Grundsicherung bei zur Miete bei Verwandten?

2 Antworten

Das Mietverhältnis muß einem Fremdvergleich standhalten - d. h. die Miete muß angemessen sein; es muß möglichst ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden, der die gleichen Rechte und Pflichten enthalten muß, die gegenüber einem Fremden üblich sind; es sollte eine NK-Abrechnung gemacht werden; die Miete muß regelmäßig gezahlt werden (sollte unbedingt überwiesen werden).

Der Sohn muß nicht nachweisen, woher das Geld kommt...

Das sollte funktionieren