Darf die Polizei einen legalen Roller abschleppen?

9 Antworten

hast doch schon erlebt sie darf sonst hätten sie es nicht getan.finde ich gut und es muss richtig etwas kosten,sonst lachen die schlaumeier nur über die sache

Die Polizei ist also allmächtig und alles was sie tun, dürfen sie auch. Respekt für die Sicht der Dinge 👌🏼

Kleines Update mal nach 3 jahren, da ich mir gerade alte Fragen durchlesen:
Deine Schadenfreude war leider umsonst. Es war nicht erlaubt, die Polizei hat sich zigfach entschuldigt und den Roller einen Tag später wieder freigegeben.

Schade aber auch, dass deine Wünsche nicht in Erfüllung gegenagen sind. Ich hoffe, du bist mittlerweile wieder zufrieden mit deinem Leben und nicht in Missgunst versunken :)

Die Betriebserlaubnis ist natürlich nicht erloschen, siehe §19 Abs 2 StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Es wurden keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, somit kann keine der drei möglichen Varianten erfüllt sein. Selbst ein nicht eingetragener Umbau von 25 auf 45 km/h kann kein Erlöschen der BE zur Folge haben, da sowohl geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder als auch Kleinkrafträder beide unter die niedrigste Fahrzeugart L1e fallen.

In § 19 StVO, Satz 2 ist aufgeführt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ein Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Von meinem Rechtsverständnis hätte ich zwar auch zunächst gesagt, dass hier "nur" Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden kann aber dieser Punkt ist meines Erachtens die einzige mögliche Rechtfertigung, dass die Polizei so vorgegangen ist.

Habe ich auch gelesen, die Gefahr muss aber vom Fahrzeug ausgehen, nicht vom Fahrer soweit ich das verstanden habe. Das ist hier eigentlich nicht der Fall, da der Roller legal ist

@ZuKurz

Du hast recht, hab mir jetzt nochmal den genauen Wortlaut angesehen und es sind klar Fahrzeugveränderungen genannt. Dann kann ich mir die Sache auch nicht erklären bzw. finde ich keine Begründung für das Handeln.

@DerJoergi

Okay, dankschön. Endlich mal jemand, der sich auf Gesetze bezieht 😂😇

Abschleppen durften die ihn, ja weil du ihn nicht fahren darfst.

Also, das einzige was meiner Meinung nach hier falsch gelaufen ist, ist die Begründung mit "Betriebserlaubnis erloschen". Sofern er für 45km/h und nicht als Mofa angemeldet ist, gibt es ja keine technischen Unzulänglichkeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er ist für 45km/h versichert, wie gesagt alles legal nur ich darf ihn nicht fahren.

Das kommt drauf an, was in der Betriebserlaubnis des Rollers steht, wenn dort "L1e" mit T=45km/h drin steht und der Roller nicht schneller als 45 km/h fährt, ist es kein Erlöschen der BE, da der Roller immer noch der BE entspricht.
Steht aber in der BE "L1e! und 25km/h oder gar "240200" Mofa und der Roller fährt jetzt 45 km/h ist es ein Erlöschen der BE, weil sich die Fahrzeugart geändert hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie gesagt der Roller ist komplett legal auf 45 km/h eingetragen und versichert. Ich darf ihn nur nicht fahren :)