Bekomme ich wenn ich betreutes Wohnen mache mein Kindergeld/Unterhalt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Betreutes Wohnen als Minderjähriger in Form einer Unterbringung in einer Wohngruppe für Jugendliche? Oder betreutes Wohnen für behinderte Kinder?

Das Kindergeld ist Teil deines Unterhaltes. Ziehst du in eine Wohngruppe, dann wird u.a. das Kindergeld genutzt um die entstehenden Kosten zu decken. Du bekommst von der Einrichtung lediglich ein Taschengeld.

Wohnst du z.B. in einem Behindertenwohnheim, dann kommt es darauf an, welche Aufwendungen deine Eltern dennoch für dich haben. Dazu zählen dann auch regelmäßige Fahrten um dich zu besuchen. Wenn sie Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben, dann verbleibt das Kindergeldbei ihnen. Stellst du einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld, dann wird es bei der Unterbringung als Einkommen angerechnet.

Es ist also etwas unklar worauf du jetzt hinaus möchtest...

Überlegst du das Jugendamt um Inobhutnahme zu bitten, weil es Zuhause nur Stress gibt? Oder steht bereits betreutes Wohnen an bei dir?

Es wäre jedenfalls nicht so, dass Unterhalt (wenn die Eltern überhaupt leistungsfähig sind) und Kindergeld zu deiner freien Verfügung wären. Damit wird ein Teil der Kosten gedeckt. Und du bekommst, wie gesagt, lediglich ein Taschengeld.

Kruemelchen04 
Fragesteller
 31.03.2021, 02:16

Damit ist eine inobhutnahme gemeint falls es nochmal soweit kommt

Kessie1  31.03.2021, 07:42
@Kruemelchen04

Dann alles Gute für dich und ich hoffe, dass sich die Probleme mit den Eltern doch in den Griff bekommen lassen.

Nein. Natürlich bekommst du dann den Unterhalt nicht.

Das Jugendamt finanziert dir nicht deine Wohnmöglichkeit und du nimmst den Unterhalt.

Das Geld geht an das Jugendamt und du bekommst ein Taschengeld.

Ebenso musst du bei einer Ausbildung einen grossen Teil deines Einkommens abgeben.

Betreutes Wohnen ist teuer...

Wenn das geht es an den, der hauptsächlich deinen Lebensunterhalt inkl. Wohnkosten usw. bestreitet, du würdest dann nur ein Taschengeld bekommen, wird dann sicher wöchentlich ausgezahlt, über die Höhe kann ich dir aber nichts sagen.

Woas dass ist mega falsch, du musst es bekommen. Kindergeld bekommt der, für dass Unterhalt des Kindes sorgt. Dass machst du ja selber sprich dir steht das Kindergeld zu. Du kannst dich bei der zuständigen Behörde melden und einen Abzweigungsantrag stellen, wenn dein Vater es nicht freiwillig rausrückt.

Kruemelchen04 
Fragesteller
 29.03.2021, 18:13

Noch ist es ja nicht so aber ich frage mich halt wie ich dann ob ich überhaupt was bekommen würde

Melissa2127  29.03.2021, 18:14
@Kruemelchen04

Abzweigungsantrag, es gibt Formulare dafür im Internet. Es dauert aber ein wenig.

Das Geld steht auch deinem Vater zu , so lange du zuhause wohnst. Aus der Frage geht nicht eindeutig hervor , wie deine momentane Situation ist.

Das scheint vielen nicht klar zu sein.

Wie es ist , wenn du ausziehst weiß ich nicht.

Kruemelchen04 
Fragesteller
 29.03.2021, 18:14

Das weiß ich nur beim betreuten Wohnen bin ich mir nicht ganz sicher

Dirndlschneider  29.03.2021, 18:15
@Kruemelchen04

Da gibt es doch bestimmt Leute , die du fragen kannst !

Kruemelchen04 
Fragesteller
 31.03.2021, 02:14
@Dirndlschneider

Wenn ich die hätte würde ich die fragen keine sorge

Dirndlschneider  31.03.2021, 06:34
@Kruemelchen04

Aber " betreutes Wohnen " sagt doch aus , dass du Betreuer hast.Die sind doch dann Ansprechpartner.Wo Geld fließt ist auch jemand , der darüber Bescheid weiß. Gerade diese Dinge werden in der Situation dann geregelt.....