Grundsicherung Heizkosten Nachzahlung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist ja Erbe von deiner Mutter, und somit erbst Du auch ihr Vermögen (das positive und das negative, also auch ihre Schulden) - es sei denn, Du hast das Erbe ausgeschlagen.

Zu diesem Thema habe ich einen ähnlichen Fall gefunden - siehe hier:

http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/126271-heizkosten-nachzahlung-verstorbenen-mutter.html

Wenn Du weiteren Beratungsbedarf hast, google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Schau in den Bescheid und achte auf die Widerspruchsfrist. Der Termin für die Beratung muss dann ja so liegen, dass Du gegebenenfalls noch gut Widerspruch einlegen kannst, und der Widerspruch rechtzeitig dort ist (per Einschreiben/Rückschein oder direkt dort abgeben und die Abgabe mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen)..

Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯`'•.¸Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯) ⊰✿◝• ҉

Eine Heizkosten-Nachzahlung ist ein sozialhilfe-rechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung: hier also wohl im Juli 2014.

In diesem Monat hatte die Mutter aber keinen Bedarf an Grundsicherung, weil sie verstorben war. Der Versorger muss sich mit seinen Forderungen also an den Rechts-Nachfolger des Energie-Kunden wenden.

Das ist der Erbe. Dieser haftet allerdings nur bedingt für die Schulden seines Erblassers. Die Grenze ist in der Regel die Höhe des Erbes.

Das Sozialamt übernimmt jedenfalls nur die Kosten, die im aktuellen Monat fällig sind: Für Februar also die letzte Abschlagszahlung für die Heizkosten.

Gruß aus Berlin, Gerd

lege zunächst erst mal widerspruch ein, mit genau dieser begründung. abrechnungszeitraum etc., es könnte aber sein, dass dies eben zu deinem erbe gehört, man kann auch schulden erben.