Betriebliches Eingliederungsmanagement akzeptieren?
Hallo Ihr lieben und zwar hatte ich heute Morgen einen Brief im Briefkasten vom Arbeitgeber da geht es darum das ich die BEM entweder akzeptieren soll oder auch nicht annehmen muss... Der Brief ist vor 4 Tagen erstellt worden und sollte gestern wieder abgegeben worden sein (Frist vom Arbeitgeber). Ich war in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen krank aber wegen verschiedenen Sachen. Nun zu meinen Fragen.. Wenn ich das Angebot annehme, können die mich dann Kündigen?? Oder auch anders einstufen?? Und wenn ich sie nicht annehme was könnte dann passieren?? Ich weiß es sind viele Fragen aber ich hab momentan schlechte Laune und komme mit dem Zeug den man bei Google nachlesen kann, nicht klar!
4 Antworten
Die Teilnahme am BEM ist für den AN freiwillig. Für Dich kann kein Nachteil entstehen, wenn Du BEM ablehnst.
Der AG hat sich aber auch nicht unbedingt ausgesucht, Dich zu einem BEM einzuladen. Geregelt ist das im 9. Sozialgesetzbuch (§ 84).
Dort steht, dass die Regelung für alle Beschäftigten gilt, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind. Ob das nun wegen einer oder mehrerer verschiedener Krankheiten ist, spielt keine Rolle.
Der AG ist verpflichtet, dem AN dieses BEM anzubieten. Dabei ist dann auch der Betriebs- oder Personalrat im Boot. Es soll hier präventiv geschaut werden ob z.B. an Deinem Arbeitsplatz etwas verändert werden kann um Deine Gesundheit zu fördern, bzw. zu erhalten.
Heutzutage wird bei personenbezogenen (z.B. krankheitsbedingt) Kündigungen beim Arbeitsgericht oft gleich nach einem BEM gefragt. Für den AG ist es dann wichtig, dass er BEM angeboten hat. Ob der AN das Angebot angenommen hat oder nicht, ist zweitrangig.
Danke fürs Sternchen
DAs Gespräch muss von Gesetzes wegen angeboten werden § 84 SGB IX, wenn Du 6 Wochen am Stück oder insgwsamt 6 Wochen krank warst .. die Diagnose kennt der Arbeitgeber nicht ... das ist auch nur ein Gesprächsangebot, dem musst Du nicht nachkommen oder wenn Du es machst, darfst du auch eine Person Deines Vertrauens mitbringen (in der Regel jemand vom Betriebsrat etc.)
wenn Du für Dich keinen Besprechungsbedarfs siehst musst Du da auch nicht hingehen, das hat keinerlei negative Folgen ... falls Du irgenwelche Hilfe benötigst, z.b. wegen Mobbing, Behinderung (andere Arbeitsplatzausstaatung notwendig) etc. solltest Du hingehen ...
Diese Fragen müsste dir doch die Personalabteilung deines Unternehmens beantworten können bzw der Betriebsrat(wenn ihr einen habt)
Woher willst du wissen,wie der Betriebsrat bezahlt wird?
So ein Quatsch!!! "Betriebsrat" und "gut bezahlt" hat ja wohl nichts miteinander zu tun!!!
und arbeitet zu 80 Prozent zu Gunsten des Arbeitgebers
Woran soll sich das denn zum Beispiel zeigen??
Weil man das Intern durch andere Betriebsräte hört das der Betriebsratsvorsitzende vieles bekommt :-) ist ja komisch das man im Jahr 5 mal Schulungen bekommt auf den MALEDIVEN !!!
Weil man das Intern durch andere Betriebsräte hört
Also "Gerüchteküche" - das sagt eigentlich alles!
das der Betriebsratsvorsitzende vieles bekommt
Er bekommt sein Entgelt als Arbeitnehmer (wenn er freigestellt ist: das, was er bekäme, wenn er nicht freigestellt wäre); er bekommt kein zusätzliches Geld für seine Betriebsrattätigkeit (das ist verboten).
im Jahr 5 mal Schulungen bekommt auf den MALEDIVEN
Das halte ich schlicht und einfach für ein "ganz besonderes" Gerücht und würde es erst "ungläubig" glauben, wenn ich die konkreten Beweise dafür "Schwarz auf Weiß" vor mir hätte; es gibt garantiert keinen Schulungsanbieter, der Schulungen für Betriebsräte auf den Malediven durchführt (die müsste der Arbeitgeber auch nicht bezahlen).
Im Übrigen hat jede Belegschaft den Betriebsrat, den sie "verdient" - ihr habt gewählt!!
geh mal zu deinem arzt und betriebsrat
ich würde das nicht unterschreiben, du bist noch voll eingegliedert und hast das nicht nötig
sag ihnen, bei dir geht es gerade noch, dass du nach 6 wochen noch nicht vergessen hast, was du auf der arbeit tun musst
die gängeln dich gerne während der wiedereingliederung, dass du den beruf nicht mehr ausüben könntest, bla blub
Ja dabei war ich nicht einmal an einem Stück 6 Wochen Krank
Dann werde ich wohl zum Arbeitgeberverband gehen müssen
Wie können die mir dann eine Frist setzen von 3 Tagen bsp. 10.2.15 ist der Brief geschrieben worden, kommt aber erst am 14.2.2015 an und sollte allerdings bis zum 13.2.15 abgegeben werden
Ein BEM hat nichts mit Wiedereingliederung zu tun sondern wird vom Gesetzgeber gefordert.
Es soll hier zusammen mit dem Betriebsrat geschaut werden, ob evtl. an den Arbeitsbedingungen etwas geändert werden kann oder auch ob der AN mit anderen z.B. Arbeitshilfen, Tisch, Stuhl u.v.m. ein gesünderes Umfeld hat.
Was will man als AN beim Arbeitgeberverband? Für AN ist außer dem Betriebs-/Personalrat die Gewerkschaft zuständig. Arbeitgeberverband ist für Arbeitgeber.
Die Gewerkschaft wird hier allerdings auch nichts tun da BEM zum einen freiwillig ist und der AG zum anderen seine Pflicht aus dem § 84 SBG IX erfüllt
Ja der Betriebsrat wird aber gut bezahlt und arbeitet zu 80 Prozent zu Gunsten des Arbeitgebers :)