Betriebskostenabrechnung Rückerstattung von Grundsicherung abgezogen
Meine Mutter bekommt zur Rente eine Grundsicherung . Nun hat Sie im lezten Jahr betriebskosten eingespart (Heizung) und dies wurde ihr zurückerstattet. Das Amt hat daraufhin den vollen Rückerstattungbetrag einbehalten und nur den Rest gezahlt. Darauf war Sie nicht vorbereitet und hatte daher im Jan. nur 70,00€ zum Leben da die Rückerstatung im November war .(
Wo ist die Aufkärung seitens des Amtes ! ) Auch höre ich hier zum ersten mal das Sie es hätte in Raten zurückzahlen können.
Mir ist klar das Sie die volle Rückerstattung nicht behalten kann. Andererseits wenn es als Einkommen gerechnet wird frage ich mich wieso das Amt Dies Geld einbehält obwohl meine Mutter ca. 100€ im Monat dazu verdienen dürfte. ???? Es waren ca. 240€ Rückerstattung.
2 Antworten
Rückerstattungen werden wie Einnahmen behandelt und mit der Grundsicherung gegengerechnet. Diese Einnahme resultiert nicht aus einem Hinzuverdienst.
Deine Mutter kann zwar 100 € im Monat dazu verdienen, was aber nichts mit der Rückerstattung zu tun hat. Das gilt es zu unterscheiden. Eine Verrechnung der Rückerstattung mit dem erlaubten Hinzuverdienst von 100 € gibt es nicht. Deine Mutter hätte nach Rücksprache mit dem Amt Ratenzahlungen vereinbaren können und diese hätte man ihr sicher eingeräumt.
Die Sache mit dem Zuverdienst zählt da leider nicht. Hatte vor einigen Jahren genau das gleiche Problem und musste auch ca. 200 Euro Erstattung komplett an das Amt abdrücken. Widerspruch mit der Begründung, dass man ja auch zuverdienen darf, wurde abgeschmettert. Ich hatte keine Chance. Besonders ärgerlich war, dass die Betriebskostenerstattung aus einem Jahr war, wo ich teilweise noch gearbeitet habe und somit von meinem eigenen Geld die Betriebskosten gezahlt habe. Aber es zählt der Moment, wann man das Geld zur Verfügung hat. Und da hatte ich gerade kurz vorher ALG 2 bekommen... Echt fies.