ALG II / Hartz-4 Betriebskostenguthaben/Rückzahlung an Jobcenter?
Hallo, ich muss meine Heiz- und Betriebskosten für 2016 vorlegen und wollte nachfragen ob man bei einem Guthaben den kompletten Betrag an das Jobcenter überweisen muss und ob ich das jetzt alles richtig verstanden hab :)
Meine Miete beläuft sich bei einer 35qm Wohnung(in Düsseldorf) auf 350€ + 50€ Nebenkosten + 60€ Heizkosten. Das Jobcenter bezahlt den Regelbedarf von ~400€ + 460€ meiner Miete.
Ich hatte im Jahr 2016 ein Guthaben von ~500€ und muss evtl. diesen Betrag an das Jobcenter überweisen. (Ich hab absolut k.A. wieso ich 460€ Miete bezahlen muss wenn am Ende so ein hoher Betrag als Guthaben übrig bleibt...)
Ich hab ein bisschen im Netz recherchiert und gesehen, dass man das Guthaben nur dann behalten darf wenn das Jobcenter die Miete nicht komplett bezahlt
Z. B. wenn ich nur 430€ statt 460€ bekommen hätte und diese 30€ durch meinen Regelbedarf ausgleichen müsste. Dann hätte ich (30 € * 12 Monate =) 360€ behalten dürfen.
1 Antwort
Wenn sich das Guthaben nur auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht und nicht noch ein Guthaben vom normalen Haushaltsstrom dabei ist, dann musst du das nicht ans Jobcenter zurückzahlen, es wird dann in monatlichen Raten von deinen laufenden Leistungen abgezogen !
Korrekt, wenn deine KDU - nicht angemessen wäre und du einen Teil der KDU - aus deiner Regelleistung bzw.Einkommen selber zugezahlt hättest, dann könntest du von einem Guthaben diese eigene Zuzahlung erst einmal abziehen.