Arbeitgeber kann mich nicht beschäftigen

13 Antworten

Wie hier auch schon genannt, hat dir der AG Arbeit zu geben. Klingt zwar albern, weil die Probleme eher aus Überlastung statt Unterforderung bestehen, ist aber so.

Natürlich können solche Fälle auftreten wie der, den du genannt hast. Es ist nicht deine Aufgabe, dir eine betrieblich nützliche Beschäftigung zu suchen, sondern die deiner Vorgesetzten. Deshalb kriegst du auch weniger Geld als die ;)

Dein Recht besteht darin, dich zu beschäftigten - notfalls auch mit Dingen, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, also Zeitung/ ein Buch lesen, zeichnen u.s.w. u.s.f. Was nicht geht, ist, dass du dafür die Ressourcen der Firma nutzt (Internet z.B.). Dein AG darf dir nicht untersagen, dich irgendwie zu beschäftigen, wenn er nichts zu tun anbietet. Das ist dein Recht. Tut er es dennoch, ist es ein klassischer Fall von "vorsätzlich herbeigeführte Unterbeschäftigung". Aus sowas können sogar Schmerzensgeldansprüche entstehen.

Ein Beispiel: http://info-arbeitsrecht.eu/mobbing-schmerzensgeldanspruch-wegen-vorsatzlich-herbeigefuhrter-unterbeschaftigung/

Rechtliche Handhabe? Nun ja, man könnte es als Mobbing ansehen, wenn man einen Mitarbeiter nicht oder sinnfreien Aufgaben beschäftigt, aber das ist dann doch sehr weit hergeholt und klagen musst du auch, dürfe also gar nicht aussehen, besonders in der Probezeit.

Verstehe den AG aber auch nicht, der dich einstellt und gar keine Arbeit hat und auch nichts tut, um dir eine Tätigkeit zuzuweisen.

Was soll ich dir für Tipps geben? Einen anderen Job suchen, andere Kollegen fragen ob die Hilfe brauchen usw.

Der Arbeitnehmer ist nicht nur verpflichtet zu arbeiten,er hat auch ein Recht darauf,beschäftigt zu werden.Der Arbeitgeber kann ihn also nicht ohne Weiteres von der Arbeit "suspendieren",indem er ihm keine Arbeit mehr zuweist.Eine längere Freistellung von seiner Arbeit kann eine seine Persönlichkeit verletzende und seine Ehre kränkende Zumutung bedeuten.

Eine Freistellung von der Arbeit unter Entgeltfortzahlung ist ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nur vorübergehend - etwa bei besonderen,schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers - zulässig.

(Quelle:Bundesminister für Arbeit und Soziales,Arbeitsrecht:Nebenpflichten des Arbeitsgebers,Stand Mai 2013)

Versuche dich mit den betrieblichen Vorgängen vertraut zu machen und ggf. Mitarbeitern, mit denen du dich gut verstehst über die Schulter zu schauen. Wenn dir irgendetwas Verbesserungswürdiges auffällt, was du selber nur mit etwas Zeitaufwand umsetzen könntest.

Darunter zu nennen sind z.B. das Erstellen von Formularen oder neuer Listen, die irgendwelche übersichtlicheren Anordnungen beinhalten; irgendein Vorgang, der häufiger vorkommt, zu dem es aber keine sinnvolle Übersicht/Liste/Statistik gibt. Gerade Statistiken sind beim Controlling manchmal ganz gerne gesehen und wer sich etwas mit Excel auskennt, sollte das hinbekommen.

Gut wäre es, wenn du das eigeninitiativ verwirklichst und dem Abteilungsleiter dann unter die Nase hältst, damit er sieht, was du drauf hast. Ansonsten kannst du ihn auch mal fragen, zu welchen Vorgängen vllt eine Studie/Statistik sinnvoll wäre. Irgendwie sowas...

Ich bin gelernte Industriekauffrau und wurde nach meiner Ausbildung direkt übernommen. Die Abteilung ist das Bilanzwesen. An sich habe ich mich nie für diese Stelle beworben sondern wurde von unserer Personalerin hier eingesetzt. Mein derzeitiger Abteilungsleiter hatte auch überhaupt gar keine Kenntnis darüber, dass ich das Team unterstützen soll. Dem entsprechend kann er mir bis heute keine Aufgaben erteilen. Die Idee der Weiterbildungen ist sehr gut und werde mich darum kümmern. Vielen Dank dafür. Wie gesagt ich bin Jungfacharbeiter und anscheinend fehlen mir genügend Erfahrungen um zu wissen, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll. :/

Warg1  05.08.2014, 10:59

Wenn der leiter das nicht weiss, dann geh mal zu ihm und klär das. Dann kommt ja vielleichte ndlich was. Ohne Eigeninitiative könntest Du da St.Nimmerleinstag noch sitzen ohne Beschäftigung? Also frag mal nach