Handelt es sich bei Diebesgut um Taterträge oder Tatprodukte?
- Bargeld gestohlen?
- andere Sachen (z.B. Handy) gestohlen?
Würden diese beiden Varianten verfahrenssichernd (94 98 StPO) beschlagnahmt werden? Könnte das Bargeld alternativ auch (111b stpo) eingezogen werden?
2 Antworten
Handelt es sich bei Diebesgut um Taterträge oder Tatprodukte?
Taterträge.
Würden diese beiden Varianten verfahrenssichernd (94 98 StPO) beschlagnahmt werden?
Sofern man das Zeug findet, wäre das ohne weiteres möglich.
Könnte das Bargeld alternativ auch (111b stpo) eingezogen werden?
Ebenfalls möglich, mit dem Zweck sicherzustellen, dass der Geschädigte das Zeug zurückerhalten soll. Achtung: 111b ist keine Befugnisnorm zur Einziehung selbst.
Danke!
Taterträge? - Um Erträge kann es sich nicht handeln, weil das Eigentum an der Sache nicht vorhanden ist.
Tatprodukte? Produkte werden für einen bestimmten Verwendungszweck hergestellt. Ein Ring aus Gold bleibt ein Schmuckstück. Daran ändert sich auch nichts, wenn er geklaut wird.
Diebe wollen Beute machen. Wer Diebesgut kauft oder weiter verkauft ist Hehler.
Warum informierst du dich nicht einfach, bevor du jedes Mal etwas völlig falsches Behauptest?
Richtig ist:
Erträge fließen dem Unternehmen nach der Produktion zu, z.B. Umsatzerlöse, Provisionen, Zinserträge von der Bank. Am Ende des Jahres sollten die Erträge höher sein als die Aufwendungen, damit das Unternehmen einen Gewinn einfährt.
Samma, was redest du denn da? Es geht hier um die §§ 73 ff StGB, §§ 94, 98, 111b StPO. Guck rein und dann sei still.
Das beantwortet die Frage nicht.
Falsch. Es sind Erträge.
Aber der Besitz als faktische Verfügungsgewalt.