ALG II / Harz IV: Betriebskostenabrechnung (Verjährung)

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie es aussieht hast du für die genannten Jahre keine Mietnebenkostenabrechnung bei der ARGE vorgelegt.

Dies ist nach SGB X §45 (mindestens) eine grob fahrlässige Verhaltensweise (Bringepflicht) deinerseits.

In diesem Fall darf die ARGE Geld bis zu 10 Jahren rückwirkend wieder einfordern.

Aber mache dich nicht verrückt.

Lege die Nebenkostenabrechnungen vor und bitte aber auch gleichzeitig (entwerder persönlich oder formlos auf einem Blatt Papier) um eine Ratenrückzahlung in Höhe von 30 Euro monatlich.

30 Euro deswegen, da das der von der ARGE erhobenen Mindestrückzahlungbetrag ist.

Dahingehend gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, in denen dieser Betrag unterschritten wird.

In aller Regel kommt die ARGE diesem Wunsch nach.

Sollte deine Schuld aber nur, beispielsweise 50 Euro betragen, ist es möglich das dieser Betrag in einer Summe einbehalten wird.

nein, lege sie vor und fertig

Und was ist mit SGB X § 45 Abs. 3 Satz 1 ?