Grundsicherung und Nebenkostenabrechnung mit dem Amt mitteilen

7 Antworten

  1. Private Rente ist Einkommen
  2. Einkommen mindert die Bedürftigkeit, wird also oberhalb der Freibeträge angerechnet.
  3. Bedürftigkeit entscheidet über die Höhe der Grundsicherung
  4. Warum sollten wir Steuerzahler für sie aufkommen, wenn sie doch Geld hat? o.O

Gut finde ich die Gesetzgebung in SGB II und XII auch nicht zwingend, sie ist aber leider z.Zt. wie sie ist.

Wer öffentliche Gelder in Anspruch nimmt, muss natürlich einen Verwendungsnachweis führen. Der Regelsatz von 382,00 € steht ihr aber vorbehaltlos zur freien Verfügung. Davon braucht sie eine Mietnebenkostenrechnung nicht zu begleichen.

Hallo meine Mutter bekommt Grundsicherung und sie hat eine Nebenkostenabrechnung bekommen wo sie nachzahlen muss. Jetzt meinte das Amt, dass Sie alles dem Amt mitteilen muss, auch was Ihre Rente betrifft,

Wenn man Leistungen bezieht oder beziehen will, muss man seine Einkünfte angeben.

Schleißlich muss ja geprüft werden ob und in welcher Höhe bedarf besteht.

Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, dann wird wahrscheinlich die Leistung eingestellt.

Gibt es einen Paragraphen dafür und wenn welcher?

Wer zu geringes Einkommen hat, kann sich einen Bertatungshilfeschein für einen Anwalt beim Amtsgericht holen. Der kann dann prüfen, ob das alles rechtens ist.

MfG

Johnny

Sicher ist hier mit Amt nicht das Jobcenter gemeint sondern das Sozialamt. Das ist ja zweierlei. Von diesem bekommt sie auf Grund ihrer geringen Rente zusätzlich die Grundsicherung als Sozialleistung. Wenn sich Veränderungen ergeben bei den Einkünften oder der Mietbelastung, muss sie das dem SA mitteilen. Also jetzt die Betriebkostenabrechnung. Hätte sie eine Gutschrift, bekäme sie künftig weniger. Nun ist eine Nachzahlung zu leisten. Wenn die Betriebskosten , incl. Nachzahlung, angemessen sind (sie werden ja nun künftig angepasst), dürfte evtl. die Grundsicherung erhöht. Dass deine Mu Rechenschaft ablegen muss, was sie mit ihrer Rente macht (deren Höhe ja bekannt ist) ist mir neu. Es geht wohl drum, dass die Grundsicherung erhöht wird und deshalb (einmalig) man prüfen will, ob das gerechtfertigt ist. Aus meiner Sicht ist das Quatsch, ohne ihre sehr kleine Rente bekäme sie ja keine Grundsicherung. Es ist wohl eine reine Formalie die aber so vorgeschrieben ist. Evtl. bekommt sie die Nachzahlung auch vom Amt, da ihre Rente das nicht hergibt.

Ich lese das vollkommen anders. Und wenn ich ehrlich ist für mich nicht so recht ersichtlich, ob nun schon Leistungen Grundsicherung im Alter BEZOGEN werden ODER beantragt wurden.

Grundsätzlich müssen ALLE Einkommen angegeben werden (Rentenbescheide etc.) Alles Vermögen (Sparbücher/Grundbesitz usw.) Kontoauszüge der letzten 3 Monate im Normalfall.

Das Amt will die Betriebskostenabrechnung vorgelegt haben um den sich ergebenden Nachzahlungsbetrag - sofern er dem Amt "angemessen" erscheint, der Leistungsempfängerin zur zwecksbestimmten Weiterleitung zu überweisen.

Zusätzlich meinte sicher das Amt, dass die LE alle (Renten) Veränderungen mitteilen MUSS!!!

Ich gehe davon aus, dass schon geraume Zeit Grundicherungsleistungen bezogen werden. Darlegen, was die Leistungsempfängerin mit ihrem Geld macht, muss sie erst einmal nicht. Das ergibt sich aus dem Betrag der Rente und den Mietverpflichtungen = Kontoauszügen

Bzgl. Rente/Nachzahlung/Erhöhung...das weiß das Amt, da zum 01.07. die Renten erhöht wurden. Wenn dEine Mutter diesen Rentenbescheid bisher NICHT vorgelegt hat, dann ist sie ihren Mitteilungspflichten NICHT nachgekommen. JEDE!!!! Veränderung speziell der Vermögensverhältnisse ist dem Amt Mitzuteilen sofern Leistungen von dort bezogen werden.