Wie kann man herausfinden ob jemand Grundsicherung bezieht?

6 Antworten

Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige sind sich gegenseitig über ihre Einkommen auskunftspflichtig (BGB, §1605, Auskunftspflicht: https://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html).

Wenn der Bekannte also vermutet, gar keinen oder weniger Unterhalt zahlen zu müssen, kann er vom Sohn Auskunft über dessen Einkommen (Art und Höhe) einfordern - müsste sich in diesem Fall an die Betreuerin des Sohnes wenden...

Ist der volljährige Sohn nicht erwerbsfähig und bezieht deshalb eine Grundsicherung, wären ihm die Eltern (also auch die Mutter) ggf. nur noch unterhaltspflichtig bei einem hohen Einkommen (ab 100.000 Euro pro Jahr...)

Wer hat denn die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festgelegt bzw.berechnet?

Wenn der Sohn durch Krankheit nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten,dann würden die Eltern bei Leistungsfähigkeit vorrangig zum Unterhalt verpflichtet sein,in dem Fall dann Barunterhalt vom Vater der nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt.

Der gezahlte Unterhalt wird dann nach evtl.geringem Freibetrag auf den Grundbedarf des Sohnes angerechnet,erst wenn dann noch etwas fehlen würde gibt es Sozialleistungen.

Er muss also gar nicht heraus finden ob der Sohn Grundsicherung bekommt bzw.ob ihm etwas zustehen würde,dass macht das Amt für den Vater,der Sohn bekommt erst etwas wenn der Elternunterhalt den Grundbedarf nicht deckt,der Unterhalt hat hier immer Vorrang,vorausgesetzt man ist Leistungsfähig.

Fällt denn die Unterhaltspflicht weg, wenn der Sohn Grundsicherung bezieht? Ich kannte Fälle von Behinderten, die in der geschützten Werkstatt gearbeitet haben, also Grundsicherung bezogen haben (ausgezahltes Einkommen lag um die 100 € im Monat) und von getrennt lebenden Elternteilen trotzdem Unterhalt bekommen haben. Das war auch nötig, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dem Kind ein normales Leben ermöglicht, also nicht alles, was anfällt, von diesen 100 € im Monat bezahlt (Essen, Kleidung, Hobbybedarf usw.).

Doch, kann man! Die sind sogar froh darüber, wenn sie erfahren, dass da jemand Unterhalt zahlt und sie selber keine oder reduzierte Leistung erbringen müssen.

Aber es ist doch so, dass man seit neuestem sein Kind auf die Grundsicherung verweisen und den Unterhalt einstellen kann - in dem Fall würde doch nicht die Grundsicherung reduziert sondern der Unterhalt?

@Gingerale3

Genau andersherum: Erst der Unterhalt, dann aufstockend die Grundsicherung.

Wenn der Sohn tatsächlich Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, ist der Vater nur noch dann unterhaltspflichtig, wenn er ein Jahreseinkommen von mehr als 100 000 € hat.