6 Wochen krank gewesen, Betrieb lädt mich zum Gespräch ein - Kündigung?

6 Antworten

Das steht doch da. Es geht um betriebliches Eingliederungsmanagement. Hier soll mit dir zusammen Verbesserungsmöglichkeiten gesucht werden, was deiner Gesundheit förderlich wäre. Bei einer Mandelentzündung natürlich kann der Arbeitgeber nichts tun!

Beispiel, jemand hat einen Bandscheibenvorfall, kann der Arbeitgeber Verbesserungen am Arbeitsplatz gestalten, indem der Arbeitnehmer einen speziellen Stuhl oder Sitzauflage bekommt

BEM ist etwas Positives, zu Gunsten des Arbeitnehmers, du hast ein Recht darauf. Du kannst es aber auch ablehnen.

Ich war/bin jetzt gerade auch längere Zeit krank, wegen einer Kehlkopfentzündung. Da kann der Arbeitgeber wenig tun, daß es mir besser geht am Arbeitsplatz.

Werde ich jetzt dann gekündigt?

Nein!

Ich habe echt Angst, was passiert jetzt?

Deine Angst ist unbegründet!

Mit der Einladung zu einem Gespräch über ein "betriebliches Eingliederungsmanagement BEM" bei Erkrankungen von (insgesamt) mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres kommt der Arbeitgeber in erster Linie einer gesetzlichen Verpflichtung nach aufgrund einer Bestimmung im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX § 84 "Prävention" Abs. 2:

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber [...] mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). [...] Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.

Du bist weit davon entfernt, als dass Dir wegen Erkrankung gekündigt werden könnte.

Bei häufigen Erkrankungen könnte allenfalls in Betracht kommen, dass das Anerkennungsjahr verlängert werden müsste, wenn die Gesamtdauer der Erkrankungen (für ein Berufsausbildungsverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht auf ungefähr 45-60 Kurzkrankheitstage im Jahr entschieden) es als sicher erscheinen lässt, dass der zweck des Anerkennungsjahres nicht mehr erreicht werden kann.

Nein, Wer erst beim Staat ist, wird nicht so schnell rausgeschmissen.
Das ist einfach nicht üblich.
Es wird über deine Folgezeit gesprochen werden. mehr nicht und nicht weniger.