Wie lange darf man böller zünden?

4 Antworten

Die gesetzliche Regelung innerhalb Deutschlands erlaubt das Abbrennen oder Zünden von Silvesterfeuerwerk der Klasse II und höher ab 00:00 Uhr des 31. Dezembers bis 24:00 Uhr des darauffolgenden 1. Januars. Also ein Zeitfenster von 48 Stunden. Bei anderen Veranstaltungen ist der Zeitrahmen in der Ausnahmegenehmigung entsprechend dem § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Üblicherweise genehmigen die zuständigen Behörden in Absprache mit dem Veranstalter einen entsprechend großen Zeitrahmen. Beispielsweise von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Das Abbrennen außerhalb dieser Zeiten kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

steht so auf http://www.pyroweb.de/feuerwerk/feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper-CXC24_1_1_1_1.html wenn man oben auf weiterlesen geht. Ich nehme allerdings an dass das die grundsätzliche Regel ist, und einzelne Städte da schon noch Einschränkungen für den STadtbereich "hinzufügen" können.

eigentlich steht im Gesetz nichts genaues zum Silvesterabend. Eigentlich gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr. Jedoch wirst du keinen Polizisten finden der Silvester wegen Krach in der nachbarwohnung vorbeikommt...

Lärm ab 2 Uhr nachts muss hingegen nicht mehr hingenommen werden da gilt definitiv Nachruhe. Als nachts um 3 Uhr noch Raketen starten da haste auch mal schnell die Polizei vor der Tür

Feuerwerk123  26.06.2015, 21:41

Das steht sehr genau im Gesetz.... :-( Schlau machen und dann Fakten erzählen.

Ganz Easy, selbst viele Polizisten wissen das nicht, als immer einen Ausdruck dabei haben und unter die Nase reiben...;-) Dazu heist es ganz klar: "1 SprengVerordnung: § 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

Dazu kommt aber das hier:

"(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände

1. der Kategorie 2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und 2. der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten

auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben."

Alles Mist was hier gesagt wurde! es ist erlaubt von 31.12 00:00Uhr bis 01.01 24 Uhr zu schießen (solange ist ja der 01 und der 31, die ja im gesetz stehen...), lediglich REINE Knallkörper können zeitlich beschränkt werden! D.H. 48 Stunden lang darfst du De Fakto Raketen und batterien schießen. Es ist aber logischerweise bei Krankenhäusern, Altenheimen und besonders brandgefährlichen Orten generell untersagt, auch an silvester!

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man Böller nur an diesem einen Tag abfeuern darf. Und das ist auch gut so. Es kann so schon viel zu viel passieren und man muss das nicht noch ausdehnen. Hier, lies mal bei den rechtlichen Bestimmungen nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk

Feuerwerk123  26.06.2015, 21:46

Was passiert denn durch "Böller" bitte? Die qualität der Schwarzpulverkracher hierzulande ist so schlecht, da verbrennt nicht mal wirklich was daurch. Richtig liegst du wenn du dich auf Feuerwerksbatterien und Raketen beziehst, sowie jedes aufsteigende Feuerwerk jeder Art...

und es sind genau genommen 2 ganze Tage....aber gut.