Betriebskostenabrechnung ALG 2 und Bafög bitte um Hilfe :-(

4 Antworten

Also, das Amt (Jobcenter) verlangt die Abrechnung und hat ja die vollen Kosten und Lasten der Unterkunft zu bezahlen und somit auch Anspruch auf etwaige Guthaben, soweit sie ausgezahlt werden. Schade für Dich, was zuvor war, ist allein Deine Angelegenheit gewesen.

Die Rückzahlung bezieht sich ja teilweise auf die Bafög-Zeit und teilweise die ALG II-Zeit.

Ich kann verstehen, dass Du der Meinung bist, dass Du den Anteil aus der Bafög-Zeit behalten solltest.

Für mich wäre das auch logisch. Um zu erfahren, ob das auch bezüglich ALG II logisch ist, hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Die sind dort sehr erfahren.

Ich drück Dir die Daumen!

Kommt drauf an, wann sie ausgezahlt wird. Wenn du das Geld bekommst, wärend du ALG2 beziehst, wird es als Einkommen voll angerechnet - auch wenn es aus der Zeit vor dem Leistungsbezug stammt. Umgekehrt übernimmt das Jobcenter allerdings auch eine evtl. Nachzahlung.

Die Betriebskostenabrechnung interessiert das BAföG-Amt nicht.

cyracus  12.10.2012, 06:26

... aber das Jobcenter!

Steeler  12.10.2012, 09:29
@cyracus

Ich lerne gern dazu.

Auf Oberschlaumeier wie Dich verzichte ich dabei aber gerne; von denen ist auch meist nichts zu lernen.