Ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) der erste Schritt zur Kündigung?

5 Antworten

Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer mehr als 6 Wochen krank war. In erster Linie geht es darum, herauszufinden, ob es betriebliche Möglichkeiten gibt, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen bzw zu erhalten. Zum Beispiel durch Veränderungen in den Arbeitsbedingungen.

Es kann natürlich zu einer Kündigung kommen, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen kann. Das hat aber nicht direkt etwas mit dem Gespräch zu tun. Ein vernünftiger Arbeitgeber sieht das Gespräch in der Tat erstmal als Hilfestellung und nicht als Drohung.

Dein Vater sollte sich auch mit seinen Ärzten unterhalten, wie er damit umgehen soll. Er ist nicht verpflichtet, in diesem BEM-Gespräch etwas preiszugeben. Es wäre aber nützlich, wenn er erklären könnte, dass eine Besserung der Situation absehbar ist. Dazu können die Ärzte vermutlich eine Aussage machen.

Wenn dein Vater eine Krankheit durchgemacht hat, muss er wohl wieder in den Betrieb integriert werden. Seinen bisherigen Platz kann er wohl nicht mehr ausfüllen- Wenn der Betrieb entsprechend groß ist, kann man ihn nicht einfach kündigen.

Seinen bisherigen Platz kann er wohl nicht mehr ausfüllen

Woher willst Du das denn wissen?!?!

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

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das ist erstmal nur ein Gespräch zu dem Dein Vater auch eine Person seines Vertrauens mitnehmen darf (z.B. vom Betriebsrat etc.)

wenn Dein Vater länger krank war, aber ohne Probleme an seinen alten Arbeitsplatz zurück kehren kann, sit das Gespräch in der Regel schnell fertig ...

wenn er gesundheitliche Einschränkungen hat, könnte man z.B. über die Beschafftung von Hilfsmitteln, Änderung der Arbeitsumgebung und letzten Endes auch über einen Wechsel des Arbeitsplatzes sprechen

...

da der Arbeitgeber die Diagnose nicht kennt, bekommt jeder der länger krank war eine solche Einladung - egal, ob gebrochenes Bein oder schwerwiegende Erkrankung 

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also zuerst mal würde ich mir keine Sorgen machen - aber wie gesagt jemanden mitnehmen

War Dein Vater längere Zeit krank? Dann ist das ein völlig normaler Vorgang. Damit kann der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nämlich versuchen, ob es mit dem Arbeiten klappen wird. Der Arbeitnehmer fängt dann in der Regel mit weniger Stunden täglich an und steigert sich dann mit der Zeit, bis die volle Arbietszeit wieder erreicht ist.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist aber nicht ausgeschlossen, muss aber nicht so sein.

Ein BEM-Gespräch ist nicht das Gleiche wie eine stufenweise Wiedereingliederung. Siehe SGB IX §84 (2).

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

@PeterSchu

Oh, danke. Das war mir bisher nicht bewusst.

@Allexandra0809

Gerne. Das gibt es auch erst seit ein paar Jahren. Und da es im Sozialgesetzbuch steht, denken Viele, dass es nur für Schwerbehinderte gilt. Ist aber nicht so, es gilt für alle Arbeitnehmer.

@PeterSchu

Ein BEM-Gespräch ist nicht das Gleiche wie eine stufenweise Wiedereingliederung.

Natürlich nicht - so wenig, wie das Gespräch über eine Urlaubsplanung nicht das Gleiche ist wie der Urlaub selbst.

Bevor es zu einer Wiedereingliederung kommt, muss selbstverständlich das Gespräch darüber geführt werden; schließlich ist diese Maßnahme davon abhängig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr zustimmen.

Während bei der Urlaubsplanung am Ende ein Urlaub folgt, muss nach einem BEM-Gespräch aber keineswegs immer eine stufenweise Wiedereingliederung stehen.

@PeterSchu

Darum habe ich ja geschrieben: "schließlich ist diese Maßnahme davon abhängig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr zustimmen".