Grundsicherung und Guthaben Betriebskosten. wie erfolgt Verrechnung?

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Deine Frage zu beantworten ist so gar nicht möglich. Du schreibst ja, dass Du etwas Grundsicherung zu Deiner Rente erhältst, also die Differenz zwischen

Warm-Miete + Krankenversicherung + Regelsatz

und

Deiner Rente.

Angenommen, mit Deiner Rente sind Regelsatz + Krankenversicherung + Kaltmiete + teilweise die Betriebskosten abgedeckt, und das Grundsicherungsamt steuert rechnerisch lediglich einen Teil der Betriebskosten noch hinzu, dann darf das Grundsicherungsamt nicht die gesamte Rückerstattung einbehalten. - So meine Logik und ich meine, vor ein paar Tagen darüber etwas gelesen zu haben (finde es aber leider jetzt nicht).

Am besten hole Dir Rat bei einem Sozialverband, der sich mit Grundsicherung im Alter auskennt. - Google dazu mit

sozialverband grundsicherung im alter

Ob dann nur Mitgliedern Rat gegeben werden darf (gemäß Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz), wirst Du erfahren, wenn Du bei den Verbänden anrufst und Deine Frage stellst.

Soweit mir bekannt ist, sollte auch die Rentenversicherung derartige Fragen beantworten können. Google dazu mit

rentenversicherung

dann hast Du gleich oben die Zentrale. Du kannst dort die kostenlose Servicenummer wählen oder - was ich persönlich vorziehen würde - geh in die für Dich zuständige Filiale.

Falls Du zufällig in Hamburg wohnst, kannst Du auch in der Dammtorstraße zur Öffentlichen Rechtsauskunft- und Beratungsstelle (ÖRA) gehen und Dir dort Rat von Fachleuten holen. - Wenn Du nicht in Hamburg wohnst (wäre ja ein super Zufall), google mit

rechtsberatung für arme und setz Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). Mit Glück gibt es sowas bei Dir.

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Eine andere Möglichkeit ist, dass Du günstig einen Anwalt befragst, und zwar bei (google so)

123recht

Das kostenlose Forum würde ich nicht befragen, denn da antworten auch Laien, und die Gefahr, eine falsche Antwort zu bekommen, ist besonders in Deinem speziellen Fall doch recht groß. Außerdem antworten dort im Forum viele "maulfaule" bzw. "tippfaule".

Wenn Du Deinen Fall schilderst (dabei alle relevanten Beträge angeben wie der Betrag von der Grundsicherung und die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung) und ein kleines Honorar auslobst (wird Dir dort auf der Seite genauer erklärt), und einem Anwalt gefällt Deine Frage und auch das Honorar, bekommst Du allgemein eine fachkundige Antwort.

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Weil mich Deine Frage interessiert (Du siehst, ich geb gern brauchbare Antworten), würde ich mich freuen, wenn Du mir mitteilst, was Du rausbekommen hast.

Dass Du dazu auf Antwort kommentieren klicken musst, damit ich dann automatisch per Mail benachrichtigt werde, weißt Du wohl.

Viel Glück und Erfolg!

Danke fürs Sternchen ღ ҉ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ ҉ ღ

Entschuldige über meine sehr verspätete Antwort. Leider erhalte ich eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Deshalb ist die Grundsicherung laut Gesetz nicht mehr für mich zuständig, sondern tatsächlich das Jobcenter. Die Betriebskostengutschrift haben sich beide Ämter geteilt. Das hat mich sehr geärgert, da ich nur einen geringen Mietzuschuss vom Amt erhalte! Ich hoffe nur, dass das Amt auch Betriebskostenminus (wenn es mal in dieser Höhe ausfallen sollte) übernimmt?! Das habe ich noch nicht recherchiert, da es bei mir noch nicht zutraf.

@Kannbe

Bei denjenigen, die eine Altersrente plus aufstockend Grundsicherung bekommen, wird die Betriebsrente auch gegengerechnet (also dies weiß ich von denjenigen, die eine kleine Altersrente bekommen), und ein Betriebskosten-Minus wird vom Grundsicherungsamt übernommen.

Auch diejenigen, die voll von Hartz IV leben (müssen), ist es so. - Also müsste es bei Dir genauso sein.

Hab mich ein bißchen schlau gemacht zum Thema Arbeitsmarktrente und dabei diesen Artikel gefunden - vielleicht interessiert es Dich:

Arbeitsmarktrente - Die besondere Erwerbsminderungsrente

http://sozialversicherung-kompetent.de/20120324450/rentenversicherung/leistungsrecht-grv/arbeitsmarktrente

Komm gut rüber ins 2015, alles Gute.

Hab lieben Dank cyracus. Ein gutes neues Jahr 2015 ...

Das mit der Gutschrift hättest du wohl besser nicht gesagt.

