Grundsicherung bei zur Miete bei Verwandten?
Hallo, folgende Frage: eine Rentnerin bekommt zu ihrer Rente Grundsicherung dazu. Nun ist der Sohn, der bisher nicht für jedweden Unterhalte herangezogen ist zu Geld gekommen und möchte davon ein Haus kaufen in dem er selbst und seine Mutter in eigenen Haushalten leben. Der Sohne würde dann mit der Mutter auch einen Mietvertrag machen.
Frage: Bekommt die Mutter weiterhin Grundsicherung? Wird die Miete der neuen Unterkunft anerkannt und wenn ja bis zu welcher Höher? Schaut das Amt nicht komisch wenn der Sohn auf einmal ein Haus kaufen kann, da Vermieter und Mutter ja den selben Namen auf dem Mietvertrag dann haben. Kann der Sohn in Schwierigkeiten kommen oder muss nachweisen woher er das Geld hat?
2 Antworten
Das Mietverhältnis muß einem Fremdvergleich standhalten - d. h. die Miete muß angemessen sein; es muß möglichst ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden, der die gleichen Rechte und Pflichten enthalten muß, die gegenüber einem Fremden üblich sind; es sollte eine NK-Abrechnung gemacht werden; die Miete muß regelmäßig gezahlt werden (sollte unbedingt überwiesen werden).
Der Sohn muß nicht nachweisen, woher das Geld kommt...
Das sollte funktionieren