Betriebserlaubnis erlischt nach Polizeiabmahnung?

3 Antworten

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Im Grunde hast du keine Betriebserlaubnis mehr. Falls du einen Unfall baust, könnte das Probleme mit der Versicherung bringen.

Die Polizei erwartet deinen Besuch mit der TÜV-Bescheinigung. Wenn du da nicht antanzt, wirst du angeschrieben mit der einer neuen Aufforderung bis zu einem neuen Termin entweder die Bescheinigung vom TÜV oder eine Abmeldung vorzulegen. Wenn du auch das nicht machst, könntest du Besuch von den Herren in Grün, bzw. Blau bekommen.

Falls du die Kiste verkaufen willst, solltest du auf jeden Fall zum TÜV.

junge2 
Fragesteller
 13.02.2016, 10:52

Naja, wenn ich den verkaufe dann nur als Bastlerfahrzeug. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher dass er in seinem jetzigen Zustand sowieso keinen TÜV bekommen würde :D

Othetaler  13.02.2016, 10:54
@junge2

Dann melde die Maschine ab und teile das der Polizei mit.

Hallo junge2,

bezüglich deiner Frage sagt das Gesetz:

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

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§ 19 Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung –  Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis 

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas‐ oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

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Durch die Entdrosselung verschlechtert sich bedingt durch die höhere Drehzahl die bei höheren Geschwindigkeiten entsteht, sowohl das Abgas.- wie auch das Geräuschverhalten, was zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Du kannst von Glück sagen, dass Dir die Polizisten noch eine Frist bis zum 19.02. eingeräumt haben.

Grundsätzlich gesehen, hätten sie Dir auch sofort die Weiterfahrt untersagen können, weil die Betriebserlaubnis bereits erloschen ist.

Gleichzeitig hätten sie gegen Dich auch sofort ein Bußgeldverfahren einleiten können, dass laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid zur Folge hätte:

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Tatbestandsnummer: 319500

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 50,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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War durch die Verschlechterung des Abgasverhaltens oder des Geräuschverhaltens die Umwelt gefährdet (und davon gehe ich mal aus) droht sogar der Folgende Bußgeldbescheid:

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Tatbestandsnummer: 319609

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Das heißt, es droht Dir ein Bußgeldbescheid von insgesamt 118,50 Euro, wenn Du die Gebühr für den TÜV sparst.

Im übrigen, kostet das Eintragen der Umrüstung keine 100,00 Euro.

Ich habe vor 2 Jahren für die Abnahme bei dem TÜV unternehmen KÜS knapp über 30,- Euro bezahlt.

Vor allem, wenn Du das Fahrzeug nicht beim TÜV vorführst, kommt ja nicht nur das Bußgeld auf Dich zu, sondern zusätzlich ist die Betriebserlaubnis erloschen und das Fahrzeug darf ohne erneute Vorstellung beim TÜV inklusive einer Komplettabnahme nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Was Deine Frage bezüglich der Folgen auf Deinen Führerschein angeht, kann ich Dich beruhigen. Es sind weder Punkte, noch Fahrverbot, noch Probezeitrelevante Maßnahmen zu erwarten.

Schöne Grüße
TheGrow

junge2 
Fragesteller
 13.02.2016, 11:18

Alles klar, danke. Dann werde ich den Roller abmelden. Es geht ja auch nicht um die Entdrosselung von 45 auf offen sondern von 25 auf 45, die ich beim TÜV nicht mitgeteilt habe, da ich noch 45 Papiere hatte. Habe schon einein Strafe von 30€ bezahlen müssen

TheGrow  13.02.2016, 11:40
@junge2

Es geht ja auch nicht um die Entdrosselung von 45 auf offen sondern von 25 auf 45

Das hab ich so auch Verstanden.

Die nächste frage die sich mir stellt ist die, wenn Du schreibst:

Dann werde ich den Roller abmelden

Ein 25´er Roller ist genauso wie ein 45´er Roller Zulassungsfrei und musste dementsprechend gar nicht angemeldet werden. Er dürfte dementsprechend auch kein KFZ-Kennzeichen mit Anmeldestempel und TÜV-Stempel haben, sondern lediglich ein blaues Versicherungskennzeichen oder liege ich da falsch?

Wenn ich damit richtig liege, kannst Du den Roller nicht abmelden, denn er ist ja gar nicht angemeldet.

