Wie viele Jahre muß ein Auto abgemeldet sein, daß die Betriebserlaubnis erlischt?

2 Antworten

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Nur durch Abmelden erlischt eine Betriebserlaubnis nicht.

Der Volksglaube, dass nach 7 Jahren nach Abmeldung eine spezielle Prüfung fällig wäre ist ein Ammenmärchen und beruht auf einem Missverständnis bei Umstellung eines Teilbereichs der StVZO auf die FZV.

Für 7 Jahre nach Abmeldung garantiert das Kraftfahrbundesamt (KBA) die Speicherung des Datensatzes zu dem Fahrzeug im Fahrzeugregister, sonst nichts.

Wenn Du noch den alten Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung oder eine EG Übereinstimmungsbescheinigung oder COC Papier hast, reicht eine einfache HU um das Fahrzeug wiederzuzulassen.

Wenn keine Fahrzeugdaten mehr vorhanden sind, also weder Brief / Zulassungsbescheinigung / EG Übereinstimmungsbescheinigung oder COC und der Datensatz beim KBA gelöscht ist, nur dann brauchst Du eine Begutachtung nach §21 StVZO zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis.

Der Grund ist dann aber, dass keine Daten vorliegen, nicht, dass die BE erloschen ist.

Zu Thema Wirksamkeit der Betriebserlaubnis siehe §19(2) und 19(2a) der StVZO

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


a) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
c) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind.

2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für
militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

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Beispiel aus der Praxis:

Mein Kunde hat einen Anhänger Bj 1966, der wurde 1974 abgemeldet und mit 25 km/h in der Landwirtschaft benutzt.

2015 wurde er technisch überholt und mit einer einfachen HU wieder in den Verkehr gebracht, weil der Kfz Brief noch vorhanden war.

Der Anhänger war also 41 Jahre abgemeldet

Die Betriebserlaubnis erlischt nie. Sonst gäbe es keine Oldtimer. Nur ist nach 7 Jahren oder mehr eine Sonderprüfung durch den TÜV fällig. Den neuen Kfz-Brief erhälst du gratis bei der Wiederzulassung..

Das stimmt so nicht.

1) Eine Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine der Gegebenheiten der in §19(2) StVZO zutrifft.

2) Nach 7 Jahren ist auch keine "Sonderprüfung" durch den TÜV fällig, das ist ein Ammenmärchen. (siehe meine Antwort)

3) Bei Wiederzulassung kostet der neue Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I 3,70 EUR (immer wenn eine Zul.Besch.Teil I voll ist, also jede 2. Zulassung)