Betreutes Jugendwohnen - Wie finanzieren?

2 Antworten

Um zuerst nur deine Frage zu beantworten: Im BEW wird für dich gesorgt. Dein Bezugsbetreuer zahlt dir Gelder aus und rechnet sie auch mit dir ab. Dabei ist Geld für Essen und Trinken (Kein Alkohol, keine Zigaretten etc. ), Geld für Bekleidung, Geld für Schule wenn du die noch besuchst und Geld für Kosmetik. Du muss für alles einen Bon vorlegen, auf dem nur die Dinge stehen, die aus dem Konto kommen. Ausserdem gibt es Taschengeld. Das ist zur freien Verfügung.
Deine Eltern oder du müssen das Kindergeld an das Jugendamt zahlen. Deine Eltern müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Unterbringung finanzieren. Solltest du einen Job haben oder Ausbildungsgehalt kannst auch du für die Kosten herangezogen werden.
Das BEW ist kein Zuckerschlecken. Es gibt strenge Regeln, du schreibst ja nicht warum du das willst und ich möchte dich damit nicht vorverurteilen oder so aber nur weil Mutti mal Hausarrest gegeben hat sollte man diesen Weg nicht gehen. Ob dir dieser Schuh passt, musst du selbst entscheiden, es ist kein Angriff.
Das Jugendamt wird, wenn du vorsprichst, entscheiden, welche Hilfe es dir anbietet. Das kann auch etwas ganz anderes sein. Du kannst also nicht bestimmen welche Hilfe du willst.
Bei Fragen, frag ruhig.

klstr 
Fragesteller
 13.04.2017, 01:01

Ich möchte aufgrund von psychischen Problemen und mangelnder Unterstützung ins betreute Wohnen, also ziehe ich mir den Schuh ausnahmsweise mal nicht an. ;) Ich habe in einem anderen Kommentar erklärt, weshalb das mit dem betreuten Wohnen wahrscheinlich klappen sollte. Gilt das mit den Bons und dem Geld auch für das Einzelwohnen? Bist du dir sicher, dass es überall so ist? Ich weiß ja nicht woher du die Infos hast. Es kann ja sein, dass du aus eigener Erfahrung sprichst.

fsjhilfe  13.04.2017, 01:11

Deswegen habe ich das extra dazu geschrieben. Es sollte wirklich nur vorbeugen, am Ende guckt jemand in ein paar Monaten in die Frage und denkt sich "könnte ich ja auch mal machen" Bei psychischen Problemen kommt es halt drauf an. Eine Wohngruppe die speziell daran arbeiten soll funktioniert evl anders. Ich sehe keinen Kommentar, wo klar wird, warum das JA das bewilligen wird, aber das ist ja deine Sache ob du das durch bekommst. Das gilt insbesondere für das Einzelwohnen. Klar wird das sicher Unterschiede in einzelnen Einrichtungen und auch Bundesländern geben. Der Grundgedanke des BEW ist aber immer, das du lernst allein klar zu kommen. Also auch mit deinen Geldern zu haushalten und alles allein zu besorgen. Natürlich kann es mal sein das ein Betreuer die Einkäufe mit dir macht oder durchsieht oder dir das erklärt wenn du zb. nur Tiefkühlpizza kaufst aber eigentlich ist es deine Sache. Solltest du mit den Geldern und dem Einteilen Probleme haben, kann der Betreuer auch Auszahlungszeiträume ändern. Wenn du zb. Sonst wöchentlich Geld bekommst aber mehrfach falsch abrechnest kann es sein, dass du dann 2 mal die Woche oder täglich Geld bekommst und nachweisen musst. Bei den Infos bin ich mir sehr sicher, aber wie gesagt mit der Einschränkung das Einrichtungen verschieden arbeiten und natürlich Bundesländer da unterschiedliche Regelungen haben können. Teils sogar Landkreise.

Was heißt, du 'interessierst dich' dafür?

Das ist nicht wie beim Immobilienmakler, wo du anrufst und sagst, du suchst eine Wohnung. Das ist eine Hilfe zur Erziehung, die deinen Eltern (!) bei Bedarf auf Antrag gewährt wird. 

Wie stellst du dir das vor?

klstr 
Fragesteller
 12.04.2017, 23:48

Mein Gott.. Mir ist klar, dass das eine Hilfe zur Erziehung ist. Es ist immer noch  meine Entscheidung, weshalb ich mich auch dafür interessiere.

Und nein, ich stelle es mir nicht vor wie eine Wohnung für lau. Und ja, ich habe sehr wohl Gründe.

kindgottes92  13.04.2017, 00:06
@klstr

Nein, das ist nicht deine Entscheidung. Entweder müssen deine Eltern Hilfen zur Erziehung beantragen, die kriegen sie dann aber auch, allerdings nicht unbedingt die gewünschte Hilfe, sondern eine Verhältnismäßige, oder es muss eine Gerichtsentscheidung her, dass deine Eltern das Sorgerecht entzogen bekommen und das Jugendamt dir somit gegen ihren Willen so eine Hilfe gewähren kann. Letzteres aber auch nur, wenn es verhältnismäßig ist. Das kostet nämlich ein Schweinegeld und das Jugendamt muss mit dem wenigen Geld, das es hat auch noch anderen helfen.

klstr 
Fragesteller
 13.04.2017, 00:55
@kindgottes92

Ich habe wohl das Recht zu entscheiden, ob ich das möchte oder nicht. Meine Eltern würden zustimmen und den Antrag stellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das mit dem betreuten Wohnen durchzukriegen wäre, da mir das mehrfach von meiner Psychologin empfohlen wurde und sie beim Jugendamt quasi darauf "drängen" würde. Eine Umstrukturierung meines Alltag ist unter anderem das größte Ziel. Mir fällt nichts ein, was dem näher kommen würde als betreutes Wohnen.