Handelt es sich bei Diebesgut um Taterträge oder Tatprodukte?

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Handelt es sich bei Diebesgut um Taterträge oder Tatprodukte?

Taterträge.

Würden diese beiden Varianten verfahrenssichernd (94 98 StPO) beschlagnahmt werden?

Sofern man das Zeug findet, wäre das ohne weiteres möglich.

Könnte das Bargeld alternativ auch (111b stpo) eingezogen werden?

Ebenfalls möglich, mit dem Zweck sicherzustellen, dass der Geschädigte das Zeug zurückerhalten soll. Achtung: 111b ist keine Befugnisnorm zur Einziehung selbst.

GerBra2100 
Fragesteller
 01.08.2020, 18:10

Danke!

Es handelt sich in beiden Fällen um Diebesgut! Handelt es sich bei Diebesgut um Taterträge oder Tatprodukte?

Taterträge? - Um Erträge kann es sich nicht handeln, weil das Eigentum an der Sache nicht vorhanden ist.

Tatprodukte? Produkte werden für einen bestimmten Verwendungszweck hergestellt. Ein Ring aus Gold bleibt ein Schmuckstück. Daran ändert sich auch nichts, wenn er geklaut wird.

Diebe wollen Beute machen. Wer Diebesgut kauft oder weiter verkauft ist Hehler.

VirageXO  31.07.2020, 11:53
Es handelt sich in beiden Fällen um Diebesgut!

Das beantwortet die Frage nicht.

Um Erträge kann es sich nicht handeln,

Falsch. Es sind Erträge.

weil das Eigentum an der Sache nicht vorhanden ist.

Aber der Besitz als faktische Verfügungsgewalt.

heurekaforyou  01.08.2020, 07:14
@VirageXO

Warum informierst du dich nicht einfach, bevor du jedes Mal etwas völlig falsches Behauptest?

Richtig ist:

Erträge fließen dem Unternehmen nach der Produktion zu, z.B. Umsatzerlöse, Provisionen, Zinserträge von der Bank. Am Ende des Jahres sollten die Erträge höher sein als die Aufwendungen, damit das Unternehmen einen Gewinn einfährt.

VirageXO  01.08.2020, 09:57
@heurekaforyou

Samma, was redest du denn da? Es geht hier um die §§ 73 ff StGB, §§ 94, 98, 111b StPO. Guck rein und dann sei still.