Roller 50cm3 entdrosseln genehmigung TÜV und Versicherung

3 Antworten

Da hat Dein Händler Recht. Es gilt immer der Rechtsstand der Inverkehrbringung. Wenn Du heute einen Roller in den Verkehr brginst ist das eine Fahrzeug Art L1e (EG Typ) und da ist bei 45 km/h Ende. Wenn der schon etwas älter ist und vor der 45er Regelung in Betrieb kam, dann darf er 50 km/h fahren und wenn Du eine "Schwalbe" aus DDR Zeiten ergattern kanns, die hat Ihren Besitzstandschutz bei 60 km/h.

Du kannst den Roller natürlich tunen, aber im öffentlichen Strassenverkehr darfst Du ihn dann nicht benutzen (Betriebserlaubnis erloschen), wohl aber auf einer Rennstrecke.

Natuerlich geht das, wenn der Roller so ist, dass die technische Moeglichkeit dazu besteht. Du musst den dann anschliessend nur vom TUeV abnehmen lassen, bekommst vielleicht eine andere BE, musst den denn anders anmelden - und musst vor allem Fuehrerschein Klasse A1 machen, denn AM reicht dann nicht mehr aus.
Ob sich das finanziell lohnt?

also technisch sollte es schon möglich sein den roller schneller fahren zu lassen. ob des mit ner reinen entdrosselung geht oder du wirklich technisch was verändern musst (zylinder, cdi etc) weiß ich allerdings nicht.

auf jedenfall darfst ihn dann nicht mehr mit der roller-plakete fahren sondern brauchst n ordentliches nummernschild, ne dazu passende versicherung und natürlich auch evtl nen entsprechenden führerschein.