Kindergeld selbst beziehen, betreutes Wohnen?!?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, erst einmal alles Gute für dich und deine Zukunft. Mit einer Essstörung zu kämpfen und dann auch noch umziehen zu müssen erfordert sicherlich unendlich viel Kraft. Ich kenne es nur so, dass du Geld in regelmäßigen Abständen (1 Woche war's bei einer Freundin) bekommst - einen vorher festgelegten Betrag. Je nachdem, wie sich die Eltern an den Unterbringungskosten beteiligen, wird entschieden, an wen das KG geht (http://www.iww.de/wiso/archiv/kindergeld-anspruch-fuer-in-betreutem-wohnen-untergebrachtes-kind-f1675). Du solltest aufjedenfall vorher mit einem Berater vom Jugendamt sprechen und alle möglichen Infos vorab beziehen, meine Freundin ist beim ersten Mal auch kräftig auf die Nase gefallen - hat sich nicht getraut, nach Geld zu fragen, und es wurde eiskalt eingesteckt. :) Also bitte mach doch einen Termin und informiere dich! Denn die Geldfrage ist wichtig und es hängt von mehreren Faktoren ab, wie genau das Geld bezogen und an dich verteilt wird, das lässt sich pauschal nicht sagen.

Alles Liebe

Vielen Dank! Super link! Sobald es geht bekommst du den Stern...; )

@amiamelie

Gern geschehen! Schönen Tag noch :)

du bekommst jede woche einen bestimmten betrag als taschengeld. wenn das geld nicht ausreicht hast du pech gehabt. um alles andere kümmert sich das betreute wohnen. du hast ja dort auch betreuer die sich dann um deine belange kümmern. das kindergeld wirst du auf keinen fall selber einstecken können.

Deine Eltern haben den Erziehungsauftrag erstmal.. vorläufig.. ans Jugendamt übertragen, somit erhalten die das KG & je nach der Leistungsfähigkeit Deiner Eltern von denen die Kosten für Deine Betreuung & Versorgung..

Ja meine eltern werden das mitbezahlen aber es geht ja um das geld das ich selbst bekomme...gibt das jugendamt mir dann garnichts ab und ich kann mir nichts kaufen und bekomm nur was zu essen oder wie?

@amiamelie

Du bekommst ein "Taschengeld".

@Angelus2012

DH & Danke für Deine Aufmerksamkeit m.l.G. ;)h

Da du unter 18 bist, steht dir das Kindergeld grundsätzlich nicht zu, sondern deinen Eltern. Da du nun in ein betreutes Wohnen wechselst, dient dein Kindergeld der Deckung deines Unterhaltes. Es wird also von Jugendamt einbehalten.Du erhälst ein wöchentliches Taschengeld.

Grundsätzlich steht das Kindergeld immer dem Kind zu, egal ob zu nun bei deinen Eltern wohnst oder nicht....aber ist kein Vermögen, dass sind 184 Euro...

Aber frage doch mal beim Jugendamt an??? Die sagen Dir das schon.

Grundsätzlich steht das Kindergeld immer dem Kind zu,

Leider falsch! Grundsätzlich steht bei einem Minderjährigen demjenigen das Kindergeld zu, der den Erziehungsauftrag erfüllt, sprich: derjenige, bei dem das Kind lebt! Das Kindergeld des Fragestellers wird von Jugendamt einbehalten und dient zu seinem Unterhalt.