Bekomme ich als Rentner Betriebskosten von irgendeinem Amt erstattet?
Folgender Sachverhalt: Mein Sohn wohnt noch bei mir. Er zahlt die hälfte der Miete und Nebenkosten. (daher zählen wir auch als "2 Haushalte") Ich bekomme Berufsunfähigkeitsrente (nicht ganz 700€), mein Sohn lebt noch im Haushalt und bekommt neben seinem Gehalt noch Grundsicherung. Jetzt ist unsere Betriebskostenabrechnung gekommen und wir müssen einen vierstelligen Betrag nachzahlen. Mein Sohn hat die Möglichkeit sich einen Teil der Betriebskosten vom Landratsamt (von dem er die Grundsicherung bezieht) zurückerstatten zu lassen. Habe ich als Rentner eine ähnliche Möglichkeit mir von irgendwoher einen Teil des Geldes erstatten zu lassen? Danke schonmal
3 Antworten
Am besten wendest du dich wohl an das zustänige Amt.
Wenn deine Rente weniger ausmacht als die Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige, (Gleuicher Satz wie Hartz IV) kannst du ebenfalls Aufstockung beantragen. Wenn die Rente knapp darüber liegt, kann die Grenze genau durch diese Nachzahlung unterschritten werden. Ist ein Rechenexempel. Du hättest also den gleichen Anspruch wie dein Sohn.
Von deiner Rente kannst du noch 30 € als "Versicherungspauschale" abziehen. Die Grundsicherung beträgt 374,00 € plus deinen tatsächlichen Anteil an den gesamten Kosten der Unterkunft.
Für die Zukunft wird das stimmen, aber ob das auch rückwirkend übernommen wird, wage ich doch zu bezweifeln.
Das ist nur Möglich, wenn Du neben der Rente noch Grundsicherung vom Amt bekommst, dann könnte es sein, das durch die Nebenkosten du einen Teil erstattet bekommst.
Einfach mal zum Amt gehen und fragen, Im Amt für Harz IV gibt es meist eine Abteilung die sich mit den Rentnern und der Grundsicherung auskennt,
Frag mal nach
alles Gute