Feuerstättenbescheid - Heiz- oder Betriebskosten?
Hallo ihr Lieben,
mich würde es interessen ob der Feuerstättenbescheid auch in die Heizkostenabrechnung kommt oder nur in der Betriebskostenabrechnung über die qm umgelegt werden darf..
Freue mich über jede Antwort und vielleicht hat ja auch einer von euch ein passendes Urteil dazu..
LG
2 Antworten
Der Feuerstättenbescheid gehört im Gegensatz zur Immisionsschutzmessung zu den laufenden öffentlichen Lasten im Sinne des §2 Nr.1 BetrKV. Daher gehören diese Kosten NICHT in die Heizkostenabrechnung.
Siehe Urteil des AG Soest v. 6.2.2013, 12 C 280/12
Ich denke, es muss so gemacht werden, wie es laut der Vorschriften vorgesehen ist, nicht wir wir es uns denken. Meinst du nicht auch?
Da haßt Du sicher recht. Aber die paar € alle 3 Jahre sind doch kaum der Rede wert.
Ja, da stimme ich dir zu. Es macht vom Betrag her keinen großen Unterschied, wo man die Position aufnimmt. Aber der Fragesteller möchte nun mal wissen, wie es laut Vorschriften korrekt sein sollte.
alles, was bezug zu heizkosten hat, gehört zu den heizkosten
eine putzfrau, die nur den heizungskeller reinigt, wäre auch heizkosten
Woher nimmst Du diese Annahme? Die HK-Ablesefirmen fragen nicht nach dieser evt. umlagefähigen Position
Die HK-Ablesefirmen fragen nicht nach dieser evt. umlagefähigen Position
Müssen sie auch nicht. Die Ablese-/Abrechnungsfirmen machen was der Auftraggeber will.
Übrigens sind Reinigungskosten des Heizungsraumes tatsächlich umlegbar, in den Heizkosten. § 2 BetrKV Punkt 4 b)
Urteil eines AG, na ja ... Die Heizungsanlage ist eine Feuerstätte, darum gehören, die Kosten der Feuerstättenschau, meiner Auffassung nach, zu den Heizkosten.