Betriebskostenabrechnung Rückerstattung von Grundsicherung abgezogen

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Rückerstattungen werden wie Einnahmen behandelt und mit der Grundsicherung gegengerechnet. Diese Einnahme resultiert nicht aus einem Hinzuverdienst.

Deine Mutter kann zwar 100 € im Monat dazu verdienen, was aber nichts mit der Rückerstattung zu tun hat. Das gilt es zu unterscheiden. Eine Verrechnung der Rückerstattung mit dem erlaubten Hinzuverdienst von 100 € gibt es nicht. Deine Mutter hätte nach Rücksprache mit dem Amt Ratenzahlungen vereinbaren können und diese hätte man ihr sicher eingeräumt.

Die Sache mit dem Zuverdienst zählt da leider nicht. Hatte vor einigen Jahren genau das gleiche Problem und musste auch ca. 200 Euro Erstattung komplett an das Amt abdrücken. Widerspruch mit der Begründung, dass man ja auch zuverdienen darf, wurde abgeschmettert. Ich hatte keine Chance. Besonders ärgerlich war, dass die Betriebskostenerstattung aus einem Jahr war, wo ich teilweise noch gearbeitet habe und somit von meinem eigenen Geld die Betriebskosten gezahlt habe. Aber es zählt der Moment, wann man das Geld zur Verfügung hat. Und da hatte ich gerade kurz vorher ALG 2 bekommen... Echt fies.