Darf ein persönlicher Brief ungeschlossen zugestellt werden?

9 Antworten

Nö, das ist völlig normale Vorgehensweise, Du könntest nicht zuhause sein, Du könntest die Unterschrift auf der Empfangsquittung verweigern, ist immerhin Dein gutes Recht.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie soll der Arbeitgeber nun den Erhalt nachweisen, ergo lässt man solche Schreiben per Bote persönlich überbringen, dazu ist es wichtig das der Bote den genauen Inhalt des Schreibens kennt um a.) zu wissen was er zustellt und auch ggfs. schriftlich bestätigt und b.) falls Du es dann immer noch abstreitest und vor Gericht ziehst, der Bote zum ladbaren Zeugen für die Verhandlung wird um den Nachweis zu erbringen, dass die Kündigung an Tag X fristgerecht in Deinen Verantwortungsbereich (Dir übergeben, oder in Deinen Briefkasten geworfen wurde) kam.

"Nö,...." 

Macht deine ansonsten gute Antwort zu einer überroutiniert-unhöflichen!

@ParagrafenMoral

Du weißt doch, "nett" is die kleine Schwester vom A-Loch.....

Ich bekam von meinem Arbeitgeber eine Kündigung in einem offenen Brief, der von einem Kurier zugestellt wurde (es wurde geklingelt und mir die Kündigung übergeben, nicht in den Briefkasten geworfen).

Und? Die Kündigung ist somit rechtswirksam zugestellt.

Als ich danach ein Gespräch mit meiner (ehemaligen) Chefin führte, meinte Sie, dass die Firma in solchen Fällen immer mit dem selben Kurierunternehmen arbeitet und die Kuriere wissen müssen, was im Umschlag ist - das sei der Grund.

Das Versenden von Post in nicht verschlossenen Umschlägen ist per se doch kein Hindernis, welches die Zustellung selbst tangiert.

Ich überlege deshalb, eine Kündigungschutzklage zu äußern, um eventuell einen geldlichen Ausgleich zu erhalten.

Das kannst Du gerne tun, dann hat das Arbeitsgericht auch mal was zu lachen. Im Ernst - ob die Kündigung nun offen im Briefkasten respektive per Zustellung oder in einem versiegelten Safe zugestellt wurde, ändert an ihrer Wirksamkeit rein überhaupt nichts.

Wird in diesem Fall gegen das Briefgeheimnis verstoßen?

Das könnte zwar sein, würde aber nur den Kurier als Dritten treffen, nicht den Versender.

Den unversehrten Briefumschlag, der an mich adressiert war, habe ich noch, und das Gespräch mit der Chefin habe ich aufgezeichnet.

Der unauthorisierte Mitschnitt von Gesprächen ist selbst ein erhebliches Datenschutzvergehen und ggfs. strafbar. Zudem sind die Mitschnitte gerichtlich nicht verwertbar.

Vielen Dank für deine Antwort. 

Dass die Kündigung wirksam ist habe ich nicht in Frage gestellt. Dass ich innerhalb einer dreiwöchigen Frist beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen kann ist mir auch bewusst, danke. Die Aufnahme des Gesprächs mit meiner Chefin war authorisiert.

Meine Frage bezieht sich eher darauf, warum die Firma den Brief nicht einfach schließt. Ich sehe keinen Vorteil darin, den Brief offenzulassen, eher ziehe ich bzw. meine Privatsphäre einen Nachteil daraus. Ich kann nicht verstehen, warum ein Kurier wissen muss, wann, warum und unter welchen Bedingungen ich gekündigt werde.

@Adrian32

Den Grund wird er nicht wissen, nur eben dass im Umschlag eine Kündigung enthalten ist.

@peterobm

In dem Fall reicht es ja, wenn Ihm gesagt wird, dass in einem veresiegelten Brief eine Kündigung ist, sowas hielte ich das normalste der Welt.

@Adrian32

Meine Frage bezieht sich eher darauf, warum die Firma den Brief nicht einfach schließt.

Das vermag ich allerdings auch nicht zu erkennen.

Ich sehe keinen Vorteil darin, den Brief offenzulassen, eher ziehe ich bzw. meine Privatsphäre einen Nachteil daraus.

Den Nachteil wage ich zu bezweifeln. In jedem Fall aber tangiert die Frage des verschlossenen oder nicht verschlossenen Umschlags Deine Privatsphäre und das Postgeheimnis selbst in keiner erkenntlichen Weise. Denn ob der Umschlag nun verschlossen ist oder nicht, hat auf den besonderen Schutz des Inhalts keine Auswirkung. Zudem wäre nur der Kurier derjenige, der das Postgeheimnis verletzen könnte - und nur der wäre ggfs. haftbar zu machen.

Befrag dich beim Anwalt.

Der Kurier fungiert hier als Zeuge - wenn Du einen verschlossenen Umschlag überreicht bekommst, dann könntest Du hinterher behaupten, daß keine Kündigung im Umschlag war (z. B. leeres Blatt) - ich gehe davon aus, daß das Unternehmen diesbezüglich schon schlechte Erfahrungen gemacht hat, weil gelegentlich solche Behauptungen von Arbeitsgerichten auch mangels gegenteiligen Beweises akzeptiert wurden.

Kündigungen sollten generell per Gerichtsvollzieher zugestellt werden, falls sie nicht persönlich gegen Quittung ausgehändigt werden (Kosten ca. 10 € - 15 €) - der Gerichtsvollzieher beurkundet die Zustellung genau dieses Schriftstückes - damit ist dann auch sichergestellt, daß der gekündigte Mitarbeiter sich nicht auf einen leeren Umschlag o. ä. herausreden kann.