Darf die Staatsanwaltschaft alle Gegenstände die zu einer Tat verwendet wurden behalten?
Hallo, einer meiner besten Freunde hat mir letztes mal erzählt, dass er vor Gericht war wegen einer Straftat. Seine Tatmittel waren sein Notebook, Handy und Festplatte. Er wurde zu 3000€ Geldstrafe verurteilt.
Also die Polizei bei Ihm war, nahmen die alle Gegenstände mit, die sie gefunden haben.
Sie nahmen Notebook, Handy, externe Festplatte, 2x USB Sticks mit.
Im Notebook befand sich zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eine Videobearbeitungssoftware Installations CD. Diese durfte er nicht mehr herausnehmen.
Bekommt Er bei Anfrage der Staatsanwaltschaft die beiden USB-Sticks sowie die CD im Laufwerk zurück, die nichts mit der Tat zu tun haben?
Oder kann er der Staatsanwaltschaft einen Brief schreiben, wo er sämtliche Gegenstände zurückfordert, sowie auch sein Notebook?
Er sagte zu mir, der Richter bzw. die Staatsanwältin, die am Tag der Verhandlung vor Ort gewesen sei, hätte zusammen mit dem Richter Ihm Angeboten, dass er unwidderuflich auf die Sachen verzichtet, wenn er das mit Ja bestätigen würde, allerdings die Staatsanwältin Rücksprache mit dem Sachbearbeiter der die Sachen geprüft hat btw. ausgwertet hat Rücksprache hält. Er hat dabei mit Ja geantwortet.
Nun hat er sein Urteil, seine Strafe bezahlt, aber weiß nicht, ob er irgendwas noch zurück bekommt.
Wie soll er die herausgabe der Gegenstände fordern?
2 Antworten
Ja er kann es versuchen... Hatte wegen solchen dingen auch schon Stress. Hatte als dummer Jugendlicher mit meinen Freunden aus Spaß unseren Schulserver gehackt, und große Datenmengen mit gehen lassen...
Ich habe meinen Laptop zwar wiederbekommen, nach ca. 6 Monaten... Allerdings war die Festplatte ausgebaut, diese wollten sie behalten.
Die Festplatten wo ich die geklauten Daten drauf hatte, habe ich nie zurück bekommen! (wahren ca. 3TB)
Ich hatte ihnen Vorgeschlagen, das sie sie einfach Formatieren... Aber das war ihnen zu unsicher... Warum auch immer xD
Er kann es also versuchen, aber es kann sein das er es nicht bekommt...
Ich selber habe mich nie bei denen Gemeldet. Ich hatte zu der Zeit noch meinen Anwalt, der mich über die Verhandlungen vertreten hat!
Ich habe ihn einfach gebeten es hin zu bekommen, das ich meine kompletten Sachen bekomme.
Alles habe ich zwar nicht, aber das wichtigste.
Heya Maximilianfreak,
natürlich hast Du Anspruch auf Deine Sache bzw. auf die Herausgabe der Sachen, die nicht "tatbeteiligt" waren...
Kannst sogar verlangen bzw. erreichen, das Du von persl. Unterlagen, wenn Du Sie beruflich benötigst, eine Kopie (unter Aufsucht) machen darfst!
Allerdings solltest Du (auf JEDEN Fall) einen Anwalt mit der Herausgabe"forderung" betreuen, da die Behörden (SEHR gerne) auf Zeit spielen und der Anwalt andere/bessere Wege kennt, als sie Dir (als Privatmann) zur Verfügung stehen!
Es kann sich aber ´ne Weile hinziehen, bis die entsprechenden Teile geprüft sind...
Achja, die CD sollte natürlich "original" sein und keine Kopie, sonst könnte Dir die nächste Anklage drohen!
UPS... SRY! hab das (fast) überlesen...
WENN es schon zu einer rechtskräftigen Urteil kam, haben die Behörden auch keinen Anspruch mehr, die Teile zurück zu halten...
DANN würde ich erstrecht einen Anwalt einschalten!
Viel Erfolg!
Und wie hast du das damals gemacht? Wie schreibt man so einen Brief?