Nachtschicht nicht möglich/ Einladung zu BEM Eingliederungsmanagement?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Du solltest BEM nicht ablehnen.

Vielleicht kann Dir durch das BEM ja geholfen werden. Wenn Du BEM ablehnst, gewinnst Du nichts. Wenn Dein AG Dir kündigt, kann er ja nachweisen dass er BEM angeboten hat und Du das Angebot nicht angenommen hast. Er hat damit seine Pflicht erfüllt.

Gibt es keinen Betriebsrat der Dir helfen kann? Gibt es keinen anderen Arbeitsplatz für Dich?

Wir haben erst vor drei Monaten erreicht, dass eine Mitarbeiterin keine Nachtschicht mehr arbeiten muss.

Sie hat auch ein Attest vom Hausarzt und ihren Vorgesetzten hat das bei seiner Schichtplanung nicht interessiert. Bei einem Gespräch mit einem Betriebsratsmitglied (in diesem Fall mit mir), hat sie das Attest gezeigt und ihre gesundheitlichen Probleme geschildert.

Daraufhin haben wir mit dem Betriebsleiter gesprochen und den nächsten Schichtplan dieses Vorgesetzten abgelehnt. Da in seiner Abteilung noch andere Mitarbeiterinnen sind, die keine Nachtschicht arbeiten, haben wir verlangt, auch dieser Kollegin einen entsprechenden, weil vorhandenen, Arbeitsplatz zu geben.

Er hat daraufhin den Schichtplan geändert und jetzt auch die zwei folgenden Schichtpläne so gestaltet, dass die Arbeitnehmerin aus der Nachtschicht "raus" ist.

Je nach Art der Tätigkeit gebietet es auch bereits die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, einen AN (auch ohne Vorliegen eines Attests) aus einer Nachtschicht herauszunehmen.

Erstmal Vielen dank für die umfassende Informationen, Hat jemand Erfahrung mit BEM, was wird genau passieren?

@Ben151988

Was genau passiert, kann ich Dir nicht sagen.

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung zum BEM?

Bei uns sitzen beim BEM i.d.R. der AN, der AG (bzw. dessen Vertretung), der Betriebsarzt und Mitglieder es Betriebsrats zusammen. Hat der AN noch einen GdB von mind. 50 oder ist gleichgestellt, kommt auch die Schwerbehindertenvertretung dazu.

Beim BEM soll u.a. geschaut werden, was man ändern muss/kann, damit der AN weniger Fehlzeiten hat. Das kann die Gestaltung des Arbeitsplatzes betreffen, die Versetzung an einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz oder auch die Änderung des Schichtdienstes.

Auf alle Fälle sollte auch der § 6 Arbeitszeitgesetz angesprochen werden. Der betrifft die Nacht- und Schichtarbeit. Da steht u.a.:

Abs. 4 a):"Der AG hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verichtung von Nachtarbeit den AN in seiner Gesundheit gefährdet, sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen."

Du kannst den ganzen Paragrafen (besonders den kompletten Abs. 4) auch im Netz mal nachlesen, da Du anscheinend auch noch private Gründe hast, die der Nachtarbeit entgegenstehen.

@Hexle2

Betriebsrat haben wir, aber irgendwie nicht für die Mitarbeiter engagiert!

@Ben151988

Es waren/sind doch gerade die turnusmäßigen BR-Wahlen. Habt Ihr noch nicht gewählt oder ist der BR gerade wieder gewählt worden?

Es gibt so ein Sprichwort: Jeder Betrieb hat den Betriebsrat, den er verdient (gewählt hat).

Entweder wissen die Wähler nicht was gut für sie ist oder es stehen keine anderen Bewerber zur Wahl, da sollte man sich mal selbst aufstellen lassen und alles besser machen.

Davon mal ganz abgesehen, bist Du sicher, dass der BR nichts für die Kollegen tut? Für Außenstehende, die noch nie ein Betriebsratsmandat gehabt haben, ist Betriebsratsarbeit oft nicht so einfach zu beurteilen.

Ein Betriebsrat kann nicht mit dem Kopf durch die Wand und oft denken Kollegen ein BR kann und darf alles regeln.

