Begründung auf Erstantrag für ALG 2 - was muss rein?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ALG II für Miete und Heizung kriegst du nur, wenn ein "schwerwiegender Grund vorliegt", unter 25 von zu Hause auszuziehen. SGB II § 22 Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Und ohne diesen Grund gibt es für den Rest an ALG II, also für den Regelbedarf, auch nur den verminderten Satz: SGB II § 20 Absatz 3. Also statt 382,- nur 80 % davon.

Deshalb sollte man seinen Grund schildern, weshalb man von zu Hause ausgezogen ist.

Sonst muss man für sein restliches Geld arbeiten oder vom Partner leben oder wieder zu Hause einziehen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Direwolf 
Fragesteller
 05.10.2013, 23:04

Also ist das so dass die nur wissen wollen warum ich von Zuhause ausziehen will?

GerdausBerlin  05.10.2013, 23:54
@Direwolf

Die wollen wissen, ob ein "schwerwiegender Grund vorliegt", zu Hause auszuziehen. Denn ohne einen solchen schwerwiegenden Grund kriegst du erst Geld für Miete und Heizung, wenn du 25 bist.

Lies mal meinen Link oben.

Und ohne schwerwiegenden Grund kriegst du als Regelbedarf beim ALG II auch keine 382,- im Monat, sondern nur 306,-: "RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er". http://www.hartz-iv.info/regelbedarf.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Die Frage ist eine Standardfrage und die Antwort darauf,ist: "weil ich bedürftig bin"

Es wird aber vermutlich in der Tat zu Problemen wegen dem U 25 und der nicht abgeschlossenen Ausbildung, hierzu würde ich mal einen Anwalt befragen, denn Du warst ja schon bei den Eltern raus bevor Du ALG II beantragen musstest, also während Du auf eigenen Füßen standest. So einfach dürfte das im Falle, dass Deine Eltern selbst im Bezug sind mit dem Zurückschicken auch nicht werden, Deine Eltern sind nicht verpflichtet Dich wieder aufzunehmen, sie sind Dir gegenüber zwar zum Unterhalt verpflichtet, aber das dürfte im Bezug schwer werden. Fürs JC bleibt es also im Prinzip egal wo Du lebst, denn Leistungen würdest Du so, oder so beziehen, jetzt liegt es an Dir, bzw. im Zweifelsfall an Deinem Anwalt denen das auch so begreiflich zu machen, weil von alleine werden sie nie darauf kommen. ;)

Direwolf 
Fragesteller
 05.10.2013, 23:08

Das Problem ist ja auch dass meine Eltern mir keinen Unterhalt zahlen können da sie selbst bedürftig sind. Und ich hab ja auch gute Gründe auszuziehen ich meine, das Amt kann mich ja nicht dazu zwingen wieder zu meinen Eltern zu gehen, zumal es dort viel zu klein und eng ist!

So ein Zusatzblatt ist in Jobcentern heute Mode. Es ist aber völlig belanglos. Alle Angaben, die zur Leistungsgewährung erforderlich sind, werden in den Vordrucken der BA abgefragt.

Solche freien zusätzlichen Formulierungen bergen nur das Risiko, dem JC noch Informationen zu geben, aus denen es ggf. eine Ablehnung basteln kann.

Du kannst dieses Blatt getrost durchstreichen oder meinetwegen rein schreiben: "siehe Antragsvordrucke".

Für unter 25Jährige werden eigene Unterkunftskosten nur in (darzulegenden) Härtefällen bewilligt (-> § 22 Abs. 5 SGB II). Bei schwierigen Familienverhältnissen kann man sich auch als junger Erwachsener ggf. noch ans Jugendamt wenden und sich wegen der Möglichkeiten beraten lassen; das Jugendamt kann ggf. auch einen Umzug befürworten. Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind aber nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen - und eine Auszugsaufforderung ihrerseits wäre z.B. so ein Härtefall, der grundsätzlich Anspruch auf eigene Unterkunftskosten nach SGB II begründet. Ein Zweizeiler von den Eltern, dass das Kind bis Datum X/baldmöglichst ausziehen soll (bzw.musste), wäre ein hilfreicher Nachweis.

Nun hab ich da aber so ein Zusatzblatt in dem ich Begründen muss, warum ich diesen Antrag stelle

Siehe Punkt "Von mir wird eine Antragsbegründung gefordert. Was soll ich da schreiben?" -> http://hartz.info/index.php?topic=7.0

Du wirst belegen müssen, warum du von deinen Eltern weg gezogen bist. Wenn du jetzt zu deinem Freund ziehst, wird man erst einmal annehmen, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Das kannst du zumindest im ersten Jahr zurück weisen. Du ziehst als Untermieterin bei ihm ein. Ihr solltet also auch einen Untermietvertrag abschließen.

Direwolf 
Fragesteller
 05.10.2013, 23:06

ja so ist es ja dass er mich in seine Bedarfgemeinschaft aufgenommen hat. Also die wollen praktisch nur wissen wieso ich von Zuhause ausgezogen bin? dafür hab ich ja driftige Gründe!