Mein Bußgeldbescheid im Nachbar-Briefkasten, was tun?

5 Antworten

Vielleicht kannst du den Vermieter fragen, ob er in diesem Fall dir die Telefonnummer/e-mail von dem Nachbarn geben könnte. Oder einen anderen Nachbarn, der ihn kennt und seine Nummer hat. Oder du googelst mal seinen Namen, vielleicht findest du seine Arbeitsstelle und Telefonnummer/email, die man ja z.B. als Anwalt/Arzt/Unternehmer was auch immer manchmal öffentlich hinterlegt. Evtl. findest du ihn sogar auf facebook und schreibst ihn dort an? :) Ansonsten würde ich schon evtl. einen Blick auf den Absender/Adressaten des Briefes werfen, du könntest es ja auch jedem erklären, falls dich jemand dabei "erwischen" sollte.

Wird doch möglich sein, in fünf Stockwerken auf die Klingelschilder zu schauen, bis du den richtigen gefunden hast, oder?

Dann sagst du ihm, dass du seine Post bekommen hast und etwas "erwartest", das stattdessen womöglich bei ihm gelandet sein könnte.

Hab schon geklingelt. Gestern mehrfach und auch heute (da ich von zu Hause arbeite, geht das...). Er macht leider nicht auf...

Der Nachbar ist vermutlich im Urlaub?

Dann kriegst Du den Brief natürlich erst zu sehen, nachdem der Nachbar wieder zurückgekehrt ist und seinen Briefkasten geleert hat.

Für den falschen Briefkasteneinwurf bist Du nicht verantwortlich. Sobald Du den Brief erhalten hast, melde Dich schriftlich bei der Bußgeldstelle, schick den Anhörungsbogen (oder was auch immer da gefordert wird) zurück und schildere den Sachverhalt. Wegen eines möglicherweise verstrichenen Einspruchs/Widerspruchstermins verlangst Du die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".

Den Briefkasten des Nachbarn laß bloß in Ruhe.

Ja das nehme ich auch an, dass er in Urlaub ist.

Den Tipp mit der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" werde ich mir auf jeden Fall merken.

Und ein Blick auf den Adressaten des gelben Briefes? Wenn er nicht für mich, sondern wirklich für ihn ist, mach ich ihn logischerweise wieder in seinen Briefkasten. Ich öffne den Brief ja nicht. Ich schau den Brief von außen an, was so ziemlich jeder Mensch tun könnte. Also theoretisch. Wenn der Brief nicht schon im (falschen?) Briefkasten wäre.

Als erstes solltest du bei der Bußgeldstelle der Stadtverwaltung anrufen und telefonisch Einspruch einlegen. Damit unterbrichst du erstmal alle Fristabläufe.
Für die Zukunft solltest du und dein Nachbar irgendwie klären, evtl. zusammen mit der Post, wie solche Verwechselungen in Zukunft vermeiden werden können.

Letztendlich wurde der Bußgeldbescheid ja nicht ordnungsgemäß zugestellt. Eine weitere rechtliche Beurteilung möchte ich aber nicht vornehmen.

Ob die ohne Aktenzeichen was machen?! Ich weiß ja nicht... Und mit dem Nachbarn ist das eigentlich geklärt, dass falsche Post je von uns richtig eingeworfen wird - nur wenn er nicht da ist, kann das schlecht passieren...

@xyzabc951

Auch "nur" mit dem Namen sollte die Behörde das Aktenzeichen rausbekommen.

Als erstes solltest du bei der Bußgeldstelle der Stadtverwaltung anrufen und telefonisch Einspruch einlegen

Das ist ohne Aktenzeichen nicht möglich.

Und wie Du weiter schreibst gilt der Bußgeldbescheid nicht als zugestellt - es laufen also rechtlich gesehen keine Fristen.

@Crack

Das ist ohne Aktenzeichen nicht möglich.

Sagt jetzt wer?? Kenne keine Behörde die, im Computerzeitalter, nicht das Aktenzeichen rausbekommen kann.

Und wie Du weiter schreibst gilt der Bußgeldbescheid nicht als zugestellt - es laufen also rechtlich gesehen keine Fristen.

Doch, die laufen. Die Behörde weiß ja nix von der falschen Zustellung.  Spätestens wenn die Zwangsvollstreckung läuft (Erzwingungshaft) guckt man sonst dumm aus der Wäsche.

@Crack

Aber dass der Brief offiziell nicht bei mir ankam muss ich ja sicher auch irgendwie beweisen können?!?!

@xyzabc951

Ist fraglich ob du die Nichtzustellung oder die Behörde die ordnungsgemäße Zustellung beweisen muss. Interessante rechtliche Frage^^

@onomant

Läuft wohl darauf hinaus, dass ich Montag mal bei der Bußgeldbehörde anrufe und mit denen spreche. Vorausgesetzt mein Nachbar kommt bis dahin noch nicht nach Hause... was selbstverständlich der bessere Lösungsweg wäre.

