Heizkosten Rückerstattung Hartz IV

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Die Heizkosten zahlt das Jobcenter - egal ob viel oder wenig. Wenn ihr eine Rückzahlung bekommt, wird die angerechnet - ihr habt dadurch nicht weniger Geld. Wenn eine Nachforderung kommt - zB wegen Rechenfehler - dann muss das auch das Jobcenter übernehmen.

Widerhaken  12.07.2012, 20:11

Sooo stimmt das nicht !

Heizkosten werden übernommen,aber nur in tatsächlicher Höhe, laut Tabelle. Kann man im Inet nachlesen (§22, SGB II).

Sollte ein Guthaben vorhanden sein, behält das die ARGE ein. Das heißt: Es gibt auch weniger Geld, für den Monat nach Fälligkeit. Allerdings werden Rechenfehler im Nachhinein vom Amt bezahlt. Das ist das einzige Richtige in Deinem Text.

ich versteh das jetzt nicht ganz... normalerweise zahlt man das ganze jahr über einen gewissen betrag bei den stadtwerken und nicht nur in den 4 monaten in denen man heizt. habt ihr wirklich nur 4 monate eingezahlt?

wenn ihr das ganze jahr gezahlt habt ergibt das eine einzahlung von 960 euro (12x 80 euro). bei einem guthaben von 300 euro sind 660 euro heizkosten angefallen.

wenn ihr aber tatsächlich nur 4 monate eingezahlt habt, stimmt da tatsächlich was nicht.

einreichen müsst ihr die abrechnung aber auf jeden fall. der sachbearbeiter könnte sonst noch auf den gedanken kommen, dass ihr das geld einfach behalten wollt und das sieht der sicher nicht gern. ich würde den sachbearbeiter aber auf diese unregelmäßigkeit in einem schreiben aufmerksam machen.

Heizkosten werden anteilig im Regelsatz mit verrechnet.

Leider sind diese sehr niedrig, so daß man selber drauflegen muß. Viele heizen bewußt und frieren sogar, um die Heizkosten zu reduzieren (Daß die Preise dafür steigen, ist ein anderes Thema). Sollte eine Nachzahlung erfolgen, übernimmt das Amt die Kosten anteilig (Nicht in voller Höhe !), wenn sie "denn angemessen sind" ...

Ergibt sich ein Guthaben, so wird das vom Amt wieder abgezogen und es gibt weniger Hartz4, für den Monat danach bzw. es wird monatlich (in kleinen Schritten) abgezogen.

Also: Über ein Guthaben braucht man sich als Hartz4 - Geschädigter nicht zu freuen - Man hat nichts davon ! Ich hab das hinter mir ....

Wo ist das Problem? Wenn die ARGE - oder das Jobcenter oder wie immer das jetzt gerade heißt - die Heizkosten bezahlt, dann steht ihr doch auch die Rückerstattung zu und nicht euch (ihr dürft die natürlich nicht einfach ausgeben - ist schließlich nicht euer Geld!).

Und wenn die Abrechnung falsch ist, müssen sie doch dann auch die zusätzlichen Heizkosten bezahlen.

Gruß ragnar

Widerhaken  12.07.2012, 20:13

Sie können sie gar nicht ausgeben, weil sie sie erst gar nicht in die Hand bekommen ...

Die 300 € gehören euch nicht. Das war ein Zuschuß zu den Heizkosten. Wenn die Heizkosten, aus welchem Grund auch immer, niedriger liegen und ihr Geld zurückbekommt müsst ihr das auch ans Amt weitergeben, is ja nicht euer Geld. Falls noch Unregelmäßigkeiten auftreten, dann müsst ihr das dem Amt mitteilen und dann gehen die Dinge ihren Weg.