Wkann gilt der Brief als zugestellt?

11 Antworten

Dein Arbeitgeber wird sich im Zweifelsfall drauf berufen, dass sein Postkasten morgns geleert wird und er deinen Brief also erst am Montag, dem 6.11. im Briefkasten vorgefunden hat.

Du müsstest also beweisen können, dass der Briefkasten üblicherweise nach 10.05 Uhr geleert wird. Das wird vermutlich der Fall sein, wenn der Zusteller üblicherweise nach 10 Uhr kommt.

Da ich im Komentar gelesen hab, dass es um Stundenzettel ging, meine Frage: was meint der Betrieb denn nun zu tun? Dir deinen Lohn für die Arbeitszeit nicht zu zahlen?

Es ist doch wohl offensichtlich, dass du gearbeitet hast, also hast du auch Lohn dafür zu kriegen. Man könnte dann allenfalls an eine Abmahnung denken wegen verspäteter Abgabe. Aber selbst das wäre mehr als unverfroren. Man kann von dir nicht mehr verlangen als dass du einen Tag nach dem Arbeitstag die Zetterl dort einwirfst. Wenn der Betrieb dann drei Tage braucht um in den Briefkasten zu schauen, ist das nicht dein Problem.

Wenn die Stundenzettel nicht am 03. des Monats vorliegen, bekomme ich mein Geld nicht, wie vertraglich vereinbart am 15. sondern frühestens am 25. Deshalb ist es für mich so wichtig zu wissen, wann der Brief als zugestellt gilt. Wenn es der 03. wäre, könnte ich darauf pochen, dass mein Geld am 15. kommt und meinen Arbeitgeber sofort in Zahlungsverzug setzen.

Ist Grenzwertig da am 1. 11. Feiertag gewesen ist und viele Firmen die beiden Tage überbrücken... so ist es möglich dass am Freitag die Post nicht kontrolliert worden ist.

Wenn du dich zuvor telefonisch krank gemeldet hast müsste das durchgehen, hast du das nicht getan, dann kann der Ag darauf beharren, dass du unentschuldigt gefehlt hast, da er das Schreiben erst am 6. 11. erhalten hat. Einen Poststempel gibt es auch nicht und Zeugen sind nicht immer glaubwürdig, weil deine Freundin naturgemäß nicht neutral ist.

Anders verhielt sich das, wenn das ein anderer Betriebsangehöriger wäre.

Es ging nicht um eine AU, sondern um Stundenzettel, die bis zum 03. Da sein mussten. Den letzten Eintrag konnte ich auch erst am 02. Abends vornehmen, da ich vorher nicht wusste, wie lange ich arbeiten würde. Da mein Auto zu der Zeit in der Werkstatt war, hat mich die Oma meines Mannes am nächsten Morgen zur Firma gefahren und nach vergeblichem Klingeln den Einwurf bezeugt.

@Bibiblubb

Wenn du dort am 2. gearbeitet hast gab es keinen Brückentag.... dann sollte der 3. 11. reichen, und Oma von Mann ist bestimmt eine seriöse Zeugin vor Gericht..

Ich schwöre bei allen Heiligen...

Da wird der Richter schmunzeln...sei unbesorgt....

Aber wenn der Chef da Punk macht würde ich mir eine andere Stelle suchen

@Bibiblubb

Mal ganz ehrlich, wenn du einen (!) Tag nach dem Arbeitstag die Stundenzettel eingeworfen hast und der Betrieb meint, dir deinen Lohn nicht zahlen zu wollen, dann hat man dort einen an der Waffel.

"...dann kann der Ag darauf beharren, dass du unentschuldigt gefehlt hast, da er das Schreiben erst am 6. 11. erhalten hat..."

Auch wenn es nicht Thema dieser Frage ist, aber diese Aussage ist Unsinn. Mit einer verspäteten Abgabe der AU ist man definitiv nicht unentschuldigt sonden allenfalls verspätet entschuldigt. Und dann hat der Betrieb ncht das Recht, den Lohn für diese Zeit zu verweigern.

der 03. war ein Freitag - wann kommt da normal die Post? wurde es vorher eingeworfen - die Zustellung ist damit erfolgt. 

wurde es später eingeworfen - Samstags wird nicht gearbeitet - in den Machtbereich kommt er dann erst am 06.

wird jedoch auch Samstags gearbeitet, die Post kommt durch - der Briefkasten wird an Arbeitstagen geleert - damit ist er bereits am Samstag in den Machtbereich gekommen; unabhängig ob der Chef arbeitet oder nicht.

es geht um die Einwurfsfrist - nach Posteinwurf eingeworfen egal ob mit oder ohne Zeuge Frist nicht gewahrt

und wie finde ich heraus, wann bei denen die Post kam/freitags kommt? Ich würde denen nämlich durchaus zutrauen, dass sie den Brief zwar am Freitag herausgeholt, dann aber bis Montag liegen lassen haben. Schließlich wollte mir auch keiner die Tür öffnen, obwohl wer da war.

@Bibiblubb

paar Tage beobachten - oder mal versuchen den Briefträger zu erwischen und befragen

Mit Einwurf gilt der Brief als zugestellt. Das kannst du mir zeugen nachweisen

Denn, wenn du per Einwurf Einschreiben versendet hättest, wäre dort auch der Einwurftag, zb der 03.11.17 vermerkt. Der Postbote weiß doch nicht wann der Briefkasten geleert wird.

Darauf kommt es auch nicht an.