muss man abwasser bezahlen?!

8 Antworten

Hallo Vaniioo1,

ich muss erstmal etwas raten. Meinst du das Wasser, welches du zum Beispiel für den Garten verwendest? Wenn ja, dann gibt es von Versorger zu Versorger unterschiedliche Regelungen. Wir zum Beispiel genehmigen sogenannte Unterzähler. Diese werden verbaut um die Menge des "Gartenwassers" zu erfassen.

Für dieses Wasser wird dann nur der Preis für das Trinkwasser berechnet, nicht für das Abwasser. Am besten du fragst bei deinem Wasserversorger nach. Was man noch beachten muss, für diesen extra Zähler ist meistens eine gesonderte Grundgebühr notwendig. D.H. es rechnet sich erst ab einem bestimmten Verbrauch des Wassers für den Garten zum Beispiel. Oft ist die Grundgebühr höher als die mögliche Einsparung. Aber auch dafür sollte es Richtwerte geben, ab wann sich so ein Unterzähler lohnt.

Hallo, muss ich abwasser bezahlen wenn das wasser auf eigenem boden versiggert und nicht in die kanalisation läuft ?

In der Regel nicht. ABER Gemeinde oder Städte können pauschal sog. Kanaleinleitungsgebühren für Regenwasser (oder wie immer das auch genannt wird) erheben. Das richtet sich meist nach der Grundstücksgröße bzw. nach der versiegelten Fläche. Versiegelte Fläche wäre z. B. die gepflasterte Hoffläche.

Außerdem muß eindeutig zu erkennen sein das das Regenwasser auch wirklich auf dem Grundstück versickert und nicht in die Kanalisation eingeleitet wird.

Meinst Du allerdings Wasser was Dur für die Bewässerung des Gartens nutzt ist das etwas anderes.

Hast Du keinen ausgesprochenen Gartenwasserzähler ist Frisch- = Abwasser.

Ja, die Wasserwerke verkaufen dir Trinkwasser. In den Gebühren ist auch der Anteil für die Abwässer drin.

Abhilfe könnte für den Garten ein "Zapfhahnzähler" sein. Dessen Wasseruhr wird gegen die Wasseruhr im Haus verrechnet und nur die Gebühr für das Frischwasser verlangt. Ob das bei Dir geht, verrät das zuständige Wasserwerk Deiner Stadt.

Kommt darauf an. Abwassergebühren wird nach dem Wasserverbrauch und den Dachflächen bemessen.

Einen Außenanschluss zur Gargenbewässerung kann man anmelden, dann wird ein bestimmter Anteil pauschal abgerechnet - aber besser: Wasseruhr dort anbringen.

Auch Dachflächen können, wenn sie zur Regenwassergewinnung genutzt werden, abgezogen werden.

Versiegelte Flächen können u. U. auch angerechnet werden, wenn das Regenwasser in den Kanal abfließt.

Für das, was im Garten aber versickert, dürfen keine Gebühren anfallen.

Kasi  27.08.2011, 19:18

Das Problem hier ist, die Frage liefert zu wenig Informationen. Was ist gemeint? Wir antworten hier alle "blind". Zu deinen Infos: man müsste wissen, ob hier ein Abwassermischsystem vorliegt oder ein Trennsystem. Vor allem sind ja die Satzungen regional unterschiedlich. Trotzdem DH ;)

An den Fragesteller: etwas Kommunikation würde weiter helfen...

Eichbaum1963  27.08.2011, 20:40
@Kasi

Danke. ;)

Ja, die Satzungen sind in der Tat regional sehr unterschiedlich.

Welches Abwasser meinst Du?

Also das Regenwasser - Abwasser. Wenn Du nachweist, dass das alles versickert, auf dem eigenen Grundstück, dann (zumeist) nicht.

Hierzu ist es jedoch notwendig, dies auch nachzuweisen. Weist man das nicht nach, nehmen die die Niederschlagsmene über bebauter Fläche, man kann aus der Niederschlagsmessung recht genau heruasrechnen, wieviel Wasser da im Jahr als Regen dann runtergekommen ist, bekommen so die Menge und stellen die als Abwasser in Rechnung.

Mitunter kommen die auch und prüfen das, war bei mir so. Der nimmt einen Gartenschlauch, lässt Wasser in den Dachkanal laufen und sein Kumpel reißt den Wartungsschacht auf und schaut, ob Wasser kommt. Kommt nichts, ist gut. Dann sind die hergegangen, ahben ein 50l Fass gefüllt und in der Einfahrt umgeworfen. Läuft was auf den Gehweg raus, hat man Pech.

Zudem kann es dann passieren, dass man trotzdem, dass man es nachgewiesen hat, dass man selbst versickert, einen gewissen jährlichen pauschalen Obulus verlangt, der nicht arg hoch ist, und zwar dafür. dass am Grundstück das Abwasserrohr vorbei läuft und man könnte, wenn man wollte dran. Dagegen wurde auch schon geklagt und jeder hat das anscheinend verloren (das hab ich bei mir so...... nervt, aber was soll man machen, kostet zum Glück nicht die Welt).

Wenn Du das Abwasser meinst, dass aus Deinem Haus rausläuft, da machen es sich die Versorger ganz einfach, die nehmen die Menge des Wasser, das Du bekommen hast und rechnen das auch aufs Abwasser entsprechend um.

Ganz sauer werden die dann, wenn Du z.B. einen Brunnen geschlagen hast und der Anschluß dafür über einem Becken hängt, das ans Abwasser angeschlossen ist. Das gibt Ärger.

In manchen Landesteilen rechnen die auch mitunter was (bei uns 10%) vom Zuwasser ab, als Pauschale für Gartenbewässerung, wenn man meint, mehr zu haben, muß man einen extra Zähler setzen.