Das was Du machen kannst, ist:

  • das Versicherungskennzeichen an die Versicherung zurückzugeben
  • Dir evtl. den Betrag für die restlichen Tage, sprich bis zum 29. Februar erstatten lassen
  • Dir von der Versicherung bestätigen lassen, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert ist
  • zur Polizei gehen, die Bestätigung der Versicherung dort vorlegen und den Beamten mitteilen, dass das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
TransalpTom  13.02.2016, 12:51

@ The Grow: 

Deine Antwort ist rechtlich vollkommen Korrekt, aber sein Problem ist nicht die Verschlechterung des Abgasverhaltens, denn das ist in der Roller BE 45, die das Fahrzeug vorher hatte schon genehmigt.

Sein Problem ist "die Änderung der Fahrzeugart", er hat durch die Entdrosselung aus dem Mofa wieder einen Roller 45 gemacht.

Ansonsten ist der Rest der Antwort natürlich absolut richtig.

@ junge 2: Der rechtlich richtige Weg ist (ich fange mal damals an)

Drosselung von 45 auf 25 (Umbau zum Mofa), Abnahme durch TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS ... dann Korrektur der BE durch die Zulassungsstelle, erst dann ist es auch rechtlich ein Mofa).

Bei Rückbau entsprechend, Ausbau der Drossel und wieder Abnahme durch TÜV / DEKRA .. und Korrektur der Betriebserlaubnis / COC durch die Zulassungsstelle.

Solange die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis nicht geändert hat, gilt immer noch die alte Betriebserlaubnis, auch, wenn die Änderung von TÜV / DEKRA abgenommen wurde.

Das steht auch auf jeder der Änderungsabnahmen drauf.

Hintergrund: Es kann nur eine Betriebserlaubnis gelten, ansonsten könnte morgens der Sohnemann damit als Mofa zur Schule fahren und nimmt die Abnahmebescheinigung des TÜV / DEKRA mit und abends legt der Papa die Drossel still und nimmt nur die Roller BE mit, wenn er zur Nachtschicht fährt.

Ein Fahrzueg kann nicht gleichzeitig ein Roller und ein Mofa sein, es kann nur eine BE gelten.

Jetzt ist es ein Erlöschen der BE, fahr damit zum TÜV / DEKRA und laß die Entdrosselung abnehmen, das kostet 45 EUR und dann bei der Zulassungsstelle die BE ändern, kostet ca 6 EUR.

"abmelden" kannst Du den Roller nicht, da er zulassungsfrei ist. Jetzt hast Du aber erstmal nachzuweisen, daß der Roller technisch und rechtlich seiner BE entspricht.

Den Roller willst Du ja sicherlich irgendwann wieder mal nutzen oder verkaufen, spätestens dann muß er ja der BE entsprechen, also hol den "Fuffi" aus der Spardose und fahr zum DEKRA und zur Zulassungsstelle und bring das in Ordnung.

Dann fahr zur Polizei und leg das vor. Sei doch froh, dass Du solch kulante Beantemn getroffen hast, die hätten jetzt auch ein riesen Faß aufmachen können, so haben sie Dir ein Schnalpsglas gegeben.

migebuff  13.02.2016, 16:00
@TransalpTom

Sein Problem ist "die Änderung der Fahrzeugart", er hat durch die Entdrosselung aus dem Mofa wieder einen Roller 45 gemacht.

Für eine Änderung der Fahrzeugart muss die Fahrzeugart geändert werden.

Einsitziges KKR bis 25 km/h und zweisitziges KKR bis 45 km/h fallen beide unter Fahrzeugart L1e.

junge2 
Fragesteller
 17.02.2016, 14:53
@TransalpTom

Mein Plan sieht jetzt wie folgt aus:

Im einem Monat werde ich 18 und werde somit den Roller nicht nutzen. Ich fahre heute zur Versicherung und lasse mir bescheinigen, dass ich din Versicherung nicht mehr benötige, fahre damit zur Polizei und damit sollte das Thema erledigt sein.

Dann baue ich die alte 25er Drossel wieder ein und verkaufe den Roller als 25 er,  keine weiteren Kosten für mich und nur ein wenig mehr Aufwand. Immerhin besser als den Roller auf 45 zu drosseln (er war nämlich tatsächlich offen, aber das haben die Beamten zum Glück nicht überprüft), zum TÜV zu fachten und das danach noch der Polizei vorzulegen, ob ich den nicht mehr brauche. Sollte das nicht klappen zerlege ich ihn in Einzelteile und verkaufe die.

Danke an alle für die vielen Antworten, habt mir sehr geholfen  :)

Zunächst würde ich die Polizei anschreiben und um Fristverlängerung z.B."wegen technischer Probleme" bitten. Denn die Polizei vergisst nichts und wird die Zulassungsstelle nach Ablauf der Frist beauftragen, dein Fahrzeug still zu legen. Schlimmere Folgen sind bei Abmahnung nicht zu befürchten.