ALG II / Hartz-4 Betriebskostenguthaben/Rückzahlung an Jobcenter?

1 Antwort

Wenn sich das Guthaben nur auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht und nicht noch ein Guthaben vom normalen Haushaltsstrom dabei ist, dann musst du das nicht ans Jobcenter zurückzahlen, es wird dann in monatlichen Raten von deinen laufenden Leistungen abgezogen !

Korrekt, wenn deine KDU - nicht angemessen wäre und du einen Teil der KDU - aus deiner Regelleistung bzw.Einkommen selber zugezahlt hättest, dann könntest du von einem Guthaben diese eigene Zuzahlung erst einmal abziehen.