Da hat allerdings der Gesetzgeber (Betriebsverfassungsgesetz) auch Grenzen gesetzt und vieles, gerade z.B. Lohnerhöhungen, darf ein BR gar nicht "regeln" und fordern, weil das unter "Tarifautonomie" fällt.

Wie aber schon erwähnt, für Dich wichtig ist dieser § 6 Arbeitszeitgesetz.

Deswegen war/bin nicht sicher ob eine Teilnahme an BEM von Vorteil ist siehe unten.

https://www.reichert-recht.com/arbeitsunfaehig-und-der-arbeitgeber-fordert-zur-teilnahme-am-bem-auf-was-tun/

Lädt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Teilnahme am BEM ein, ist Vorsicht geboten; denn es kann sein, dass der Arbeitgeber hiermit eine personenbedingte, krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten möchte. Der Arbeitnehmer sollte sich daher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, ob die Teilnahme am BEM in seinem Falle ratsam ist oder nicht.

@Ben151988

Erst einmal: Danke fürs Sternchen.

Was Du hier zitiertst mag ja richtig sein, richtig ist auch, dass der AG ein BEM anbieten muss und ein AN nicht verpflichtet ist, dieses anzunehmen.

Allerdings hat der AG mit dem Angebot seine Pflicht erfüllt und kann bei einer personenbedingten Kündigung auf die Ablehnung des AN zum BEM verweisen. Der AN hat hier bestimmt nichts "gewonnen", es sieht ja dann so aus als hätte der AG nach einer Lösung gesucht, dem AN wäre aber nicht daran gelegen.

Eine Beratung beim Anwalt oder der Gewerkschaft ist nie verkehrt, allerdings wird ein Arbeitsgericht eine Kündigung nicht schon im Voraus zurückweisen weil es kein BEM gab, wenn BEM vom AG angeboten, vom AN allerdings nicht angenommen wurde.

Die Kündigung ist nur dann schon sehr wahrscheinlich ungültig, wenn der AG gar kein BEM vorschlägt.

@Hexle2

Zur Klarstellung: Die Durchführung eines BEM ist nicht zwingend vorgeschrieben und daher grundsätzlich auch keine Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung.

Gleichwohl trifft den Arbeitgeber die Beweislast, dass, wenn er es unterlässt ein BEM anzubieten, das BEM im konkreten Fall nichts gebracht hätte.

Du solltest nach meiner Meinung dahingehen. Dort wird wohl versucht, einen an Dich angepassten Arbeitsplatz zu finden.

Die Alternative wäre wohl die Entlassung.

Deswegen war/bin nicht sicher ob eine Teilnahme an BEM von Vorteil ist siehe unten.

https://www.reichert-recht.com/arbeitsunfaehig-und-der-arbeitgeber-fordert-zur-teilnahme-am-bem-auf-was-tun/

Lädt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Teilnahme am BEM ein, ist Vorsicht geboten; denn es kann sein, dass der Arbeitgeber hiermit eine personenbedingte, krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten möchte. Der Arbeitnehmer sollte sich daher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, ob die Teilnahme am BEM in seinem Falle ratsam ist oder nicht.

BEM ist doch pro-Arbeitnehmer. Das dient dazu, dir zu helfen und nicht, dich zu ärgern.

Wenn du solch eine Einladung bekommne hast, wollen sie dir doch entgegen kommen Wo ist das Problem dort hinzugehen ?

Die meisten Leuten wissen meist nicht, was BEM ist und haben erstmal Angst davor.

Deswegen war/bin nicht sicher ob eine Teilnahme an BEM von Vorteil ist siehe unten.

https://www.reichert-recht.com/arbeitsunfaehig-und-der-arbeitgeber-fordert-zur-teilnahme-am-bem-auf-was-tun/

Lädt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Teilnahme am BEM ein, ist Vorsicht geboten; denn es kann sein, dass der Arbeitgeber hiermit eine personenbedingte, krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten möchte. Der Arbeitnehmer sollte sich daher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, ob die Teilnahme am BEM in seinem Falle ratsam ist oder nicht.