "Vereinbarung" haben wir lediglich geschrieben, dass der Mitarbeiter mit dem Prämiensystem einverstanden ist. Einer hat es wie gesagt nicht unterschrieben. Müssen wir ihm die Prämie dann trotzdem zahlen bzw. dürfen wir sie den anderen zahlen?

BVBDortmund  25.03.2019, 11:30
@timbo97

Ich meine die Prämie muß gezahlt werden, wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz, ist ein Grundrecht!

Gibt es ein Tarifvertrag, da hätte es geregelt werden können und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag zu diesem TV bewirkt, dass gezahlt werden muß.

Falls es eine Reduzierung des Einkommens aufgrund der Prämienzahlung gibt, weil man so eine Umschichtung wollte,

kann der Mitarbeiter klagen und wird vor dem Arbeitsgericht wahrscheinlich gewinnen. Bei einer zusätzlichen Prämienzahlung fällt dieses Problem weg.

Falls der Mitarbeiter behindert ist und deshalb mehr Urlaub hat, regelmäßige höhere Anzahl von Krankentagen, dann würde er gegenüber anderen Mitarbeiter nicht gleich behandelt.

Außerdem erlaubt das Benachteilugungsverbot es nicht, die Prämie teilweise zu streichen, auch wenn es die Gleichheit nicht erkennbar ist,

wie bei behindert/nicht behindert..

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html

timbo97 
Fragesteller
 25.03.2019, 11:31
@BVBDortmund

Es handelt sich ja dabei um eine freiwillige und zusätzliche Zahlung zu Lohn, Weihnachts- und Urlaubsgeld.