Erlischt die Betriebserlaubnis beim runterdrosseln?

3 Antworten

Dieses übliche "der Versicherungsschutz erlischt" ist nur sinnloses Gebrabbel von Kindern, die irgendwann mal etwas auf dem Schulhof aufgeschnappt haben. Sinn einer Versicherung ist es, das Unfallopfer zu entschädigen. Derjenige wird nicht für das Fehlverhalten des Versicherungsnehmers bestraft. Die Versicherung ist gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Bei grobem Fehlverhalten wie Fahren unter Drogeneinfluss oder ohne Fahrerlaubnis kann sie allerdings 5000€ Regress pro Obliegenheitsverletzung fordern. In jedem Vertrag findet sich sofort nach dem Punkt, der den Versicherungsschutz "erlöschen" lässt, die Einschränkung, dass das nur bis zum oben genannten Betrag gilt.

Auf deiner Versicherungsbestätigung wird wohl "bis 45 km/h" angekreuzt sein, das schließt 25 mit ein. Du kannst der Form halber die Drosselung an die Versicherung melden, um eine Bescheinigung mit eingetragenen 25 km/h zu bekommen, das sieht bei einer Kontrolle besser aus und lässt nicht dein Eindruck aufkommen, dass das vielleicht ein offener 50er sein könnte.

Nein, langsamer darfst du.

Was soll das bringen? Sei doch froh, dass er 45 Sachen fährt!

Bin 15:D