Ich danke Euch für die Antworten. Habe heute Widerspruch und Überprüfungsantrag gestellt. Gleichzeitig einen Termin bei einem Anwalt vereinbart. Da meine Bearbeiterin im Amt nach wie vor an ihrem Standpunkt festhält, ziehe ich es vor nicht mit ihrem Vorgesetzten zu reden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Er anders entscheidet liegt bei 10%.

Wichtig wäre mir aber noch, ob so ein Guthaben nur auf einen Monat erhaltener Leistung verrechnet wird? Ich erhalte vom Amt 30% Mietzuschuß, die restlichen 70% trage ich selbst.

@Kannbe

Oh, sehe jetzt erst diesen Kommentar von Dir (hab Dir eben ausführlich geantwortet).

Die Betriebskostenrückzahlung ist ja kein Einkommen, sondern die Rückerstattung einer Leistung, die das Grundsicherungsamt geleistet hat - so sieht es ja das Grundsicherungsamt, inwieweit das stimmt, lässt du ja nun prüfen.

Das heißt, diese Rückerstattung steht entweder dem Grundsicherungsamt in gänze zu oder Dir oder teilweise. Das, was Dir zusteht, behältst Du dann vollständig.

Das ist wie bei der Erstattung aus Stromvorauszahlungen.

Bis vor kurzem galt ja noch, das zuviel gezahlte Stromgeld, das nach der Abrechnung zurückerstattet wurde, als Einkommen. (War völlig gaga, weil die Stromvorauszahlungen ja aus dem Regelsatz bezahlt werden.) - Nun gab es ja ein höchstrichterliches Urteil, nach dem selbstverständlich das zuviel gezahlte Stromgeld nicht mit den Leistungen vom Amt verrechnet werden darf. - Google dazu mit

urteil hartz iv stromkosten erstattung

So wie das vorher von den Ämtern gehandhabt wurde, war vergleichsweise so, als würde man beim Einkaufen 8 Euro bezahlen müssen, man gibt 20 Euro hin, bekommt 12 zurück, und das Amt berechnet die 12 Euro als Einkommen.

Endlich wurde diesem Irrsinn mit dem Urteil ein Ende gesetzt.

Das was Du nun herausfinden musst, ob die Betriebskostenerstattung ganz oder zumindest teilweise vergleichbar ist mit der Stromkostenerstattung (genaueres siehe meine Antwort).

oh man das arbeitsamt ist ein ganz gefährlicher haufen,die machen die leute so richtig fertig.wenn die geld widdern sind die zur stelle und ruzzi buzzi biste es los.ganz unverschämte mitarbeiter sitzen da,ich würde definitiv zum chef gehen und mich beschweren.so geht das nicht.

Sag mal, denkst Du überhaupt nach, bevor Du hier was schreibst?

Es geht nicht um ALG II / Hartz IV, sondern um aufstockende Grundsicherung im Alter. - Das ist schon mal ein gravierender Fehler in Deiner Antwort.

Außerdem ist Deine pauschalierte Häme bezüglich der Mitarbeiter der Arge einfach Müll.

Falls Deine pauschalierte Arge-Mitarbeiter-Häme Ironie oder Sarkasmus in Richtung Kannbe sein soll, ist dies ebenfalls deplaziert, denn der / die Fragesteller/in weiß etwas nicht und bittet hier um Rat.

Unsere Aufgabe ist dann nicht, die Fragesteller zu beleidigen, sondern hilfreich Antwort zu geben oder zu schweigen.

Hallo Kannbe,

frage schnellstens einen Anwalt für Sozialrecht, der kann dir helfen. Glaube nicht alles was das Amt dir erzählt, die erzählen nicht das, was sie in Wirklichkeit alles genehmigen dürfen. So wird der verzweifelte Arbeitslose verar ,,,,,,,,t! Das weiß ich von meinen Sohn, ich schreibe sofort direkt immer zum Ministerium für Arbeit, ich lasse keine Vera......ung zu von denen! Mehr kann ich dir auch nicht raten. Mariell

Hattest Du damit schon Erfolg? Dann mache ich das sogleich. Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente und bisher hat die Grundsicherung mir ergänzende Leistung gezahlt. Jetzt auf einmal soll das Jobcenter für mich zuständig sein? Die haben mich auch abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin...... Und das alles erst.nachdem ich meine BK-Abrechnung eingereicht habe.

Hallo! Da ist nicht Jobcenter ein Geldgeier auch Sozialamt gehört dazu,wen die Geld geben sollen da weigern sie sich aber wen die Geld widern da wird sofort kassiert.Ich hab den Eindruck mit denen wird als Schlimmer und die versuchen immen an der falschen Stelle,an den Armen und Kranken weil diese sich meistens nicht gut wehren können,leider

Gruß luckydog