Was muss ich beim BEM preisgeben?

4 Antworten

Du hast vom AG eine Einladung zum "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" bekommen. Der AG ist verpflichtet ein BEM anzubieten, wenn ein AN länger als sechs Wochen/Jahr arbeitsunfähig ist.

Beim BEM soll geschaut werden, ob der AG etwas tun kann, damit der AN nicht so oft erkrankt.

Das kann z.B. eine Versetzung zu einem anderen Arbeitsplatz (räumlich) sein, es kann eine Hebehilfe, ein höhenverstellbarer Schreibtisch, ein anderer Stuhl, Auflagen oder eine Änderung der Tätigkeit usw. sein.

Ein AN muss das BEM nicht annehmen, er unterschreibt dann eine Erklärung, dass er nicht teilnehmen möchte. Der AG muss ja nachweisen können, dass er BEM angeboten hat.

Nimmt ein AN das BEM an, so kann er, sollte es einen Betriebsrat geben, auch ein Betriebsratsmitglied mit ins Gespräch nehmen (da wäre es von Vorteil, wenn man vorab miteinander spricht).

Wer an einem BEM-Gespräch teilnimmt, bzw. teilnehmen kann, sollte in der Info stehen, die Du bestimmt bekommen hast.

Im Gespräch selbst, musst Du nichts sagen, was Du nicht möchtest. Du musst Deinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden, kannst das aber selbstverständlich tun, wenn es Nutzen bringen könnte.

Ein BEM-Gespräch kannst Du jederzeit abbrechen.

Ich war schon bei einigen BEM-Gesprächen dabei. Manche Gespräche waren so positiv, dass sich AN anschließend bedankt haben.

Es gab aber auch Gespräche, die abgebrochen wurden, weil der AN keine Infos über seine Erkrankung mitteilen wollte und somit ein Weiterführen des BEM keinen Sinn gemacht hätte.

Ob ein BEM bei Dir Sinn macht, kann ich nicht sagen. Es kommt ja auch auf die Art der Erkrankung an und ob, bzw. wieviel man darüber sprechen möchte.

Außerdem gibt es Krankheiten, die mit dem Job evtl. überhaupt nichts zu tun haben und der AG gar keine Möglichkeiten hat, Maßnahmen zu ergreifen, die dem AN helfen.

Das BEM dient dazu, dich in Zukunft bei deiner Arbeit zu unterstützen. Wenn du zb. wegen der Erkrankung irgendwelche Einschränkungen hast.
So kann der Arbeitgeber gezielt darauf reagieren.

Man muss weder teilnehmen, noch muss man irgendwelche Details preis geben.

Aber eine Nichtteilnahme wird in der Akte vermerkt und kann später Probleme bereiten.

https://www.angela-huber.de/bemerkenswert/zehn-fakten-zum-betrieblichen-eingliederungsmanagement

Müssen musst du gar nichts. Du musst noch nicht einmal hingehen.

Es ist aber sehr ratsam, am BEM teilzunehmen und möglichst genau darzulegen, wo das Problem liegt.

Du hast doch sicher auch ein Interesse daran, wieder arbeiten zu gehen.

Man muss gar nicht Teil nehmen und man muss auch nichts an Details zur Krankheit preisgeben.