Würdest du onomant den gelben Brief aus seinem Briefkasten ziehen um (ausschließlich nur) auf den Adressaten zu schauen oder nicht?!

@onomant

Sagt jetzt wer?? Kenne keine Behörde die, im Computerzeitalter, nicht das Aktenzeichen rausbekommen kann.

Ich sage das.
Erst einmal muss man wissen welche Behörde überhaupt zuständig ist. Da gibt es das Ordnungsamt, da gibt es die Bußgeldbehörde, und es kommt darauf an wo man geblitzt wurde.
Das man ein Aktenzeichen auch anhand des Namens herausfinden kann klingt logisch - das sich Sachbearbeiter bei tausenden oder vielleicht hunderttausenden Fällen aber nicht diese Arbeit machen aber auch...

Doch, die laufen. Die Behörde weiß ja nix von der falschen Zustellung.

Der Postbote dokumentiert die Zustellung.
Da diese aber falsch erfolgt ist kann der eigentliche Empfänger ja nichts davon wissen - wie also können dann Fristen laufen?

@Crack



Erst einmal muss man wissen welche Behörde überhaupt zuständig ist

Wenn er an seinem Wohnort geblitzt worden ist, seine Stadtverwaltung. Welches Amt genau sagt ihm die Telefonzentrale, die ihn auch gleich weiterverbindet.



das sich Sachbearbeiter bei tausenden oder vielleicht hunderttausenden Fällen aber nicht diese Arbeit machen aber auch...

Dauert 10 Sek. am PC



Der Postbote dokumentiert die Zustellung.
Da diese aber falsch erfolgt ist kann der eigentliche Empfänger ja nichts davon wissen - wie also können dann Fristen laufen?


Wie ich bereits schrieb: Die Behörde weiß doch nix von der falschen Zustellung. Somit treten die Fristen doch erstmal alle in Kraft, zu mindest für die Behörde. Und wie der Fragesteller ja schon selbst schrieb, ist es auch eine Frage des Nachweis der falschen  Zustellung.


@xyzabc951

Nein, würde ich nicht machen - Postgeheimnis. Mit viel Pech ist es tatsächlich sein Bußgeldbescheid.

@onomant

Okay. Hast recht. Tausend Dank für die Bemühung. Werd mich wohl Montag erneut melden :D Schönes Wochenende!

@onomant

Du vergisst etwas Wichtiges:

Eine Auskunft am Telefon wird er aus Datenschutzgründen überhaupt nicht bekommen.

@Crack

Wer sagt er möchte eine Auskunft?? Er möchte nur mit seinem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und telefonisch Einspruch einlegen.
 Wegen der kurzen Einspruchsfrist von 2 Wochen ist genau das rechtlich zulässig und tägliches Brot bei uns im Rechtsamt.

Ich verstehe echt nicht wo dein Problem liegt. Die Sache mit der Zustellung ist sicherlich nicht alltäglich, alles andere aber schon.

@onomant

Wer sagt er möchte eine Auskunft??

Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Jede Aussage die der Sachbearbeiter über ein Verfahren machen würde wäre eine Auskunft.

@Crack

Mein Name ist Müller, ich habe von ihnen einen Bußgeldbescheid bekommen. Gegen diesen möchte ich zur Fristwahrung vorab telf. Einspruch einlegen.

Moment, ich schaue eben.
......
Alles klar, ich habe ihren Einspruch notiert. Haben sie noch weiter Fragen??

Ja, bis wann muss ich den schriftlich einreichen

Antwort: Bla, bla bla. sonst noch was?

Nein, danke für die Auskunft

Wie gesagt:
Ich verstehe nicht was du für ein Problem mit der ganzen Sache hast. So ein Vorgang ist doch tägliches Brot bei uns im Amt.

Hatte es halt eilig ,- das letzte Mal zumindest

Scheint dich ja alles nicht so zu jucken.

Also warte doch im Ruhe ab bis der Nachbar wieder da ist , aber vergreif dich nicht am Briefkasten. Du kannst ja der Bußgeldstelle mitteilen warum der Brief erst da ankam.


Habe einen lebensbedrohlich erkrankten besten Freund. Da fährt man manchmal schon schnell zu ihm oder mit ihm in die Klinik... =/

@xyzabc951

dann bring den Einwand mal bei der Anhörung an

@malour

Darum geht es nicht. Es geht hier darum, dass der Bescheid wahrscheinlich im falschen Briefkasten liegt!

@xyzabc951

darauf hab ich ja geantwortet und du hast davon abgewichen